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Los
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In 75. Auktion
Luftwaffe - Allgemein : Ritterkreuzträger Hauptmann Frank Liesendahl - Ehrenpokal-Gruppe:
Ehrenpokal, Silber, mit Namensgravur:
?Oberleutnant Frank Liesendahl am 21.8.41?
Im Boden Herstellerzeichen "JOH. WAGNER & SOHN" sowie Silberstempel "835", Krone, Halbmond und Reichsadler.
Wehrpass mit Uniformfoto vom 10.08.1941 mit Eintragung aller Auszeichnungen bis zur posthumen Verleihung des Ritterkreuzes des Eiserne Kreuzes am 11.09.1942;
2 Anlagen (DIN A4) zum Wehrpass über mitgemachte Gefechte, besondere Leistungen, Versenkungen, Beschädigungen und Zerstörungen;
Personalnachweis (Doppelblatt DIN A4) vom 30.10.1941;
Militär-Flugzeugführerschein mit Uniformfoto vom 08.10.1938;
Truppenausweis mit Uniformfoto vom 26.11.1934;
Bierzeitung Weihnacht 1940 der 6. Staffel vom 23.12.1940 für Oberleutnant Frank Liesendahl;
Staffelberichte ?Alarm an Englands Südküste? aus den Jahren 1941 bis 1942, 32 Seiten mit 41 Fotos von Frank Liesendahl, Staffelangehörigen und Messerschmitt Bf 109 im Einsatz;
Zeitschrift ?Der Adler? vom 08.12.1942 mit einem Bericht über eine Jaboeinsatz gegen einen britischen Tanker;
Teil der ?Pariser Zeitung? vom 09.07.1942 mit einem Bericht über Jaboeinsätze vor der englischen Südküste;
Tagebuch der Schwester von Frank Liesendahl mit handschriftlichen Aufzeichnungen über die Kriegseinsatze ihres Bruders im Zeitraum 05.03. 1942 bis zu seinem Tod;
11 Privatfotos mit Frank Liesendahl in den Maßen von 7 x 7 cm bis 17,5 x 17,5 cm.
Frank Liesendahl wurde am 23.02.1915 in Wuppertal-Barmen geboren. Nach seiner Ausbildung zum Flugzeugführer vom 01.11.1936 bis 01.09.1936 an der Flugzeugführerschule in Fürth wurde er zur II./Jagdgeschwader 334 in Mannheim versetzt, die bereits mit der Messerschmitt Bf 109 ausgerüstet war. Am 01.11.1938 wurde die Gruppe zur II./Jagdgeschwader 133 umbenannt und am 01.05.1939 in die II./Jagdgeschwader 53 umgewandelt. Am 01.07.1939 wurde Frank Liesendahl zur II./Zerstörergeschwader 1 in Fürstenwalde versetzt und nahm mit dieser am Polenfeldzug teil. Am 26.11.1939 folgte seine Versetzung zur 6./Jagdgeschwader 2 ?Richthofen?. Während des Frankreichfeldzugs wurde er bei Abbeville abgeschossen und gefangen genommen, konnte aber nach vier Tagen wieder befreit werden. Am 05.09.1940 übernahm Frank Liesendahl die 6./Jagdgeschwader 2 als Staffelkapitän. Mit der Ausrüstung der Jagdflugzeuge mit Bomben, um damit die Schifffahrt und küstennahe Ziele zu bekämpfen, entstand der Jagdbomber (Jabo). Am 10.07.1941 wurde Frank Liesendahl im Luftkampf mit britischen Jagdflugzeugen verwundet und fiel für mehrere Monate aus. Nach seiner Rückkehr in den Fronteinsatz übernahm Frank Liesendahl die im November 1941 neu aufgestellte 10.(Jabo)/Jagdgeschwader 2 als Staffelführer und führte sie zur Einsatzreife. Diese unterstand direkt dem Stab des Jagdgeschwaders 2. Bis 26.06.1942 meldete die Staffel 20 Versenkungen mit insgesamt 63000 BRT, woran Frank Liesendahl nicht unerheblichen Anteil hatte. Am 15.06.1942 wurde ihm das Deutsche Kreuz in Gold und am 21.08.1942 der Ehrenpokal für besondere Leistungen im Luftkrieg verliehen. Am 17.07. 1942 wurde Frank Liesendahl bei einem Jaboeinsatz auf einen Frachter etwa zwei Kilometer südöstlich Brixham (Südengland) durch Flak abgeschossen und als vermisst gemeldet. Am 06.09.1942 wurde sein Leichnam von britischen Schiffen geborgen und anschließend auf See bestattet. Frank Liesendahl absolvierte insgesamt 142 Feindflüge, davon 113 Jagd., 28 Jaboeinsätze und ein Aufklärungsflug. Er versenkte 6 Handelsschiffe mit zusammen 21.000 BRT, 1 Zerstörer mit 22.000 BRT, beschädigte schwer (mit der Versenkung zu rechnen) 4 Handelsschiffe mit zusammen 15.000 BRT, 3 Kriegsschiffe mit zusammen 22.000 BRT und 1 Schnellboot. Am 04.09.1942 wurde Frank Liesendahl posthum das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen.
