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Los
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In 77. Auktion
Porzellan : Giovine Raffaele: Bedeutende Folge von sechs vergoldeten Tellern mit militärischen Darstellung des Königreichs beider Sizilien.
Die Teller aus weiß glasiertem Porzellan mit Soldaten und Offizieren der Armee des Königreichs beider Sizilien vor Landschaftshintergrund. Rückseitig jeweils bezeichnet und signiert: "Giovine in Napoli".
1. Darstellung eines Tambours des Schweizer - Regiments. Rückseitig bezeichnet: "Tamburo del Reggimento Svizzero" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
2. Darstellung eines Sergeanten des Veteranen - Regiments. Rückseitig bezeichnet: "Sargente del Reggimento Veterano" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
3. Darstellung eines Offiziers des Pionier - Regiments (Linie). Rückseitig bezeichnet: "Uffizziale del Treno di Linea" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
4. Darstellung eines Sergeanten der Kompanie der Garde für Innere Sicherheit. Rückseitig bezeichnet: "Sargente delle Compagnie del Centro della Guardia interna sicurezza" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
5. Darstellung eines Chef - Tambours des Regiments Farnese. Rückseitig bezeichnet: "Capo Tamburo del Reggimento Farnese" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
6. Darstellung Guastatore dé Grenadiere der königlichen Garde. Rückseitig bezeichnet: "Guastatore dé Granatieri della Guardia Reale" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
Raffaele Giovine arbeitete in den ersten Jahren seiner Karriere lange Zeit in den neapolitanischen Werkstätten des Genfers Giovanni Pattey, der weißes Porzellan aus dem Ausland importierte, um es dann von lokalen Miniaturisten bemalen zu lassen, und so die Illusion erzeugte, dass eine Porzellanmanufaktur in Neapel existierte.
Um 1835 verließen die meisten dieser Maler Pattey, um Raffaele Giovine zu folgen, der in diesen Jahren seine eigene Manufaktur im alten Kloster San Carlo alle Mortelle errichtete, wo er für die Instandhaltung der Hofkeramik verantwortlich war.
Giovine nahm ab 1826 an verschiedenen Ausstellungen teil und bemalte für den König und seinen Hof zahlreiche Porzellanobjekte wie Vasen, Pflanzgefäße, Becken sowie ein berühmtes Set von 200 Tellern mit Ansichten des Königreichs beider Sizilien.
Sehr bedeutender Satz Porzellanteller von außerodentlich feiner Qualität der Porzellanmalerei und von größter Seltenheit.
Porcelain : Giovine Raffaele: Important set of six gilded plates with military representation of the Kingdom of the Two Sicilies.
The plates of white glazed porcelain with soldiers and officers of the army of the Kingdom of the Two Sicilies in front of a landscape background. Inscribed and signed on the reverse: "Giovine in Napoli".
1. Depiction of a tambour of the Swiss regiment. Inscribed on the reverse: "Tamburo del Reggimento Svizzero" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
2. Depiction of a sergeant of the Veteran - Regiment. Inscribed on the reverse: "Sargente del Reggimento Veterano" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
3. Depiction of an officer of the Pioneer Regiment (line). Inscribed on the reverse: "Uffizziale del Treno di Linea" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
4. Depiction of a sergeant of the Company of the Guard of Internal Security. Inscribed on the reverse: "Sargente delle Compagnie del Centro della Guardia interna sicurezza" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
5. Depiction of a chief tambour of the Farnese regiment. Inscribed on the reverse: "Capo Tamburo del Reggimento Farnese" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
6. Depiction of a Guastatore dé Grenadiere of the Royal Guard. Inscribed on reverse: "Guastatore dé Granatieri della Guardia Reale" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
Raffaele Giovine worked for a long time during the first years of his career in the Neapolitan workshops of the Genevan Giovanni Pattey, who imported white porcelain from abroad to have it painted by local miniaturists, thus creating the illusion that porcelain factories existed in Naples. Around 1835, most of these painters left Pattey to follow Raffaele Giovine, who at that time set up his own manufactory in the old convent of San Carlo alle Mortelle where he was in charge of the court pottery. Giovine participated in various exhibitions starting in 1826 and painted numerous porcelain objects for the King and his court such as vases, flowerpots, basins and a famous set of 200 plates with views of the Kingdom of the Two Sicilies.
