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Los
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In 77. Auktion
Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.
Frack aus blau-schwarzem Tuch, komplett mit allen Effekten und Knöpfen. Große und breite silberne Eichenlaubhandstickerei auf dem kompletten Kragen und Revers. Auf dem linken Ärmel Rangabzeichen für einen Gesandten (Hoheitsadler mit breitem Eichenlaubkranz ohne Stern). In Silberfäden handgestickt.
Schulterstücke wie ein Generalmajor mit dunkelblauer Unterlage und goldfarbenen Hoheitsadlern. Sämtliche Knöpfe mit Hoheitsadlern in der Ausführung für Diplomaten.
In der Innentasche Träger/Schneideretikett der Firma Holters/Berlin aus dem Jahre 1938.
Auf der linken Brust Schlaufen für 4 Orden und eine große Ordensspange.
Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, Elsaß-Lothringen; ? 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg als Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten in der Zeit der Weimarer Republik (1919-1933/1934) und unterbrechungslos als Chef der "Präsidialkanzlei des Führers" unter Adolf Hitler in den Jahren 1934 bis 1945.
Otto Meissner wurde als Sohn des Postbeamten Gustav Rudolf Meissner und seiner Ehefrau Magdalena Albertine Meissner - geborene Hetzel[1] - im Elsass geboren, das zu dieser Zeit ein Teil des Deutschen Reiches war. Ein entfernter Verwandter Meissners war der populäre französische General der Napoleonischen Kriege, Jean-Baptiste Kléber.[2] Aufgrund seiner elsässischen Herkunft beherrschte Meissner neben dem Deutschen auch das Französische und das sogenannte Elsässerditsch, sprach und schrieb zudem fließend Russisch und Lateinisch.[3] Während seiner Kindheit in Straßburg besuchte er das dortige Gymnasium.
Von 1898 bis 1903 studierte Meissner Rechtswissenschaft an der Universität Straßburg. Während seines Studiums, das er mit der Promotion zum Dr. jur. und dem Prädikat summa cum laude abschloss, wurde Meissner 1898 Mitglied der Straßburger Burschenschaft Germania, der er bis zu seinem Tode angehörte. Außerdem lernte er den Juristen Heinrich Doehle kennen, der von 1920 bis 1945 sein engster Mitarbeiter im Büro des Reichspräsidenten wurde. Nach dem Studium leistete Meissner von 1903 bis 1904 als Einjährig-Freiwilliger seinen Wehrdienst ab.
1906 trat Meissner als Gerichtsassessor in den elsass-lothringischen Justizdienst ein. Aus der 1908 geschlossenen Ehe mit Hildegard Roos gingen der Sohn Hans-Otto Meissner (1909-1992) und die Tochter Hildegard Meissner (* 1917) hervor. 1908 wechselte Meissner in den Verwaltungsdienst als Regierungsassessor bei der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und Luxemburg über. In den Jahren 1915 bis 1917 nahm Meissner im 136. Infanterieregiment am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt als Hauptmann der Reserve. Während dieser Zeit traf er 1915 erstmals auf Paul von Hindenburg, der ihn für seine Verdienste beim raschen Bau einer Eisenbahnbrücke mit dem Eisernen Kreuz auszeichnete und positiv in Erinnerung behielt.
Ab 1916 war Meissner als Verkehrsreferent bei den Militäreisenbahndirektionen in Brest-Litowsk, in Warschau und seit April 1917 in Bukarest sowie zuletzt bei der Eisenbahnzentralstelle in Kiew tätig. Anschließend wurde er in den diplomatischen Dienst übernommen und fungierte ab 1918 als deutscher Geschäftsträger bei der ukrainischen Regierung in Kiew. Im Februar und März 1919 gelang es Meissner - nach dem völligen Zusammenbruch aller Organisationsstrukturen in den deutsch besetzten Gebieten Osteuropas infolge der deutschen Kriegsniederlage Ende 1918 -, einen Zug mit mehreren hundert in der Ukraine "gestrandeten" ehemaligen Besatzungssoldaten über eine Strecke von mehreren tausend Kilometern und durch mehrere Bürgerkriegsgebiete ins Deutsche Reich zu manövrieren. Überdies konnte er die ihm anvertraute Kasse der deutschen Gesandtschaft in Kiew mit 3,4 Millionen Mark retten und der Reichsregierung in Berlin übergeben. In Anerkennung dieser Leistungen - die Meissner vor allem aufgrund seiner Russischkenntnisse, seines Organisationsgeschicks und seiner intimen Kenntnisse des zugtechnischen Betriebes erbrachte - ernannte der kurz zuvor neugewählte erste Staatschef der deutschen Republik, Friedrich Ebert, Meissner zum Vortragenden Rat und stellvertretenden Leiter seines Büros. Die ihm zeitgleich - als geborenem Elsässer - angetragene französische Staatsbürgerschaft sowie eine hohe Stellung als Regierungsrat der neu gegründeten französischen Verwaltung in Straßburg lehnte Meissner dagegen ab.