Extrem seltene Gruppe dieses herausragenden Jagdbomber - Piloten von größter Seltenheit.
Luftwaffe - Miscellaneous : Luftwaffe Honor Goblet to Jabo - Pilot Captain Frank Liesendahl, Winner of the Knight's Cross of the Iron Cross.
Luftwaffe Honor Goblet, silver, with name engraving:
?Oberleutnant Frank Liesendahl am 21.8.41?
The base with maker's mark "JOH. WAGNER & SOHN" and "835" silver hallmark along with crescent crown and eagle marks.
Wehrpass with uniform photo from 10.08.1941 with entry of all awards until posthumous award of the Knight's Cross of the Iron Cross on 11.09.1942;
2 annexes (DIN A4) to the military passport about participated battles, special achievements, sinkings, damages and destructions;
Personal certificate (double sheet DIN A4) dated 30.10.1941;
Military pilot's license with uniform photo dated 08.10.1938;
Troop ID card with uniform photo dated 26.11.1934;
Beer newspaper Weihnacht 1940 of the 6th Squadron dated 23.12.1940 for First Lieutenant Frank Liesendahl;
Squadron reports "Alarm on England's South Coast" from 1941 to 1942, 32 pages with 41 photos of Frank Liesendahl, squadron members and Messerschmitt Bf 109 in action;
Magazine "Der Adler" from 08.12.1942 with a report about a jabo operation against a British tanker;
Part of the "Pariser Zeitung" of 09.07.1942 with a report on jabo operations off the English south coast;
Diary of Frank Liesendahl's sister with handwritten notes about her brother's wartime operations in the period 05.03. 1942 until his death;
11 private photos with Frank Liesendahl, ranging in size from 7 x 7 cm to 17.5 x 17.5 cm.
Frank Liesendahl was born on 23.02.1915 in Wuppertal-Barmen. After his training as an airplane pilot from 01.11.1936 to 01.09.1936 at the airplane pilot school in Fürth, Frank Liesendahl was transferred to the II./Jagdgeschwader 334 in Mannheim, which was already equipped with the Messerschmitt Bf 109. On 01.11.1938 the group was renamed II./Jagdgeschwader 133 and on 01.05.1939 it became II./Jagdgeschwader 53. On 01.07.1939 Frank Liesendahl was transferred to the II./Zerstörergeschwader 1 in Fürstenwalde and took part with it in the Polish campaign. On 26.11.1939 his transfer to the 6th /Jagdgeschwader 2 "Richthofen" followed. During the French campaign he was shot down and captured near Abbeville, but could be freed after four days. On 05.09.1940 Frank Liesendahl took over the 6th /Jagdgeschwader 2 as squadron captain. With the equipment of the fighter planes with bombs, in order to fight shipping and coastal targets with them, the fighter bomber (Jabo) was created. On 10.07.1941 Frank Liesendahl was wounded in air combat with British fighter planes and was out of action for several months. After his return to frontline operations, Frank Liesendahl took over the newly established 10th (Jabo)/Jagdgeschwader 2 as squadron leader in November 1941 and led it to operational readiness. Until 26.06.1942 the squadron reported 20 sinkings with a total of 63000 GRT, in which Frank Liesendahl had a not inconsiderable share. On 15.06.1942 he was awarded the German Cross in Gold and on 21.08.1942 the Luftwaffe Honor Goblet for special achievements in the air war. On 17.07.1942 Frank Liesendahl was shot down by flak during a jabo mission on a freighter about two kilometers southeast of Brixham (southern England) and was reported missing in action. On 06.09.1942 his body was recovered by British ships and subsequently buried at sea. Frank Liesendahl completed a total of 142 enemy flights, 113 of which were fighter missions, 28 jabo missions and one reconnaissance flight. He sank 6 merchant ships with together 21.000 BRT, 1 destroyer with 22.000 BRT, damaged heavily (to be expected with the sinking) 4 merchant ships with together 15.000 BRT, 3
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
Wir haben Differenzbesteuerung § 25a UStG. (MWSt. ist in 25% Aufgeld enthalten und darf nicht ausgewiesen werden)
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Luftwaffe - Allgemein : Ritterkreuzträger Hauptmann Frank Liesendahl - Ehrenpokal-Gruppe:
Ehrenpokal, Silber, mit Namensgravur:
?Oberleutnant Frank Liesendahl am 21.8.41?
