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Los
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In 77. Auktion
Militaria Ausland - Italien : Großadmiral Paolo Thaon di Revell, Duca del Mare - Persönlicher Degen.
Offiziersdegen der italienischen Marine in silbervergoldeter Sonderausführung. Gefäß Silber - vergoldet und ziseliert, der Knauf als Löwenkopf mit aufgesetztem persönlichen Petschaft des Großadmirals in Form eines silbergefaßten geschnittenen Hartsteins mit den gekrönten Initialen: "PTR".
Beidseitig geätzte und vergoldete Rückenklinge mit dem italienischen Königswappen und maritimen Symbolen.
Die schwarze Lederscheide mit silbervergoldeten Beschlägen mit handgetriebenem Eichenlaubdekor sowie Marineanker. Auf dem oberen Beschlag die Gravur: "DUCA DEL MARE".
Hochbedeutender musealer Säbel von außerordentlicher Qualität und größter Seltenheit.
Länge: 92 cm.
Paolo Thaon di Revel, seit 1923 Duca del Mare (* 10. Juni 1859 in Turin; ? 24. März 1948 in Rom), war ein italienischer Großadmiral und Senator. Er entstammte der Adelsfamilie Thaon di Revel, die im Lauf der Zeit zahlreiche hochrangige Offiziere hervorbrachte.
Paolo Thaon di Revel, Sohn des Politikers Ottavio Thaon di Revel, besuchte die Offizierschulen der Marine in Neapel und Genua und wurde 1877 Leutnant zur See. Von 1879 bis 1882 umrundete er an Bord der Fregatte Garibaldi die Welt. Von 1896 bis 1900 war er als Korvettenkapitän und Fregattenkapitän Adjutant von König Umberto I. Im Jahr 1911 befehligte er einen Flottenverband, der im italienisch-türkischen Krieg Tripolis, Beirut und die Dardanellen beschoss. Von 1913 bis 1915 verstärkte er als Admiralstabschef die Torpedoboot- und die U-Boot-Waffe und baute die Marinefliegertruppe auf. Im Oktober 1915 trat er wegen Meinungsverschiedenheiten über die Seekriegsführung als Admiralstabschef zurück und wurde Befehlshaber der in Venedig liegenden Flottenkräfte und das dortige Küstenabschnittskommando. Im Februar 1917 wurde er erneut Admiralstabschef und zugleich Flottenchef und löste damit Luigi Amedeo di Savoia-Aosta, duca degli Abruzzi ab. Im gleichen Monat wurde Thaon di Revel zum Senator nominiert.
Im Ersten Weltkrieg wollte Thaon di Revel mit der Schlachtflotte nur dann Entscheidungen suchen, wenn eine klare Überlegenheit gegeben war. Da sich die Österreicher ähnlich verhielten, kam es in der Adria zu keinen größeren Seeschlachten. Thaon di Revel hielt viel von Kleintorpedo- und U-Booten, weswegen er diesen Einheiten im Einsatz den Vorzug gab. Mit diesen und ähnlichen Mitteln versenkten Offiziere wie Luigi Rizzo u. a. drei Schlachtschiffe. Die restliche Flotte beteiligte sich zusammen mit den verbündeten Franzosen und Briten an der Blockade in der südlichen Adria. Im November 1918 leitete Thaon di Revel eine groß angelegte amphibische Operation ein, mit der vorübergehend etliche strategisch wichtige Häfen und Inseln in Dalmatien besetzt wurden, um Italien gegenüber seinen verbündeten Rivalen die Kontrolle über die Adria zu sichern. Gegenüber Frankreich und dem Vereinigten Königreich verteidigte er italienische Interessen unnachgiebig. Auch gegenüber seinen untergeordneten Offizieren war er fordernd und hart.
Im November 1919 gab Thaon di Revel seinen Posten als Chef des Admiralstabs und der Flotte ab und übernahm bis Mai 1920 den Posten des Generalinspekteurs der Marine. Danach leitete er das sogenannte Admiralskomitee, ein Beratungsgremium. 1921 vertrat Thaon di Revel die italienische Marine auf der Washingtoner Flottenkonferenz. Im Oktober 1922 wurde er Marineminister im Kabinett Mussolini. Im Mai 1925 trat Thaon di Revel von seinem Ministerposten zurück, weil er gegen die Einrichtung des neuen Generalstabes der Streitkräfte war, dessen Führung Pietro Badoglio und andere Heeresoffiziere übernehmen sollten.
