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Los
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In 76. Auktion
Weimarer Republik - Reichswehr : Bedeutender Auszeichnungs- und Dokumentennachlaß des Führers des Freikorps Oberland Major Ernst Horadam.
St. Annaberg - Kreuz - Halsdekoration, persönliches Exemplar Major Ernst Horadams.
Versilbert und schwarz emailliert, am originalen Halsband mit genähten Schlaufen (Enden abgeschnitten und lose anbei). Der Schlesische Adler separat geprägt und aufgelegt. Rückseitig vernietet. 44 x 44 mm.
Auf der Rückseite das Herstellerzeichen: "FLECK SOHN / HAMBURG ".
Außerordentlich seltenes, einzig bekanntes Originalexemplar der Halsdekoration des St. Annaberg - Kreuzes, die außer von Major Horadam als ehemaliger Führer des Bundes Oberland und Verantwortlichen für die Erstürmung des Annabergs, nur noch von Hauptmann Oestreicher getragen wurde (vgl. Ingo Haarcke, Freikorps - Auszeichnungen, Wien 2019, S. 386).
Beigefügt einige hochinteressante Fotos auf denen Major Horadam die Halsdekoration des St. Annabergkreuzes trägt.
Dazu die große Ordensspange Major Horadams, interessanterweise trug er statt seines eigenen Eisernen Kreuzes von 1914 das Exemplar seines Vaters von 1870.
Außerdem sämtliche Auszeichnungen und Etuis, EK 1. Klasse 1914, Schlesischer Adler (2), Abzeichen Bund Oberland, KVK 1. Klasse 1939 mit Urkunde, persönliche Schulterstücke, eine Anzahl Abzeichen sowie eine Vielzahl persönlicher Dokumente.
Besonders interessant und historisch sehr Aufschlußreich sind seine umfangreiche Aufzeichnungen und Dokumente zur Erstürmung des St. Annabergs 1921.
Ernst Horadam (* 4. Juli 1883 in München; ? 23. Oktober 1956) war ein deutscher Offizier, Führer des Freikorps Oberland und SA-Obersturmbannführer.
Der Sohn eines Oberleutnants trat am 5. Juli 1904 als Fähnrich in das 2. Infanterie-Regiment ?Kronprinz? der Bayerischen Armee ein. Am 8. März 1906 wurde er Leutnant in der 8. Kompanie des Regiments und am 25. August 1913 Oberleutnant in der 2. Kompanie. Von 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Am 19. Mai 1916 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann im II. Bataillon. Im April 1919 übernahm er die Führung des Freikorps Oberland. Im April 1920 führte er als Kommandeur das VI. Bataillon (Oberland) des Zeitfreiwilligenkorps der Schützenbrigade 21 deren Einsatz gegen die Rote Ruhrarmee im Ruhrgebiet. Von Mai?Juli 1921 war er als Kommandeur des Freikorps Oberland maßgeblich für die Erstürmung des Annaberges (Wahrzeichen und Heiligtum Oberschlesiens) im 3. polnischen Aufstand verantwortlich.
Für die aktiven Beteiligten an den Kämpfen des 21. Mai 1921 stiftete er zur 10-jährigen Wiederkehr das Annaberg-Kreuz. Das Freikorps Oberland wandelte sich nach verordneter Auflösung in den Bund Oberland um. Ende 1921 wurde Horadam Mitglied der Bundesführung des Bundes Oberland und 1922 stellvertretender Geschäftsleiter. Ab Juli 1922 war er Leiter der Finanzabteilung des Bundes Oberland und Leiter der Oberland-Landesstelle für Schwaben und Niederbayern. Am 15. März 1923 wurde Horadam zusammen mit Beppo Römer aus dem Bund Oberland ausgeschlossen, da sie ohne Wissen der Bundesleitung (nach der Verkündung des passiven Widerstandes im Januar 1923 durch die Reichsregierung) zu Sonderaktionen und aktiven Widerstand gegen die Besetzung des Ruhrgebietes durch die Franzosen aufgerufen hatten. Der Bundesehrenrat warf ihnen ?schwere Pflichtverletzung und unkameradschaftliches Verhalten? vor. Beide gerieten schon bald in Gegensatz zur Bundesleitung und zum neuen Kurs unter Friedrich Weber, was wahrscheinlich diesen Ausschluss beschleunigte.
