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Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsminist...

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Kirchheim Unter Teck

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

Frack aus blau-schwarzem Tuch, komplett mit allen Effekten und Knöpfen. Große und breite silberne Eichenlaubhandstickerei auf dem kompletten Kragen und Revers. Auf dem linken Ärmel Rangabzeichen für einen Gesandten (Hoheitsadler mit breitem Eichenlaubkranz ohne Stern). In Silberfäden handgestickt.

Schulterstücke wie ein Generalmajor mit dunkelblauer Unterlage und goldfarbenen Hoheitsadlern. Sämtliche Knöpfe mit Hoheitsadlern in der Ausführung für Diplomaten.

In der Innentasche Träger/Schneideretikett der Firma Holters/Berlin aus dem Jahre 1938.

Auf der linken Brust Schlaufen für 4 Orden und eine große Ordensspange.

Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, Elsaß-Lothringen; ? 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg als Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten in der Zeit der Weimarer Republik (1919-1933/1934) und unterbrechungslos als Chef der "Präsidialkanzlei des Führers" unter Adolf Hitler in den Jahren 1934 bis 1945.

Otto Meissner wurde als Sohn des Postbeamten Gustav Rudolf Meissner und seiner Ehefrau Magdalena Albertine Meissner - geborene Hetzel[1] - im Elsass geboren, das zu dieser Zeit ein Teil des Deutschen Reiches war. Ein entfernter Verwandter Meissners war der populäre französische General der Napoleonischen Kriege, Jean-Baptiste Kléber.[2] Aufgrund seiner elsässischen Herkunft beherrschte Meissner neben dem Deutschen auch das Französische und das sogenannte Elsässerditsch, sprach und schrieb zudem fließend Russisch und Lateinisch.[3] Während seiner Kindheit in Straßburg besuchte er das dortige Gymnasium.

Von 1898 bis 1903 studierte Meissner Rechtswissenschaft an der Universität Straßburg. Während seines Studiums, das er mit der Promotion zum Dr. jur. und dem Prädikat summa cum laude abschloss, wurde Meissner 1898 Mitglied der Straßburger Burschenschaft Germania, der er bis zu seinem Tode angehörte. Außerdem lernte er den Juristen Heinrich Doehle kennen, der von 1920 bis 1945 sein engster Mitarbeiter im Büro des Reichspräsidenten wurde. Nach dem Studium leistete Meissner von 1903 bis 1904 als Einjährig-Freiwilliger seinen Wehrdienst ab.

1906 trat Meissner als Gerichtsassessor in den elsass-lothringischen Justizdienst ein. Aus der 1908 geschlossenen Ehe mit Hildegard Roos gingen der Sohn Hans-Otto Meissner (1909-1992) und die Tochter Hildegard Meissner (* 1917) hervor. 1908 wechselte Meissner in den Verwaltungsdienst als Regierungsassessor bei der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und Luxemburg über. In den Jahren 1915 bis 1917 nahm Meissner im 136. Infanterieregiment am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt als Hauptmann der Reserve. Während dieser Zeit traf er 1915 erstmals auf Paul von Hindenburg, der ihn für seine Verdienste beim raschen Bau einer Eisenbahnbrücke mit dem Eisernen Kreuz auszeichnete und positiv in Erinnerung behielt.

Ab 1916 war Meissner als Verkehrsreferent bei den Militäreisenbahndirektionen in Brest-Litowsk, in Warschau und seit April 1917 in Bukarest sowie zuletzt bei der Eisenbahnzentralstelle in Kiew tätig. Anschließend wurde er in den diplomatischen Dienst übernommen und fungierte ab 1918 als deutscher Geschäftsträger bei der ukrainischen Regierung in Kiew. Im Februar und März 1919 gelang es Meissner - nach dem völligen Zusammenbruch aller Organisationsstrukturen in den deutsch besetzten Gebieten Osteuropas infolge der deutschen Kriegsniederlage Ende 1918 -, einen Zug mit mehreren hundert in der Ukraine "gestrandeten" ehemaligen Besatzungssoldaten über eine Strecke von mehreren tausend Kilometern und durch mehrere Bürgerkriegsgebiete ins Deutsche Reich zu manövrieren. Überdies konnte er die ihm anvertraute Kasse der deutschen Gesandtschaft in Kiew mit 3,4 Millionen Mark retten und der Reichsregierung in Berlin übergeben. In Anerkennung dieser Leistungen - die Meissner vor allem aufgrund seiner Russischkenntnisse, seines Organisationsgeschicks und seiner intimen Kenntnisse des zugtechnischen Betriebes erbrachte - ernannte der kurz zuvor neugewählte erste Staatschef der deutschen Republik, Friedrich Ebert, Meissner zum Vortragenden Rat und stellvertretenden Leiter seines Büros. Die ihm zeitgleich - als geborenem Elsässer - angetragene französische Staatsbürgerschaft sowie eine hohe Stellung als Regierungsrat der neu gegründeten französischen Verwaltung in Straßburg lehnte Meissner dagegen ab.

