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Los
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In 77. Auktion
Heer - Generalität : Feldbluse des Generals der Infanterie Dietrich von Choltiz.
Olivgrünes Tuch mit grünem Kragen und original vernähten Generalskragenspiegeln in vergoldeter Metallfadenstickerei auf roter Tuchunterlage. Eingenähte Schulterstücke für General der Infanterie aus Metallfadengeflecht mit zwei Rangsternen (große Ausführung. Auf roter Tuchunterlage. Unter dem rechten Schulterstück zusätzlich eingenähter Metallknopf mit der Betzeichnung: "Nouveaute de Paris". Original vernähter Brustadler aus vergoldetem Metallfadengeflecht auf schwarzer Tuchunterlage. Vergoldete Leichtmetallknöpfe. Auf dem linken Ärmel aufgenähtes Krimschild auf olivgrüner Tuchunterlage. Auf beiden oberen Brusttaschen genähte Ordensschlaufen.
Originales Innenfutter mit Herstelleretikett der Schneiderfirma: "Tailleur Griffoul Paris" sowie Namensetikett mit der Bezeichnung: " Mr. von Choltiz Gen. der Inf.".
An einigen Stellen etwas abgetragen und fleckig, insgesamt jedoch in schöner Erhaltung.
Außerordentlich seltene und historisch hochinteressante Uniformjacke von musealer Bedeutung.
Dietrich von Choltitz (* 9. November 1894 in Gräflich Wiese; ? 5. November 1966 in Baden-Baden) war ein deutscher General der Infanterie im Zweiten Weltkrieg sowie 1944 Stadtkommandant von Groß-Paris. Bekannt wurde er vor allem durch seine Rolle bei der Befreiung von Paris.
Choltitz wurde im Familienschloss Gräflich Wiese in der Nähe von Neustadt in Oberschlesien geboren. Sein Vater Hans von Choltitz (1865?1935) war Major der Preußischen Armee. Er kämpfte während des Ersten Weltkriegs in Flandern, hauptsächlich aber an der Somme, und war zuletzt seit dem 9. Februar 1918 Kommandeur des Ulanen-Regiments ?Prinz August von Württemberg? (Posensches) Nr. 10. Seine Mutter war Gertrud, geborene von Rosenberg (* 1865); sein Onkel, Hermann von Choltitz (1868?1947), war von 1907 bis 1920 schlesischer Generallandschaftspräsident.
Choltitz besuchte ab 1907 in Dresden das Kadettenkorps; in dieser Zeit diente er auch als Page am königlich-sächsischen Hof. Am 6. März 1914 trat er als Fähnrich in das 8. Infanterie-Regiment ?Prinz Johann Georg? Nr. 107 der Sächsischen Armee in Leipzig ein. Mit diesem kam er nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs an der Westfront zum Einsatz, wurde dort am 16. Oktober 1914 zum Leutnant befördert und kurz darauf verwundet. Vom 30. Januar bis 31. März 1915 fungierte er als Kompanieführer und war anschließend Adjutant des III. Bataillons. Choltitz war dann vom 31. Juli 1916 bis 24. Juli 1917 Führer des MG-Ergänzungszuges 649. Im Anschluss daran setzte man ihn als Adjutant des Ersatz-Bataillons seines Stammregiments ein. Für die Durchführung eines Aufklärungsauftrages in die vordersten Linien während der Dritten Flandernschlacht wurde Choltitz am 26. Dezember 1917 mit dem Ritterkreuz des Militär-St.-Heinrichs-Ordens beliehen. Für sein Wirken während des Krieges erhielt er außerdem beide Klassen des Eisernen Kreuzes, das Ritterkreuz II. Klasse des Albrechts-Ordens sowie des Verdienstordens mit Schwertern und das Verwundetenabzeichen in Silber.