Für Kriegsverdienste erhielt Paolo Thaon di Revel von König Viktor Emanuel III. am 24. Mai 1923 den Titel eines Duca del Mare (?Herzog der See?), am 4. November 1924 wurde er zum Großadmiral befördert. Zu seinen Auszeichnungen gehörte die Kollane des Annunziaten-Ordens.
Thaon di Revel war seit 1897 Mitglied der Società Geografica Italiana, der er von 1921 bis 1923 vorsaß. Seit 1919 war er auch Ehrenmitglied der Accademia Nazionale dei Lincei. Er war als Freimaurer Mitglied (33. Grad) der Loge Gran Loggia d'Italia degli Alam, die 1908 den Grande Oriente d?Italia verlassen hatte. 1936 zog sich Thaon di Revel aus der Politik weitgehend zurück und wirkte nur noch als Berater am Hof des Königs. Von dort aus leistete der Großadmiral einen Beitrag zur Absetzung Mussolinis am 25. Juli 1943. Vom 28. Juli 1943 bis zum 20. Juli 1944 war Thaon di Revel Präsident des Senats.
Thaon di Revel starb 1948 in Rom. Sein Grab befindet sich in der Kirche Santa Maria degli Angeli in Rom, daneben ist der Marschall von Italien Armando Diaz bestattet.
Nach Paolo Thaon di Revel wurde 2019 die Thaon-di-Revel-Klasse und deren Typschiff benannt, mit der die italienische Marine einen Mehrzweckschiffstyp mit breitem Einsatzspektrum erhält.
Bedeutender Degen aus dem Besitz dieses bedeutenden Großadmirals, eine der wichtigsten Persönlichkeiten der italienischen Militätgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Foreign Militaria - Italy : Grand Admiral Paolo Thaon di Revell, Duca del Mare - Personal Sword.
Officer's sword of the Italian Navy in a special silver-gilt finish. The hilt silver-gilt and chiselled, the pommel in the form of a lion's head with an attached personal fob seal of the Grand Admiral in the form of a silver-set cut hardstone with the crowned initials: "PTR".
Both sides of the blade etched and gilded with the Italian royal coat of arms and maritime symbols.
The black leather scabbard with silver-gilt mountings with hand-chased oak leaf decoration and naval anchor. Engraved on the upper fitting: "DUCA DEL MARE".
Highly important museum quality sword of extraordinary quality and rarity.
Length: 92 cm.
Paolo Thaon di Revel, since 1923 Duca del Mare (* 10 June 1859 in Turin; ? 24 March 1948 in Rome), was an Italian Grand Admiral and Senator. He came from the noble family Thaon di Revel, which over time produced many high-ranking officers.
Paolo Thaon di Revel, son of the politician Ottavio Thaon di Revel, attended the naval officer schools in Naples and Genoa and became a lieutenant at sea in 1877. From 1879 to 1882 he circumnavigated the world aboard the frigate Garibaldi. From 1896 to 1900, as a corvette captain and frigate captain, he was aide-de-camp to King Umberto I. In 1911, he commanded a naval unit that shelled Tripoli, Beirut and the Dardanelles in the Italo-Turkish War. From 1913 to 1915, as admiral chief of staff, he reinforced the torpedo boat and submarine forces and built up the naval aviation force. In October 1915, he resigned as admiral chief of staff because of disagreements over naval warfare and became commander of the fleet forces based in Venice and the coastal section command there. In February 1917 he again became Admiral Chief of Staff and also Fleet Commander, replacing Luigi Amedeo di Savoia-Aosta, duca degli Abruzzi. In the same month, Thaon di Revel was nominated Senator.
In the First World War, Thaon di Revel wanted to seek decisions with the battle fleet only when there was clear superiority. Since the Austrians behaved similarly, no major naval battles occurred in the Adriatic. Thaon di Revel thought highly of small torpedoes and submarines, which is why he preferred these units in action. With these and similar means, officers such as Luigi Rizzo, among others, sank three battleships. The rest of the fleet, together with the allied French and British, participated in the blockade in the southern Adriatic. In November 1918, Thaon di Revel launched a l
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Militaria Ausland - Italien : Großadmiral Paolo Thaon di Revell, Duca del Mare - Persönlicher Degen.