1925 wurde Horadam Mitglied in Ludwig Oestreichers (ehemals Führer der 1. Kompanie/Freikorps Oberland) Bataillon ?Alt-Oberland? und 1929 außerordentliches Mitglied im Wehrverband ?Wehrwolf?. Ab 1935 war er SA-Obersturmbannführer und Stabsführer der SA-Brigade Unterfranken. Am 3. Dezember 1939 wurde er Major bei der Frontsammelstelle G in Gerolsteint. Am 1. Februar 1943 erfolgte seine Beförderung zum Oberstleutnant z.V.
Weimar Republic - Reichswehr : Important grouping of awards and documents of the leader of the Freikorps Oberland Major Ernst Horadam.
St. Annaberg - Cross - neck decoration, personal badge of Major Ernst Horadam. Silver plated and black enameled, on original neck ribbon with sewn loops (ends cut off and loose enclosed). Silesian eagle separately stamped and applied. Riveted on reverse. 44 x 44 mm. On the back the maker's mark: "FLECK SOHN / HAMBURG ".
Exceptionally rare, the only known original example of the neck decoration of the St. Annaberg - Cross, which, apart from Major Horadam as former leader of the Bund Oberland and responsible for the storming of the Annaberg, was worn only by Captain Oestreicher (see Ingo Haarcke, Freikorps - Auszeichnungen, Vienna 2019, p. 386).
Attached are some highly interesting photos of Major Horadam wearing the neck decoration of the St. Annaberg Cross.
In addition, Major Horadam's large medal group, interestingly enough, he wore his father's 1870 Iron Cross instead of his own Iron Cross from 1914.
In addition, all awards and cases, EK 1st class 1914, Silesian Eagle (2), badge Bund Oberland, KVK 1st class 1939 with award document, personal shoulder boards, a number of badges as well as a multitude of personal documents.
Particularly interesting and historically very informative and important are his extensive records on the storming of the St. Annaberg in 1921.
Ernst Horadam (* July 4, 1883 in Munich; ? October 23, 1956) was a German officer, leader of the Freikorps Oberland and SA-Obersturmbannführer. The son of a first lieutenant, he joined the Bavarian Army's 2nd Infantry Regiment "Kronprinz" as an ensign on July 5, 1904. On March 8, 1906, he became a lieutenant in the 8th Company of the regiment and on August 25, 1913, a first lieutenant in the 2nd Company. From 1914 to 1918 he participated in the First World War. On May 19, 1916, he was promoted to captain in the II Battalion. In April 1919 he took over the command of the Freikorps Oberland. In April 1920, as commander, he led the VI Battalion (Oberland) of the Temporary Volunteer Corps of the Rifle Brigade 21 their operation against the Red Ruhr Army in the Ruhr. From May-July 1921, as commander of the Freikorps Oberland, he was largely responsible for the storming of the Annaberg (landmark and shrine of Upper Silesia) in the 3rd Polish Uprising. For the active participants in the battles of May 21, 1921, he founded the Annaberg Cross for the 10th anniversary.
The Freikorps Oberland was transformed into the Bund Oberland after its dissolution by order. At the end of 1921 Horadam became a member of the federal leadership of the Bund Oberland and in 1922 became deputy business manager. From July 1922 he was head of the finance department of the Bund Oberland and head of the Oberland regional office for Swabia and Lower Bavaria. On March 15, 1923, Horadam was expelled from the Bund Oberland together with Beppo Römer because they had called for special actions and active resistance against the occupation of the Ruhr region by the French without the knowledge of the Bund leadership (after the proclamation of passive resistance in January 1923 by the Reich government). Both soon came into opposition to the Bund leadership and the new course under Friedrich Weber, which probably accelerated this expulsion. In 1925 Major Horadam became a member of Ludwig Oestreicher's (former leader of the 1st Company/Freikorps Oberland) battalion "Alt-Oberland" and in 1929 an extraordinary member of the Wehrverband "Wehrwolf". From 1935 he was SA-Obersturmbannführer and staff leader of the SA-Brigade Unterfranken. On December 3, 1939, he became a ma
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Shipment according to buyer's instructions.