Nach Kriegsende und der Demobilisierung des Regiments war Choltitz als Abschnittsadjutant beim Grenzschutz Ost tätig und wurde am 5. Mai 1919 in das Grenzjäger-Bataillon 12 versetzt. Bereits einen Tag später folgte seine Kommandierung zur Reitschule Soltau. Am 1. Oktober 1919 wurde Choltitz in die Vorläufige Reichswehr aufgenommen und in das Reichswehr-Infanterie-Regiment 38 versetzt. Nach einem Jahr kam er dann in das Infanterie-Regiment 11 und zwei Monate später folgte seine abermalige Versetzung, dieses Mal als Eskadronoffizier in das 12. (Sächsisches) Reiter-Regiment. Vom 10. Januar bis 20. Mai 1922 kommandierte man ihn zum Ausbildungskursus für Kavallerie-Nachrichtenoffiziere. Choltitz versah dann wieder Truppendienst und wurde mit Wirkung zum 1. Februar 1924 Ordonnanzoffizier und Führer des Nachrichtenzuges beim Regimentsstab in Dresden. In dieser Funktion wurde er am 1. November 1924 zum Oberleutnant befördert. Vom 3. Oktober 1927 bis 15. Februar 1928 absolvierte er einen Offiziers-Waffenschul-Lehrgang, wurde am 15. Oktober 1928 zur 4. Eskadron versetzt und sechs Monate später deren Chef. Diese Funktion bekleidete Choltitz bis zum 30. September 1934 und wurde zwischenzeitlich am 1. April 1929 zum Rittmeister befördert. Am 20. August 1929 heiratete Dietrich von Choltitz Huberta von Garnier. Am 1. August 1935 wurde er zunächst Major und ab 1. Februar 1937 Kommandeur des III. Bataillons des Infanterieregiments 16 in Oldenburg. Am 1. April 1938 wurde er zum Oberstleutnant befördert.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs war Choltitz? Bataillon hauptsächlich 1940 an der Besetzung der Brücken von Rotterdam durch Luftlandetruppen beteiligt. Hierfür erhielt er am 18. Mai 1940 das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes. Im September 1940 wurde von Choltitz Kommandeur des Infanterieregiments 16, seit 1941 als Oberst. Im Krieg gegen die Sowjetunion war von Choltitz? Verband der 22. Infanteriedivision unterstellt, die der 11. Armee zugeordnet war, maßgeblich an der Eroberung Sewastopols im Juni 1942 beteiligt. Am 8. Februar 1942 hatte er das Deutsche Kreuz in Gold erhalten[6] und stieg bis Anfang März 1943 mit R.D.A. vom 1. Februar 1943 zum Generalleutnant auf. Er kommandierte z. B. die 11. Panzer-Division und ? in Vertretung von Generalleutnant Walter Hahm ? vom 27. August bis 6. Oktober 1942 die 260. Infanterie-Division, war stellvertretender Kommandeur und später Kommandeur verschiedener Armee- und Panzerkorps; von März 1944 an in Italien und seit Juni 1944 an der Westfront. Kurz vor dem Ausbruch der Amerikaner aus dem Landekopf der Landung in der Normandie war von Choltitz Kommandeur eines in dem dortigen, westlichen Abschnitt eingesetzten Korps der 7. Armee. Ab dem 25. Juli 1944 war sein Korps in die Kämpfe im Zusammenhang mit der Operation Cobra involviert, wo es schwere Verluste erlitt.
Kommandant von Paris
Am 1. August 1944 wurde Choltitz von Hitler zum General der Infanterie befördert und zum Kommandierenden General und Wehrmachtbefehlshaber von Groß-Paris ernannt. Sein Hauptquartier schlug er im Hôtel Le Meurice auf. Choltitz traf ? als Nachfolger von Hans von Boineburg-Lengsfeld (der im Nachgang des gescheiterten Hitler-Attentats am 20. Juli 1944 abberufen worden war ? am 9. August 1944 in Paris ein. In den darauf folgenden 16 Tagen widersetzte er sich mehreren Befehlen Adolf Hitlers, Paris bis zum letzten Mann zu verteidigen bzw. als zerstörte Stadt zurückzulassen.
Durch eine Mischung aus aktiver Kontaktaufnahme mit der Résistance und Demonstration von Stärke in Form von Militärparaden und Drohungen verhinderte Choltitz womöglich einen Aufruhr und Aufstand der Bevölkerung. Der schwedische Generalkonsul in Paris Raoul Nordling konnte im August 1944 durch seine Vermittlung zwischen der französischen Widerstandsbewegung und dem deutschen Stadtkommandanten die von Hitler angeordneten Sprengungen verhindern. Choltitz wurde später deshalb von einigen Seiten als ?Retter von Paris? bezeichnet.
Laut einer anderen Darstellung verfügte Choltitz zum einen nicht über die entsprechenden militärischen Ressourcen für so umfangreiche Zerstörungen; zum anderen wurde er von alliierter Seite mehrfach ausdrücklich gewarnt, dass er als Kriegsverbrecher und nicht nur als Kriegsgefangener behandelt werden würde, sollte er den Zerstörungsbefehl ausführen. Auch ließ er sein Hauptquartier bis zuletzt verteidigen und unterzeichnete die Kapitulation erst nach seiner Gefangennahme ? er wählte (nach Collins/Lapierre) diesen Weg, um nicht der Résistance oder dem Mob in die Hände zu fallen.
Er übergab die Stadt am 25. August 1944 um 14:45 Uhr an Generalmajor Leclerc als Repräsentanten der regulären französischen Streitkräfte.
Choltit
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Heer - Generalität : Feldbluse des Generals der Infanterie Dietrich von Choltiz.