Offiziersdegen der italienischen Marine in silbervergoldeter Sonderausführung. Gefäß Silber - vergoldet und ziseliert, der Knauf als Löwenkopf mit aufgesetztem persönlichen Petschaft des Großadmirals in Form eines silbergefaßten geschnittenen Hartsteins mit den gekrönten Initialen: "PTR".
Beidseitig geätzte und vergoldete Rückenklinge mit dem italienischen Königswappen und maritimen Symbolen.
Die schwarze Lederscheide mit silbervergoldeten Beschlägen mit handgetriebenem Eichenlaubdekor sowie Marineanker. Auf dem oberen Beschlag die Gravur: "DUCA DEL MARE".
Hochbedeutender musealer Säbel von außerordentlicher Qualität und größter Seltenheit.
Länge: 92 cm.
Paolo Thaon di Revel, seit 1923 Duca del Mare (* 10. Juni 1859 in Turin; ? 24. März 1948 in Rom), war ein italienischer Großadmiral und Senator. Er entstammte der Adelsfamilie Thaon di Revel, die im Lauf der Zeit zahlreiche hochrangige Offiziere hervorbrachte.
Paolo Thaon di Revel, Sohn des Politikers Ottavio Thaon di Revel, besuchte die Offizierschulen der Marine in Neapel und Genua und wurde 1877 Leutnant zur See. Von 1879 bis 1882 umrundete er an Bord der Fregatte Garibaldi die Welt. Von 1896 bis 1900 war er als Korvettenkapitän und Fregattenkapitän Adjutant von König Umberto I. Im Jahr 1911 befehligte er einen Flottenverband, der im italienisch-türkischen Krieg Tripolis, Beirut und die Dardanellen beschoss. Von 1913 bis 1915 verstärkte er als Admiralstabschef die Torpedoboot- und die U-Boot-Waffe und baute die Marinefliegertruppe auf. Im Oktober 1915 trat er wegen Meinungsverschiedenheiten über die Seekriegsführung als Admiralstabschef zurück und wurde Befehlshaber der in Venedig liegenden Flottenkräfte und das dortige Küstenabschnittskommando. Im Februar 1917 wurde er erneut Admiralstabschef und zugleich Flottenchef und löste damit Luigi Amedeo di Savoia-Aosta, duca degli Abruzzi ab. Im gleichen Monat wurde Thaon di Revel zum Senator nominiert.
Im Ersten Weltkrieg wollte Thaon di Revel mit der Schlachtflotte nur dann Entscheidungen suchen, wenn eine klare Überlegenheit gegeben war. Da sich die Österreicher ähnlich verhielten, kam es in der Adria zu keinen größeren Seeschlachten. Thaon di Revel hielt viel von Kleintorpedo- und U-Booten, weswegen er diesen Einheiten im Einsatz den Vorzug gab. Mit diesen und ähnlichen Mitteln versenkten Offiziere wie Luigi Rizzo u. a. drei Schlachtschiffe. Die restliche Flotte beteiligte sich zusammen mit den verbündeten Franzosen und Briten an der Blockade in der südlichen Adria. Im November 1918 leitete Thaon di Revel eine groß angelegte amphibische Operation ein, mit der vorübergehend etliche strategisch wichtige Häfen und Inseln in Dalmatien besetzt wurden, um Italien gegenüber seinen verbündeten Rivalen die Kontrolle über die Adria zu sichern. Gegenüber Frankreich und dem Vereinigten Königreich verteidigte er italienische Interessen unnachgiebig. Auch gegenüber seinen untergeordneten Offizieren war er fordernd und hart.
Im November 1919 gab Thaon di Revel seinen Posten als Chef des Admiralstabs und der Flotte ab und übernahm bis Mai 1920 den Posten des Generalinspekteurs der Marine. Danach leitete er das sogenannte Admiralskomitee, ein Beratungsgremium. 1921 vertrat Thaon di Revel die italienische Marine auf der Washingtoner Flottenkonferenz. Im Oktober 1922 wurde er Marineminister im Kabinett Mussolini. Im Mai 1925 trat Thaon di Revel von seinem Ministerposten zurück, weil er gegen die Einrichtung des neuen Generalstabes der Streitkräfte war, dessen Führung Pietro Badoglio und andere Heeresoffiziere übernehmen sollten.