Im Boden Herstellerzeichen "JOH. WAGNER & SOHN" sowie Silberstempel "835", Krone, Halbmond und Reichsadler.
Wehrpass mit Uniformfoto vom 10.08.1941 mit Eintragung aller Auszeichnungen bis zur posthumen Verleihung des Ritterkreuzes des Eiserne Kreuzes am 11.09.1942;
2 Anlagen (DIN A4) zum Wehrpass über mitgemachte Gefechte, besondere Leistungen, Versenkungen, Beschädigungen und Zerstörungen;
Personalnachweis (Doppelblatt DIN A4) vom 30.10.1941;
Militär-Flugzeugführerschein mit Uniformfoto vom 08.10.1938;
Truppenausweis mit Uniformfoto vom 26.11.1934;
Bierzeitung Weihnacht 1940 der 6. Staffel vom 23.12.1940 für Oberleutnant Frank Liesendahl;
Staffelberichte ?Alarm an Englands Südküste? aus den Jahren 1941 bis 1942, 32 Seiten mit 41 Fotos von Frank Liesendahl, Staffelangehörigen und Messerschmitt Bf 109 im Einsatz;
Zeitschrift ?Der Adler? vom 08.12.1942 mit einem Bericht über eine Jaboeinsatz gegen einen britischen Tanker;
Teil der ?Pariser Zeitung? vom 09.07.1942 mit einem Bericht über Jaboeinsätze vor der englischen Südküste;
Tagebuch der Schwester von Frank Liesendahl mit handschriftlichen Aufzeichnungen über die Kriegseinsatze ihres Bruders im Zeitraum 05.03. 1942 bis zu seinem Tod;
11 Privatfotos mit Frank Liesendahl in den Maßen von 7 x 7 cm bis 17,5 x 17,5 cm.
Frank Liesendahl wurde am 23.02.1915 in Wuppertal-Barmen geboren. Nach seiner Ausbildung zum Flugzeugführer vom 01.11.1936 bis 01.09.1936 an der Flugzeugführerschule in Fürth wurde er zur II./Jagdgeschwader 334 in Mannheim versetzt, die bereits mit der Messerschmitt Bf 109 ausgerüstet war. Am 01.11.1938 wurde die Gruppe zur II./Jagdgeschwader 133 umbenannt und am 01.05.1939 in die II./Jagdgeschwader 53 umgewandelt. Am 01.07.1939 wurde Frank Liesendahl zur II./Zerstörergeschwader 1 in Fürstenwalde versetzt und nahm mit dieser am Polenfeldzug teil. Am 26.11.1939 folgte seine Versetzung zur 6./Jagdgeschwader 2 ?Richthofen?. Während des Frankreichfeldzugs wurde er bei Abbeville abgeschossen und gefangen genommen, konnte aber nach vier Tagen wieder befreit werden. Am 05.09.1940 übernahm Frank Liesendahl die 6./Jagdgeschwader 2 als Staffelkapitän. Mit der Ausrüstung der Jagdflugzeuge mit Bomben, um damit die Schifffahrt und küstennahe Ziele zu bekämpfen, entstand der Jagdbomber (Jabo). Am 10.07.1941 wurde Frank Liesendahl im Luftkampf mit britischen Jagdflugzeugen verwundet und fiel für mehrere Monate aus. Nach seiner Rückkehr in den Fronteinsatz übernahm Frank Liesendahl die im November 1941 neu aufgestellte 10.(Jabo)/Jagdgeschwader 2 als Staffelführer und führte sie zur Einsatzreife. Diese unterstand direkt dem Stab des Jagdgeschwaders 2. Bis 26.06.1942 meldete die Staffel 20 Versenkungen mit insgesamt 63000 BRT, woran Frank Liesendahl nicht unerheblichen Anteil hatte. Am 15.06.1942 wurde ihm das Deutsche Kreuz in Gold und am 21.08.1942 der Ehrenpokal für besondere Leistungen im Luftkrieg verliehen. Am 17.07. 1942 wurde Frank Liesendahl bei einem Jaboeinsatz auf einen Frachter etwa zwei Kilometer südöstlich Brixham (Südengland) durch Flak abgeschossen und als vermisst gemeldet. Am 06.09.1942 wurde sein Leichnam von britischen Schiffen geborgen und anschließend auf See bestattet. Frank Liesendahl absolvierte insgesamt 142 Feindflüge, davon 113 Jagd., 28 Jaboeinsätze und ein Aufklärungsflug. Er versenkte 6 Handelsschiffe mit zusammen 21.000 BRT, 1 Zerstörer mit 22.000 BRT, beschädigte schwer (mit der Versenkung zu rechnen) 4 Handelsschiffe mit zusammen 15.000 BRT, 3 Kriegsschiffe mit zusammen 22.000 BRT und 1 Schnellboot. Am 04.09.1942 wurde Frank Liesendahl posthum das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen.