Very important set of porcelain plates of exceptionally fine quality of porcelain painting and of the greatest rarity.
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I piatti di porcellana smaltata bianca con soldati e ufficiali dell'esercito del Regno delle Due Sicilie davanti a uno sfondo paesaggistico. Iscritte e firmate al verso: "Giovine in Napoli"..
1° raffigurazione di un tamburo del reggimento svizzero. Iscritta al verso: "Tamburo del Reggimento Svizzero" e firmata "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
Seconda raffigurazione di un sergente del Reggimento Veterani. Iscritto al verso: "Sargente del Reggimento Veterano" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
Terza raffigurazione di un ufficiale del Reggimento Pionieri (linea). Iscritto al verso: "uffizziale del Treno di Linea" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
4. raffigurazione di un sergente della Compagnia della Guardia di Sicurezza Interna. Iscritto sul retro: "Sargente delle Compagnie del Centro della Guardia interna sicurezza" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
5. raffigurazione di un capo tamburo del reggimento Farnese. Iscritto al verso: "Capo Tamburo del Reggimento Farnese" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
6° raffigurazione Guastatore dé Grenadiere della Guardia Reale. Iscritta al verso: "Guastatore dé Granatieri della Guardia Reale" e firmata "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
Raffaele Giovine lavorò a lungo nei primi anni della sua carriera nelle botteghe napoletane del ginevrino Giovanni Pattey, che importava porcellane bianche dall'estero per farle dipingere da miniaturisti locali, creando così l'illusione che a Napoli esistessero fabbriche di porcellana. Intorno al 1835, la maggior parte di questi pittori lasciò Pattey per seguire Raffaele Giovine, che all'epoca aveva aperto una propria manifattura nell'antico convento di San Carlo alle Mortelle dove era responsabile della ceramica di corte. Giovine partecipò a diverse esposizioni a partire dal 1826 e dipinse numerosi oggetti in porcellana per il re e la sua corte, come vasi, fioriere, bacini e un famoso set di 200 piatti con vedute del Regno delle Due Sicilie.
Importante set di piatti in porcellana di qualità eccezionale e di grande rarità.
Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Porzellan : Giovine Raffaele: Bedeutende Folge von sechs vergoldeten Tellern mit militärischen Darstellung des Königreichs beider Sizilien.
Die Teller aus weiß glasiertem Porzellan mit Soldaten und Offizieren der Armee des Königreichs beider Sizilien vor Landschaftshintergrund. Rückseitig jeweils bezeichnet und signiert: "Giovine in Napoli".
1. Darstellung eines Tambours des Schweizer - Regiments. Rückseitig bezeichnet: "Tamburo del Reggimento Svizzero" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
2. Darstellung eines Sergeanten des Veteranen - Regiments. Rückseitig bezeichnet: "Sargente del Reggimento Veterano" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
3. Darstellung eines Offiziers des Pionier - Regiments (Linie). Rückseitig bezeichnet: "Uffizziale del Treno di Linea" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
4. Darstellung eines Sergeanten der Kompanie der Garde für Innere Sicherheit. Rückseitig bezeichnet: "Sargente delle Compagnie del Centro della Guardia interna sicurezza" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
5. Darstellung eines Chef - Tambours des Regiments Farnese. Rückseitig bezeichnet: "Capo Tamburo del Reggimento Farnese" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
6. Darstellung Guastatore dé Grenadiere der königlichen Garde. Rückseitig bezeichnet: "Guastatore dé Granatieri della Guardia Reale" und signiert "Giovine in Napoli".
Durchmesser: 232 mm.
Raffaele Giovine arbeitete in den ersten Jahren seiner Karriere lange Zeit in den neapolitanischen Werkstätten des Genfers Giovanni Pattey, der weißes Porzellan aus dem Ausland importierte, um es dann von lokalen Miniaturisten bemalen zu lassen, und so die Illusion erzeugte, dass eine Porzellanmanufaktur in Neapel existierte.
Um 1835 verließen die meisten dieser Maler Pattey, um Raffaele Giovine zu folgen, der in diesen Jahren seine eigene Manufaktur im alten Kloster San Carlo alle Mortelle errichtete, wo er für die Instandhaltung der Hofkeramik verantwortlich war.
Giovine nahm ab 1826 an verschiedenen Ausstellungen teil und bemalte für den König und seinen Hof zahlreiche Porzellanobjekte wie Vasen, Pflanzgefäße, Becken sowie ein berühmtes Set von 200 Tellern mit Ansichten des Königreichs beider Sizilien.