Für Kriegsverdienste erhielt Paolo Thaon di Revel von König Viktor Emanuel III. am 24. Mai 1923 den Titel eines Duca del Mare (?Herzog der See?), am 4. November 1924 wurde er zum Großadmiral befördert. Zu seinen Auszeichnungen gehörte die Kollane des Annunziaten-Ordens.
Thaon di Revel war seit 1897 Mitglied der Società Geografica Italiana, der er von 1921 bis 1923 vorsaß. Seit 1919 war er auch Ehrenmitglied der Accademia Nazionale dei Lincei. Er war als Freimaurer Mitglied (33. Grad) der Loge Gran Loggia d'Italia degli Alam, die 1908 den Grande Oriente d?Italia verlassen hatte. 1936 zog sich Thaon di Revel aus der Politik weitgehend zurück und wirkte nur noch als Berater am Hof des Königs. Von dort aus leistete der Großadmiral einen Beitrag zur Absetzung Mussolinis am 25. Juli 1943. Vom 28. Juli 1943 bis zum 20. Juli 1944 war Thaon di Revel Präsident des Senats.
Thaon di Revel starb 1948 in Rom. Sein Grab befindet sich in der Kirche Santa Maria degli Angeli in Rom, daneben ist der Marschall von Italien Armando Diaz bestattet.
Nach Paolo Thaon di Revel wurde 2019 die Thaon-di-Revel-Klasse und deren Typschiff benannt, mit der die italienische Marine einen Mehrzweckschiffstyp mit breitem Einsatzspektrum erhält.
Bedeutender Degen aus dem Besitz dieses bedeutenden Großadmirals, eine der wichtigsten Persönlichkeiten der italienischen Militätgeschichte des 20. Jahrhunderts.
Foreign Militaria - Italy : Grand Admiral Paolo Thaon di Revell, Duca del Mare - Personal Sword.
Officer's sword of the Italian Navy in a special silver-gilt finish. The hilt silver-gilt and chiselled, the pommel in the form of a lion's head with an attached personal fob seal of the Grand Admiral in the form of a silver-set cut hardstone with the crowned initials: "PTR".
Both sides of the blade etched and gilded with the Italian royal coat of arms and maritime symbols.
The black leather scabbard with silver-gilt mountings with hand-chased oak leaf decoration and naval anchor. Engraved on the upper fitting: "DUCA DEL MARE".
Highly important museum quality sword of extraordinary quality and rarity.
Length: 92 cm.
Paolo Thaon di Revel, since 1923 Duca del Mare (* 10 June 1859 in Turin; ? 24 March 1948 in Rome), was an Italian Grand Admiral and Senator. He came from the noble family Thaon di Revel, which over time produced many high-ranking officers.
Paolo Thaon di Revel, son of the politician Ottavio Thaon di Revel, attended the naval officer schools in Naples and Genoa and became a lieutenant at sea in 1877. From 1879 to 1882 he circumnavigated the world aboard the frigate Garibaldi. From 1896 to 1900, as a corvette captain and frigate captain, he was aide-de-camp to King Umberto I. In 1911, he commanded a naval unit that shelled Tripoli, Beirut and the Dardanelles in the Italo-Turkish War. From 1913 to 1915, as admiral chief of staff, he reinforced the torpedo boat and submarine forces and built up the naval aviation force. In October 1915, he resigned as admiral chief of staff because of disagreements over naval warfare and became commander of the fleet forces based in Venice and the coastal section command there. In February 1917 he again became Admiral Chief of Staff and also Fleet Commander, replacing Luigi Amedeo di Savoia-Aosta, duca degli Abruzzi. In the same month, Thaon di Revel was nominated Senator.
In the First World War, Thaon di Revel wanted to seek decisions with the battle fleet only when there was clear superiority. Since the Austrians behaved similarly, no major naval battles occurred in the Adriatic. Thaon di Revel thought highly of small torpedoes and submarines, which is why he preferred these units in action. With these and similar means, officers such as Luigi Rizzo, among others, sank three battleships. The rest of the fleet, together with the allied French and British, participated in the blockade in the southern Adriatic. In November 1918, Thaon di Revel launched a l
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
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senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.