Extrem seltene Gruppe dieses herausragenden Jagdbomber - Piloten von größter Seltenheit.
Luftwaffe - Miscellaneous : Luftwaffe Honor Goblet to Jabo - Pilot Captain Frank Liesendahl, Winner of the Knight's Cross of the Iron Cross.
Luftwaffe Honor Goblet, silver, with name engraving:
?Oberleutnant Frank Liesendahl am 21.8.41?
The base with maker's mark "JOH. WAGNER & SOHN" and "835" silver hallmark along with crescent crown and eagle marks.
Wehrpass with uniform photo from 10.08.1941 with entry of all awards until posthumous award of the Knight's Cross of the Iron Cross on 11.09.1942;
2 annexes (DIN A4) to the military passport about participated battles, special achievements, sinkings, damages and destructions;
Personal certificate (double sheet DIN A4) dated 30.10.1941;
Military pilot's license with uniform photo dated 08.10.1938;
Troop ID card with uniform photo dated 26.11.1934;
Beer newspaper Weihnacht 1940 of the 6th Squadron dated 23.12.1940 for First Lieutenant Frank Liesendahl;
Squadron reports "Alarm on England's South Coast" from 1941 to 1942, 32 pages with 41 photos of Frank Liesendahl, squadron members and Messerschmitt Bf 109 in action;
Magazine "Der Adler" from 08.12.1942 with a report about a jabo operation against a British tanker;
Part of the "Pariser Zeitung" of 09.07.1942 with a report on jabo operations off the English south coast;
Diary of Frank Liesendahl's sister with handwritten notes about her brother's wartime operations in the period 05.03. 1942 until his death;
11 private photos with Frank Liesendahl, ranging in size from 7 x 7 cm to 17.5 x 17.5 cm.
Frank Liesendahl was born on 23.02.1915 in Wuppertal-Barmen. After his training as an airplane pilot from 01.11.1936 to 01.09.1936 at the airplane pilot school in Fürth, Frank Liesendahl was transferred to the II./Jagdgeschwader 334 in Mannheim, which was already equipped with the Messerschmitt Bf 109. On 01.11.1938 the group was renamed II./Jagdgeschwader 133 and on 01.05.1939 it became II./Jagdgeschwader 53. On 01.07.1939 Frank Liesendahl was transferred to the II./Zerstörergeschwader 1 in Fürstenwalde and took part with it in the Polish campaign. On 26.11.1939 his transfer to the 6th /Jagdgeschwader 2 "Richthofen" followed. During the French campaign he was shot down and captured near Abbeville, but could be freed after four days. On 05.09.1940 Frank Liesendahl took over the 6th /Jagdgeschwader 2 as squadron captain. With the equipment of the fighter planes with bombs, in order to fight shipping and coastal targets with them, the fighter bomber (Jabo) was created. On 10.07.1941 Frank Liesendahl was wounded in air combat with British fighter planes and was out of action for several months. After his return to frontline operations, Frank Liesendahl took over the newly established 10th (Jabo)/Jagdgeschwader 2 as squadron leader in November 1941 and led it to operational readiness. Until 26.06.1942 the squadron reported 20 sinkings with a total of 63000 GRT, in which Frank Liesendahl had a not inconsiderable share. On 15.06.1942 he was awarded the German Cross in Gold and on 21.08.1942 the Luftwaffe Honor Goblet for special achievements in the air war. On 17.07.1942 Frank Liesendahl was shot down by flak during a jabo mission on a freighter about two kilometers southeast of Brixham (southern England) and was reported missing in action. On 06.09.1942 his body was recovered by British ships and subsequently buried at sea. Frank Liesendahl completed a total of 142 enemy flights, 113 of which were fighter missions, 28 jabo missions and one reconnaissance flight. He sank 6 merchant ships with together 21.000 BRT, 1 destroyer with 22.000 BRT, damaged heavily (to be expected with the sinking) 4 merchant ships with together 15.000 BRT, 3
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.