Sehr bedeutender Satz Porzellanteller von außerodentlich feiner Qualität der Porzellanmalerei und von größter Seltenheit.
Porcelain : Giovine Raffaele: Important set of six gilded plates with military representation of the Kingdom of the Two Sicilies.
The plates of white glazed porcelain with soldiers and officers of the army of the Kingdom of the Two Sicilies in front of a landscape background. Inscribed and signed on the reverse: "Giovine in Napoli".
1. Depiction of a tambour of the Swiss regiment. Inscribed on the reverse: "Tamburo del Reggimento Svizzero" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
2. Depiction of a sergeant of the Veteran - Regiment. Inscribed on the reverse: "Sargente del Reggimento Veterano" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
3. Depiction of an officer of the Pioneer Regiment (line). Inscribed on the reverse: "Uffizziale del Treno di Linea" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
4. Depiction of a sergeant of the Company of the Guard of Internal Security. Inscribed on the reverse: "Sargente delle Compagnie del Centro della Guardia interna sicurezza" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
5. Depiction of a chief tambour of the Farnese regiment. Inscribed on the reverse: "Capo Tamburo del Reggimento Farnese" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
6. Depiction of a Guastatore dé Grenadiere of the Royal Guard. Inscribed on reverse: "Guastatore dé Granatieri della Guardia Reale" and signed "Giovine in Napoli".
Diameter: 232 mm.
Raffaele Giovine worked for a long time during the first years of his career in the Neapolitan workshops of the Genevan Giovanni Pattey, who imported white porcelain from abroad to have it painted by local miniaturists, thus creating the illusion that porcelain factories existed in Naples. Around 1835, most of these painters left Pattey to follow Raffaele Giovine, who at that time set up his own manufactory in the old convent of San Carlo alle Mortelle where he was in charge of the court pottery. Giovine participated in various exhibitions starting in 1826 and painted numerous porcelain objects for the King and his court such as vases, flowerpots, basins and a famous set of 200 plates with views of the Kingdom of the Two Sicilies.
Very important set of porcelain plates of exceptionally fine quality of porcelain painting and of the greatest rarity.
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I piatti di porcellana smaltata bianca con soldati e ufficiali dell'esercito del Regno delle Due Sicilie davanti a uno sfondo paesaggistico. Iscritte e firmate al verso: "Giovine in Napoli"..
1° raffigurazione di un tamburo del reggimento svizzero. Iscritta al verso: "Tamburo del Reggimento Svizzero" e firmata "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
Seconda raffigurazione di un sergente del Reggimento Veterani. Iscritto al verso: "Sargente del Reggimento Veterano" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
Terza raffigurazione di un ufficiale del Reggimento Pionieri (linea). Iscritto al verso: "uffizziale del Treno di Linea" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
4. raffigurazione di un sergente della Compagnia della Guardia di Sicurezza Interna. Iscritto sul retro: "Sargente delle Compagnie del Centro della Guardia interna sicurezza" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
5. raffigurazione di un capo tamburo del reggimento Farnese. Iscritto al verso: "Capo Tamburo del Reggimento Farnese" e firmato "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
6° raffigurazione Guastatore dé Grenadiere della Guardia Reale. Iscritta al verso: "Guastatore dé Granatieri della Guardia Reale" e firmata "Giovine in Napoli".
Diametro: 232 mm.
Raffaele Giovine lavorò a lungo nei primi anni della sua carriera nelle botteghe napoletane del ginevrino Giovanni Pattey, che importava porcellane bianche dall'estero per farle dipingere da miniaturisti locali, creando così l'illusione che a Napoli esistessero fabbriche di porcellana. Intorno al 1835, la maggior parte di questi pittori lasciò Pattey per seguire Raffaele Giovine, che all'epoca aveva aperto una propria manifattura nell'antico convento di San Carlo alle Mortelle dove era responsabile della ceramica di corte. Giovine partecipò a diverse esposizioni a partire dal 1826 e dipinse numerosi oggetti in porcellana per il re e la sua corte, come vasi, fioriere, bacini e un famoso set di 200 piatti con vedute del Regno delle Due Sicilie.
Importante set di piatti in porcellana di qualità eccezionale e di grande rarità.
Versand gemäß Instruktionen des Kunden
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.