Leiter des Präsidentenbüros (1920-1945)

Meissner mit Friedrich Ebert während einer gemeinsamen Kur in Bad Mergentheim, 1922

Nachdem Meissners Vorgesetzter Rudolf Nadolny 1920 als deutscher Gesandter nach Schweden ging, rückte Meissner Anfang 1920 in Nadolnys Position als Leiter des Büros des Reichspräsidenten nach. Diese Position behielt er unter wechselnden Dienstherren, Namen seiner Dienststelle und persönlichen Rangbezeichnungen bis Ende Mai 1945 bei.

Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander Ebert (1919-1925), Hindenburg (1925-1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Reichspräsidenten geschäftsführend ausführte. Im Mai 1945 war Meissner - nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte - noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945, als Hitler ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.

Meissners Dienststelle befand sich bis 1939 im sogenannten Palais des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße 73 im Berliner Regierungsbezirk. Im selben Gebäude befand sich auch von 1919 bis 1939 seine 26 Zimmer umfassende Privatwohnung im rechten Seitenflügel (Meissnerflügel). Nach 1939 wurde das Reichspräsidentenpalais Residenz von Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop. Das Gebäude war zu diesem Zweck nach Plänen von Albert Speer umgebaut worden. Meissner selbst zog mit Dienststelle und Dienstwohnung ins Schloss Bellevue, das zuvor zum Reichsgästehaus umgebaut worden war.

Meissner mit Paul von Hindenburg (um 1930)

Während Meissner seinen Posten im Reichspräsidentenpalais 1919 als Geheimrat antrat, verließ er ihn 1945 im Range eines Reichsministers. Zwischenzeitlich wurde er von Ebert erst zum Ministerialdirektor befördert (1920) und dann mit dem Titel eines Staatssekretärs bedacht (1923), während Hindenburg ihm die Planstelle (d. h. auch die Bezüge) eines Staatssekretärs gewährte (1927). Hitler ernannte Meissner schließlich am 1. Dezember 1937 zum Staatsminister im

Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.

Frack aus blau-schwarzem Tuch, komplett mit allen Effekten und Knöpfen. Große und breite silberne Eichenlaubhandstickerei auf dem kompletten Kragen und Revers. Auf dem linken Ärmel Rangabzeichen für einen Gesandten (Hoheitsadler mit breitem Eichenlaubkranz ohne Stern). In Silberfäden handgestickt.

Schulterstücke wie ein Generalmajor mit dunkelblauer Unterlage und goldfarbenen Hoheitsadlern. Sämtliche Knöpfe mit Hoheitsadlern in der Ausführung für Diplomaten.

In der Innentasche Träger/Schneideretikett der Firma Holters/Berlin aus dem Jahre 1938.

Auf der linken Brust Schlaufen für 4 Orden und eine große Ordensspange.

Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, Elsaß-Lothringen; ? 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg als Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten in der Zeit der Weimarer Republik (1919-1933/1934) und unterbrechungslos als Chef der "Präsidialkanzlei des Führers" unter Adolf Hitler in den Jahren 1934 bis 1945.

Otto Meissner wurde als Sohn des Postbeamten Gustav Rudolf Meissner und seiner Ehefrau Magdalena Albertine Meissner - geborene Hetzel[1] - im Elsass geboren, das zu dieser Zeit ein Teil des Deutschen Reiches war. Ein entfernter Verwandter Meissners war der populäre französische General der Napoleonischen Kriege, Jean-Baptiste Kléber.[2] Aufgrund seiner elsässischen Herkunft beherrschte Meissner neben dem Deutschen auch das Französische und das sogenannte Elsässerditsch, sprach und schrieb zudem fließend Russisch und Lateinisch.[3] Während seiner Kindheit in Straßburg besuchte er das dortige Gymnasium.

Von 1898 bis 1903 studierte Meissner Rechtswissenschaft an der Universität Straßburg. Während seines Studiums, das er mit der Promotion zum Dr. jur. und dem Prädikat summa cum laude abschloss, wurde Meissner 1898 Mitglied der Straßburger Burschenschaft Germania, der er bis zu seinem Tode angehörte. Außerdem lernte er den Juristen Heinrich Doehle kennen, der von 1920 bis 1945 sein engster Mitarbeiter im Büro des Reichspräsidenten wurde. Nach dem Studium leistete Meissner von 1903 bis 1904 als Einjährig-Freiwilliger seinen Wehrdienst ab.