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Weimarer Republik - Reichswehr : Bedeutender Auszeichnungs- und Dokumentennachlaß des Führers des Freikorps Oberland Major Ernst Horadam.
St. Annaberg - Kreuz - Halsdekoration, persönliches Exemplar Major Ernst Horadams.
Versilbert und schwarz emailliert, am originalen Halsband mit genähten Schlaufen (Enden abgeschnitten und lose anbei). Der Schlesische Adler separat geprägt und aufgelegt. Rückseitig vernietet. 44 x 44 mm.
Auf der Rückseite das Herstellerzeichen: "FLECK SOHN / HAMBURG ".
Außerordentlich seltenes, einzig bekanntes Originalexemplar der Halsdekoration des St. Annaberg - Kreuzes, die außer von Major Horadam als ehemaliger Führer des Bundes Oberland und Verantwortlichen für die Erstürmung des Annabergs, nur noch von Hauptmann Oestreicher getragen wurde (vgl. Ingo Haarcke, Freikorps - Auszeichnungen, Wien 2019, S. 386).
Beigefügt einige hochinteressante Fotos auf denen Major Horadam die Halsdekoration des St. Annabergkreuzes trägt.
Dazu die große Ordensspange Major Horadams, interessanterweise trug er statt seines eigenen Eisernen Kreuzes von 1914 das Exemplar seines Vaters von 1870.
Außerdem sämtliche Auszeichnungen und Etuis, EK 1. Klasse 1914, Schlesischer Adler (2), Abzeichen Bund Oberland, KVK 1. Klasse 1939 mit Urkunde, persönliche Schulterstücke, eine Anzahl Abzeichen sowie eine Vielzahl persönlicher Dokumente.
Besonders interessant und historisch sehr Aufschlußreich sind seine umfangreiche Aufzeichnungen und Dokumente zur Erstürmung des St. Annabergs 1921.
Ernst Horadam (* 4. Juli 1883 in München; ? 23. Oktober 1956) war ein deutscher Offizier, Führer des Freikorps Oberland und SA-Obersturmbannführer.
Der Sohn eines Oberleutnants trat am 5. Juli 1904 als Fähnrich in das 2. Infanterie-Regiment ?Kronprinz? der Bayerischen Armee ein. Am 8. März 1906 wurde er Leutnant in der 8. Kompanie des Regiments und am 25. August 1913 Oberleutnant in der 2. Kompanie. Von 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Am 19. Mai 1916 erfolgte seine Beförderung zum Hauptmann im II. Bataillon. Im April 1919 übernahm er die Führung des Freikorps Oberland. Im April 1920 führte er als Kommandeur das VI. Bataillon (Oberland) des Zeitfreiwilligenkorps der Schützenbrigade 21 deren Einsatz gegen die Rote Ruhrarmee im Ruhrgebiet. Von Mai?Juli 1921 war er als Kommandeur des Freikorps Oberland maßgeblich für die Erstürmung des Annaberges (Wahrzeichen und Heiligtum Oberschlesiens) im 3. polnischen Aufstand verantwortlich.
Für die aktiven Beteiligten an den Kämpfen des 21. Mai 1921 stiftete er zur 10-jährigen Wiederkehr das Annaberg-Kreuz. Das Freikorps Oberland wandelte sich nach verordneter Auflösung in den Bund Oberland um. Ende 1921 wurde Horadam Mitglied der Bundesführung des Bundes Oberland und 1922 stellvertretender Geschäftsleiter. Ab Juli 1922 war er Leiter der Finanzabteilung des Bundes Oberland und Leiter der Oberland-Landesstelle für Schwaben und Niederbayern. Am 15. März 1923 wurde Horadam zusammen mit Beppo Römer aus dem Bund Oberland ausgeschlossen, da sie ohne Wissen der Bundesleitung (nach der Verkündung des passiven Widerstandes im Januar 1923 durch die Reichsregierung) zu Sonderaktionen und aktiven Widerstand gegen die Besetzung des Ruhrgebietes durch die Franzosen aufgerufen hatten. Der Bundesehrenrat warf ihnen ?schwere Pflichtverletzung und unkameradschaftliches Verhalten? vor. Beide gerieten schon bald in Gegensatz zur Bundesleitung und zum neuen Kurs unter Friedrich Weber, was wahrscheinlich diesen Ausschluss beschleunigte.