Olivgrünes Tuch mit grünem Kragen und original vernähten Generalskragenspiegeln in vergoldeter Metallfadenstickerei auf roter Tuchunterlage. Eingenähte Schulterstücke für General der Infanterie aus Metallfadengeflecht mit zwei Rangsternen (große Ausführung. Auf roter Tuchunterlage. Unter dem rechten Schulterstück zusätzlich eingenähter Metallknopf mit der Betzeichnung: "Nouveaute de Paris". Original vernähter Brustadler aus vergoldetem Metallfadengeflecht auf schwarzer Tuchunterlage. Vergoldete Leichtmetallknöpfe. Auf dem linken Ärmel aufgenähtes Krimschild auf olivgrüner Tuchunterlage. Auf beiden oberen Brusttaschen genähte Ordensschlaufen.
Originales Innenfutter mit Herstelleretikett der Schneiderfirma: "Tailleur Griffoul Paris" sowie Namensetikett mit der Bezeichnung: " Mr. von Choltiz Gen. der Inf.".
An einigen Stellen etwas abgetragen und fleckig, insgesamt jedoch in schöner Erhaltung.
Außerordentlich seltene und historisch hochinteressante Uniformjacke von musealer Bedeutung.
Dietrich von Choltitz (* 9. November 1894 in Gräflich Wiese; ? 5. November 1966 in Baden-Baden) war ein deutscher General der Infanterie im Zweiten Weltkrieg sowie 1944 Stadtkommandant von Groß-Paris. Bekannt wurde er vor allem durch seine Rolle bei der Befreiung von Paris.
Choltitz wurde im Familienschloss Gräflich Wiese in der Nähe von Neustadt in Oberschlesien geboren. Sein Vater Hans von Choltitz (1865?1935) war Major der Preußischen Armee. Er kämpfte während des Ersten Weltkriegs in Flandern, hauptsächlich aber an der Somme, und war zuletzt seit dem 9. Februar 1918 Kommandeur des Ulanen-Regiments ?Prinz August von Württemberg? (Posensches) Nr. 10. Seine Mutter war Gertrud, geborene von Rosenberg (* 1865); sein Onkel, Hermann von Choltitz (1868?1947), war von 1907 bis 1920 schlesischer Generallandschaftspräsident.
Choltitz besuchte ab 1907 in Dresden das Kadettenkorps; in dieser Zeit diente er auch als Page am königlich-sächsischen Hof. Am 6. März 1914 trat er als Fähnrich in das 8. Infanterie-Regiment ?Prinz Johann Georg? Nr. 107 der Sächsischen Armee in Leipzig ein. Mit diesem kam er nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs an der Westfront zum Einsatz, wurde dort am 16. Oktober 1914 zum Leutnant befördert und kurz darauf verwundet. Vom 30. Januar bis 31. März 1915 fungierte er als Kompanieführer und war anschließend Adjutant des III. Bataillons. Choltitz war dann vom 31. Juli 1916 bis 24. Juli 1917 Führer des MG-Ergänzungszuges 649. Im Anschluss daran setzte man ihn als Adjutant des Ersatz-Bataillons seines Stammregiments ein. Für die Durchführung eines Aufklärungsauftrages in die vordersten Linien während der Dritten Flandernschlacht wurde Choltitz am 26. Dezember 1917 mit dem Ritterkreuz des Militär-St.-Heinrichs-Ordens beliehen. Für sein Wirken während des Krieges erhielt er außerdem beide Klassen des Eisernen Kreuzes, das Ritterkreuz II. Klasse des Albrechts-Ordens sowie des Verdienstordens mit Schwertern und das Verwundetenabzeichen in Silber.
Nach Kriegsende und der Demobilisierung des Regiments war Choltitz als Abschnittsadjutant beim Grenzschutz Ost tätig und wurde am 5. Mai 1919 in das Grenzjäger-Bataillon 12 versetzt. Bereits einen Tag später folgte seine Kommandierung zur Reitschule Soltau. Am 1. Oktober 1919 wurde Choltitz in die Vorläufige Reichswehr aufgenommen und in das Reichswehr-Infanterie-Regiment 38 versetzt. Nach einem Jahr kam er dann in das Infanterie-Regiment 11 und zwei Monate später folgte seine abermalige Versetzung, dieses Mal als Eskadronoffizier in das 12. (Sächsisches) Reiter-Regiment. Vom 10. Januar bis 20. Mai 1922 kommandierte man ihn zum Ausbildungskursus für Kavallerie-Nachrichtenoffiziere. Choltitz versah dann wieder Truppendienst und wurde mit Wirkung zum 1. Februar 1924 Ordonnanzoffizier und Führer des Nachrichtenzuges beim Regimentsstab in Dresden. In dieser Funktion wurde er am 1. November 1924 zum Oberleutnant befördert. Vom 3. Oktober 1927 bis 15. Februar 1928 absolvierte er einen Offiziers-Waffenschul-Lehrgang, wurde am 15. Oktober 1928 zur 4. Eskadron versetzt und sechs Monate später deren Chef. Diese Funktion bekleidete Choltitz bis zum 30. September 1934 und wurde zwischenzeitlich am 1. April 1929 zum Rittmeister befördert. Am 20. August 1929 heiratete Dietrich von Choltitz Huberta von Garnier. Am 1. August 1935 wurde er zunächst Major und ab 1. Februar 1937 Kommandeur des III. Bataillons des Infanterieregiments 16 in Oldenburg. Am 1. April 1938 wurde er zum Oberstleutnant befördert.