1906 trat Meissner als Gerichtsassessor in den elsass-lothringischen Justizdienst ein. Aus der 1908 geschlossenen Ehe mit Hildegard Roos gingen der Sohn Hans-Otto Meissner (1909-1992) und die Tochter Hildegard Meissner (* 1917) hervor. 1908 wechselte Meissner in den Verwaltungsdienst als Regierungsassessor bei der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und Luxemburg über. In den Jahren 1915 bis 1917 nahm Meissner im 136. Infanterieregiment am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt als Hauptmann der Reserve. Während dieser Zeit traf er 1915 erstmals auf Paul von Hindenburg, der ihn für seine Verdienste beim raschen Bau einer Eisenbahnbrücke mit dem Eisernen Kreuz auszeichnete und positiv in Erinnerung behielt.

Ab 1916 war Meissner als Verkehrsreferent bei den Militäreisenbahndirektionen in Brest-Litowsk, in Warschau und seit April 1917 in Bukarest sowie zuletzt bei der Eisenbahnzentralstelle in Kiew tätig. Anschließend wurde er in den diplomatischen Dienst übernommen und fungierte ab 1918 als deutscher Geschäftsträger bei der ukrainischen Regierung in Kiew. Im Februar und März 1919 gelang es Meissner - nach dem völligen Zusammenbruch aller Organisationsstrukturen in den deutsch besetzten Gebieten Osteuropas infolge der deutschen Kriegsniederlage Ende 1918 -, einen Zug mit mehreren hundert in der Ukraine "gestrandeten" ehemaligen Besatzungssoldaten über eine Strecke von mehreren tausend Kilometern und durch mehrere Bürgerkriegsgebiete ins Deutsche Reich zu manövrieren. Überdies konnte er die ihm anvertraute Kasse der deutschen Gesandtschaft in Kiew mit 3,4 Millionen Mark retten und der Reichsregierung in Berlin übergeben. In Anerkennung dieser Leistungen - die Meissner vor allem aufgrund seiner Russischkenntnisse, seines Organisationsgeschicks und seiner intimen Kenntnisse des zugtechnischen Betriebes erbrachte - ernannte der kurz zuvor neugewählte erste Staatschef der deutschen Republik, Friedrich Ebert, Meissner zum Vortragenden Rat und stellvertretenden Leiter seines Büros. Die ihm zeitgleich - als geborenem Elsässer - angetragene französische Staatsbürgerschaft sowie eine hohe Stellung als Regierungsrat der neu gegründeten französischen Verwaltung in Straßburg lehnte Meissner dagegen ab.

Leiter des Präsidentenbüros (1920-1945)

Meissner mit Friedrich Ebert während einer gemeinsamen Kur in Bad Mergentheim, 1922

Nachdem Meissners Vorgesetzter Rudolf Nadolny 1920 als deutscher Gesandter nach Schweden ging, rückte Meissner Anfang 1920 in Nadolnys Position als Leiter des Büros des Reichspräsidenten nach. Diese Position behielt er unter wechselnden Dienstherren, Namen seiner Dienststelle und persönlichen Rangbezeichnungen bis Ende Mai 1945 bei.

Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander Ebert (1919-1925), Hindenburg (1925-1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Reichspräsidenten geschäftsführend ausführte. Im Mai 1945 war Meissner - nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte - noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945, als Hitler ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.

Meissners Dienststelle befand sich bis 1939 im sogenannten Palais des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße 73 im Berliner Regierungsbezirk. Im selben Gebäude befand sich auch von 1919 bis 1939 seine 26 Zimmer umfassende Privatwohnung im rechten Seitenflügel (Meissnerflügel). Nach 1939 wurde das Reichspräsidentenpalais Residenz von Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop. Das Gebäude war zu diesem Zweck nach Plänen von Albert Speer umgebaut worden. Meissner selbst zog mit Dienststelle und Dienstwohnung ins Schloss Bellevue, das zuvor zum Reichsgästehaus umgebaut worden war.

Meissner mit Paul von Hindenburg (um 1930)

Während Meissner seinen Posten im Reichspräsidentenpalais 1919 als Geheimrat antrat, verließ er ihn 1945 im Range eines Reichsministers. Zwischenzeitlich wurde er von Ebert erst zum Ministerialdirektor befördert (1920) und dann mit dem Titel eines Staatssekretärs bedacht (1923), während Hindenburg ihm die Planstelle (d. h. auch die Bezüge) eines Staatssekretärs gewährte (1927). Hitler ernannte Meissner schließlich am 1. Dezember 1937 zum Staatsminister im

77. Auktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

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nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

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sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

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stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

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Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

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teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

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