1925 wurde Horadam Mitglied in Ludwig Oestreichers (ehemals Führer der 1. Kompanie/Freikorps Oberland) Bataillon ?Alt-Oberland? und 1929 außerordentliches Mitglied im Wehrverband ?Wehrwolf?. Ab 1935 war er SA-Obersturmbannführer und Stabsführer der SA-Brigade Unterfranken. Am 3. Dezember 1939 wurde er Major bei der Frontsammelstelle G in Gerolsteint. Am 1. Februar 1943 erfolgte seine Beförderung zum Oberstleutnant z.V.
Weimar Republic - Reichswehr : Important grouping of awards and documents of the leader of the Freikorps Oberland Major Ernst Horadam.
St. Annaberg - Cross - neck decoration, personal badge of Major Ernst Horadam. Silver plated and black enameled, on original neck ribbon with sewn loops (ends cut off and loose enclosed). Silesian eagle separately stamped and applied. Riveted on reverse. 44 x 44 mm. On the back the maker's mark: "FLECK SOHN / HAMBURG ".
Exceptionally rare, the only known original example of the neck decoration of the St. Annaberg - Cross, which, apart from Major Horadam as former leader of the Bund Oberland and responsible for the storming of the Annaberg, was worn only by Captain Oestreicher (see Ingo Haarcke, Freikorps - Auszeichnungen, Vienna 2019, p. 386).
Attached are some highly interesting photos of Major Horadam wearing the neck decoration of the St. Annaberg Cross.
In addition, Major Horadam's large medal group, interestingly enough, he wore his father's 1870 Iron Cross instead of his own Iron Cross from 1914.
In addition, all awards and cases, EK 1st class 1914, Silesian Eagle (2), badge Bund Oberland, KVK 1st class 1939 with award document, personal shoulder boards, a number of badges as well as a multitude of personal documents.
Particularly interesting and historically very informative and important are his extensive records on the storming of the St. Annaberg in 1921.
Ernst Horadam (* July 4, 1883 in Munich; ? October 23, 1956) was a German officer, leader of the Freikorps Oberland and SA-Obersturmbannführer. The son of a first lieutenant, he joined the Bavarian Army's 2nd Infantry Regiment "Kronprinz" as an ensign on July 5, 1904. On March 8, 1906, he became a lieutenant in the 8th Company of the regiment and on August 25, 1913, a first lieutenant in the 2nd Company. From 1914 to 1918 he participated in the First World War. On May 19, 1916, he was promoted to captain in the II Battalion. In April 1919 he took over the command of the Freikorps Oberland. In April 1920, as commander, he led the VI Battalion (Oberland) of the Temporary Volunteer Corps of the Rifle Brigade 21 their operation against the Red Ruhr Army in the Ruhr. From May-July 1921, as commander of the Freikorps Oberland, he was largely responsible for the storming of the Annaberg (landmark and shrine of Upper Silesia) in the 3rd Polish Uprising. For the active participants in the battles of May 21, 1921, he founded the Annaberg Cross for the 10th anniversary.
The Freikorps Oberland was transformed into the Bund Oberland after its dissolution by order. At the end of 1921 Horadam became a member of the federal leadership of the Bund Oberland and in 1922 became deputy business manager. From July 1922 he was head of the finance department of the Bund Oberland and head of the Oberland regional office for Swabia and Lower Bavaria. On March 15, 1923, Horadam was expelled from the Bund Oberland together with Beppo Römer because they had called for special actions and active resistance against the occupation of the Ruhr region by the French without the knowledge of the Bund leadership (after the proclamation of passive resistance in January 1923 by the Reich government). Both soon came into opposition to the Bund leadership and the new course under Friedrich Weber, which probably accelerated this expulsion. In 1925 Major Horadam became a member of Ludwig Oestreicher's (former leader of the 1st Company/Freikorps Oberland) battalion "Alt-Oberland" and in 1929 an extraordinary member of the Wehrverband "Wehrwolf". From 1935 he was SA-Obersturmbannführer and staff leader of the SA-Brigade Unterfranken. On December 3, 1939, he became a ma
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.