Leiter des Präsidentenbüros (1920-1945)
Meissner mit Friedrich Ebert während einer gemeinsamen Kur in Bad Mergentheim, 1922
Nachdem Meissners Vorgesetzter Rudolf Nadolny 1920 als deutscher Gesandter nach Schweden ging, rückte Meissner Anfang 1920 in Nadolnys Position als Leiter des Büros des Reichspräsidenten nach. Diese Position behielt er unter wechselnden Dienstherren, Namen seiner Dienststelle und persönlichen Rangbezeichnungen bis Ende Mai 1945 bei.
Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander Ebert (1919-1925), Hindenburg (1925-1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Reichspräsidenten geschäftsführend ausführte. Im Mai 1945 war Meissner - nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte - noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945, als Hitler ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.
Meissners Dienststelle befand sich bis 1939 im sogenannten Palais des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße 73 im Berliner Regierungsbezirk. Im selben Gebäude befand sich auch von 1919 bis 1939 seine 26 Zimmer umfassende Privatwohnung im rechten Seitenflügel (Meissnerflügel). Nach 1939 wurde das Reichspräsidentenpalais Residenz von Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop. Das Gebäude war zu diesem Zweck nach Plänen von Albert Speer umgebaut worden. Meissner selbst zog mit Dienststelle und Dienstwohnung ins Schloss Bellevue, das zuvor zum Reichsgästehaus umgebaut worden war.
Meissner mit Paul von Hindenburg (um 1930)
Während Meissner seinen Posten im Reichspräsidentenpalais 1919 als Geheimrat antrat, verließ er ihn 1945 im Range eines Reichsministers. Zwischenzeitlich wurde er von Ebert erst zum Ministerialdirektor befördert (1920) und dann mit dem Titel eines Staatssekretärs bedacht (1923), während Hindenburg ihm die Planstelle (d. h. auch die Bezüge) eines Staatssekretärs gewährte (1927). Hitler ernannte Meissner schließlich am 1. Dezember 1937 zum Staatsminister im
Versand gemäß Instruktionen des Kunden
Shipment according to buyer's instructions.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Führende Persönlichkeiten des 3.Reiches : Großer Gesellschaftsanzug (Galafrack) des Staatsministers Otto Meissner.
Frack aus blau-schwarzem Tuch, komplett mit allen Effekten und Knöpfen. Große und breite silberne Eichenlaubhandstickerei auf dem kompletten Kragen und Revers. Auf dem linken Ärmel Rangabzeichen für einen Gesandten (Hoheitsadler mit breitem Eichenlaubkranz ohne Stern). In Silberfäden handgestickt.
Schulterstücke wie ein Generalmajor mit dunkelblauer Unterlage und goldfarbenen Hoheitsadlern. Sämtliche Knöpfe mit Hoheitsadlern in der Ausführung für Diplomaten.
In der Innentasche Träger/Schneideretikett der Firma Holters/Berlin aus dem Jahre 1938.
Auf der linken Brust Schlaufen für 4 Orden und eine große Ordensspange.
Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, Elsaß-Lothringen; ? 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg als Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten in der Zeit der Weimarer Republik (1919-1933/1934) und unterbrechungslos als Chef der "Präsidialkanzlei des Führers" unter Adolf Hitler in den Jahren 1934 bis 1945.
Otto Meissner wurde als Sohn des Postbeamten Gustav Rudolf Meissner und seiner Ehefrau Magdalena Albertine Meissner - geborene Hetzel[1] - im Elsass geboren, das zu dieser Zeit ein Teil des Deutschen Reiches war. Ein entfernter Verwandter Meissners war der populäre französische General der Napoleonischen Kriege, Jean-Baptiste Kléber.[2] Aufgrund seiner elsässischen Herkunft beherrschte Meissner neben dem Deutschen auch das Französische und das sogenannte Elsässerditsch, sprach und schrieb zudem fließend Russisch und Lateinisch.[3] Während seiner Kindheit in Straßburg besuchte er das dortige Gymnasium.
Von 1898 bis 1903 studierte Meissner Rechtswissenschaft an der Universität Straßburg. Während seines Studiums, das er mit der Promotion zum Dr. jur. und dem Prädikat summa cum laude abschloss, wurde Meissner 1898 Mitglied der Straßburger Burschenschaft Germania, der er bis zu seinem Tode angehörte. Außerdem lernte er den Juristen Heinrich Doehle kennen, der von 1920 bis 1945 sein engster Mitarbeiter im Büro des Reichspräsidenten wurde. Nach dem Studium leistete Meissner von 1903 bis 1904 als Einjährig-Freiwilliger seinen Wehrdienst ab.