Nach Beginn des Zweiten Weltkriegs war Choltitz? Bataillon hauptsächlich 1940 an der Besetzung der Brücken von Rotterdam durch Luftlandetruppen beteiligt. Hierfür erhielt er am 18. Mai 1940 das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes. Im September 1940 wurde von Choltitz Kommandeur des Infanterieregiments 16, seit 1941 als Oberst. Im Krieg gegen die Sowjetunion war von Choltitz? Verband der 22. Infanteriedivision unterstellt, die der 11. Armee zugeordnet war, maßgeblich an der Eroberung Sewastopols im Juni 1942 beteiligt. Am 8. Februar 1942 hatte er das Deutsche Kreuz in Gold erhalten[6] und stieg bis Anfang März 1943 mit R.D.A. vom 1. Februar 1943 zum Generalleutnant auf. Er kommandierte z. B. die 11. Panzer-Division und ? in Vertretung von Generalleutnant Walter Hahm ? vom 27. August bis 6. Oktober 1942 die 260. Infanterie-Division, war stellvertretender Kommandeur und später Kommandeur verschiedener Armee- und Panzerkorps; von März 1944 an in Italien und seit Juni 1944 an der Westfront. Kurz vor dem Ausbruch der Amerikaner aus dem Landekopf der Landung in der Normandie war von Choltitz Kommandeur eines in dem dortigen, westlichen Abschnitt eingesetzten Korps der 7. Armee. Ab dem 25. Juli 1944 war sein Korps in die Kämpfe im Zusammenhang mit der Operation Cobra involviert, wo es schwere Verluste erlitt.
Kommandant von Paris
Am 1. August 1944 wurde Choltitz von Hitler zum General der Infanterie befördert und zum Kommandierenden General und Wehrmachtbefehlshaber von Groß-Paris ernannt. Sein Hauptquartier schlug er im Hôtel Le Meurice auf. Choltitz traf ? als Nachfolger von Hans von Boineburg-Lengsfeld (der im Nachgang des gescheiterten Hitler-Attentats am 20. Juli 1944 abberufen worden war ? am 9. August 1944 in Paris ein. In den darauf folgenden 16 Tagen widersetzte er sich mehreren Befehlen Adolf Hitlers, Paris bis zum letzten Mann zu verteidigen bzw. als zerstörte Stadt zurückzulassen.
Durch eine Mischung aus aktiver Kontaktaufnahme mit der Résistance und Demonstration von Stärke in Form von Militärparaden und Drohungen verhinderte Choltitz womöglich einen Aufruhr und Aufstand der Bevölkerung. Der schwedische Generalkonsul in Paris Raoul Nordling konnte im August 1944 durch seine Vermittlung zwischen der französischen Widerstandsbewegung und dem deutschen Stadtkommandanten die von Hitler angeordneten Sprengungen verhindern. Choltitz wurde später deshalb von einigen Seiten als ?Retter von Paris? bezeichnet.
Laut einer anderen Darstellung verfügte Choltitz zum einen nicht über die entsprechenden militärischen Ressourcen für so umfangreiche Zerstörungen; zum anderen wurde er von alliierter Seite mehrfach ausdrücklich gewarnt, dass er als Kriegsverbrecher und nicht nur als Kriegsgefangener behandelt werden würde, sollte er den Zerstörungsbefehl ausführen. Auch ließ er sein Hauptquartier bis zuletzt verteidigen und unterzeichnete die Kapitulation erst nach seiner Gefangennahme ? er wählte (nach Collins/Lapierre) diesen Weg, um nicht der Résistance oder dem Mob in die Hände zu fallen.
Er übergab die Stadt am 25. August 1944 um 14:45 Uhr an Generalmajor Leclerc als Repräsentanten der regulären französischen Streitkräfte.
Choltit
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Shipment according to buyer's instructions.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
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tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
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sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
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rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.