1906 trat Meissner als Gerichtsassessor in den elsass-lothringischen Justizdienst ein. Aus der 1908 geschlossenen Ehe mit Hildegard Roos gingen der Sohn Hans-Otto Meissner (1909-1992) und die Tochter Hildegard Meissner (* 1917) hervor. 1908 wechselte Meissner in den Verwaltungsdienst als Regierungsassessor bei der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und Luxemburg über. In den Jahren 1915 bis 1917 nahm Meissner im 136. Infanterieregiment am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt als Hauptmann der Reserve. Während dieser Zeit traf er 1915 erstmals auf Paul von Hindenburg, der ihn für seine Verdienste beim raschen Bau einer Eisenbahnbrücke mit dem Eisernen Kreuz auszeichnete und positiv in Erinnerung behielt.
Ab 1916 war Meissner als Verkehrsreferent bei den Militäreisenbahndirektionen in Brest-Litowsk, in Warschau und seit April 1917 in Bukarest sowie zuletzt bei der Eisenbahnzentralstelle in Kiew tätig. Anschließend wurde er in den diplomatischen Dienst übernommen und fungierte ab 1918 als deutscher Geschäftsträger bei der ukrainischen Regierung in Kiew. Im Februar und März 1919 gelang es Meissner - nach dem völligen Zusammenbruch aller Organisationsstrukturen in den deutsch besetzten Gebieten Osteuropas infolge der deutschen Kriegsniederlage Ende 1918 -, einen Zug mit mehreren hundert in der Ukraine "gestrandeten" ehemaligen Besatzungssoldaten über eine Strecke von mehreren tausend Kilometern und durch mehrere Bürgerkriegsgebiete ins Deutsche Reich zu manövrieren. Überdies konnte er die ihm anvertraute Kasse der deutschen Gesandtschaft in Kiew mit 3,4 Millionen Mark retten und der Reichsregierung in Berlin übergeben. In Anerkennung dieser Leistungen - die Meissner vor allem aufgrund seiner Russischkenntnisse, seines Organisationsgeschicks und seiner intimen Kenntnisse des zugtechnischen Betriebes erbrachte - ernannte der kurz zuvor neugewählte erste Staatschef der deutschen Republik, Friedrich Ebert, Meissner zum Vortragenden Rat und stellvertretenden Leiter seines Büros. Die ihm zeitgleich - als geborenem Elsässer - angetragene französische Staatsbürgerschaft sowie eine hohe Stellung als Regierungsrat der neu gegründeten französischen Verwaltung in Straßburg lehnte Meissner dagegen ab.
Leiter des Präsidentenbüros (1920-1945)
Meissner mit Friedrich Ebert während einer gemeinsamen Kur in Bad Mergentheim, 1922
Nachdem Meissners Vorgesetzter Rudolf Nadolny 1920 als deutscher Gesandter nach Schweden ging, rückte Meissner Anfang 1920 in Nadolnys Position als Leiter des Büros des Reichspräsidenten nach. Diese Position behielt er unter wechselnden Dienstherren, Namen seiner Dienststelle und persönlichen Rangbezeichnungen bis Ende Mai 1945 bei.
Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander Ebert (1919-1925), Hindenburg (1925-1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Reichspräsidenten geschäftsführend ausführte. Im Mai 1945 war Meissner - nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte - noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz, tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945, als Hitler ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.
Meissners Dienststelle befand sich bis 1939 im sogenannten Palais des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße 73 im Berliner Regierungsbezirk. Im selben Gebäude befand sich auch von 1919 bis 1939 seine 26 Zimmer umfassende Privatwohnung im rechten Seitenflügel (Meissnerflügel). Nach 1939 wurde das Reichspräsidentenpalais Residenz von Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop. Das Gebäude war zu diesem Zweck nach Plänen von Albert Speer umgebaut worden. Meissner selbst zog mit Dienststelle und Dienstwohnung ins Schloss Bellevue, das zuvor zum Reichsgästehaus umgebaut worden war.
Meissner mit Paul von Hindenburg (um 1930)
Während Meissner seinen Posten im Reichspräsidentenpalais 1919 als Geheimrat antrat, verließ er ihn 1945 im Range eines Reichsministers. Zwischenzeitlich wurde er von Ebert erst zum Ministerialdirektor befördert (1920) und dann mit dem Titel eines Staatssekretärs bedacht (1923), während Hindenburg ihm die Planstelle (d. h. auch die Bezüge) eines Staatssekretärs gewährte (1927). Hitler ernannte Meissner schließlich am 1. Dezember 1937 zum Staatsminister im
Versand gemäß Instruktionen des Kunden
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
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„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.