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Los
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Zeitgeschichtliche Objekte : Dokumentennachlass des Berliner Polizeipräsidenten und SA-Obergruppenführers Wolf-Heinrich Graf v. Helldorff
Graf von Helldorff war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Heer 1918 Berufsoffizier, trat dann verschiedenen Freikorps bei und beteiligte sich maßgeblich am Kapp-Putsch 1920. Schon früh gelangte er aufgrund seiner deutsch-nationalen Einstellung zur SA, deren Führer von Berlin er 1931 wurde. 1932 übernahm er den Vorsitz der NSDAP-Fraktion im preußischen Landtag; seit 1935 bis zur Verhaftung nach dem 20. Juli 1944 hatte er das Amt des Polizeipräsidenten von Berlin inne. Seine Beziehungen zum Widerstand, die er seit 1938 über den Goerdeler-Kreis besaß, sind umstritten; er gehörte ihm wohl mehr aus zeitbedingtem Opportunismus, denn aus gleicher Gesinnung an. Am 20. Juli 1944 war er insofern beteiligt, als die Berliner Polizei die militärischen Aktionen auf Seiten Becks und Stauffenbergs unterstützte. Vom Volksgerichtshof am 8.8.1944 zum Tode verurteilt, wurde er am 15.8.1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.
Eisernes Kreuz 2. Klasse, 1914. Silber/magnetisch, ohne Band.
Ehrenkreuz für Frontkämpfer 1914-1918. Bronziert, an Band.
Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Stufe (1938-45). Zink, an Band.
Vorläufiges Besitzzeugnis zum Eisernen Kreuz 2. Klasse vom 23.8.1915, mit OU des Kommandeurs des Husarenregt.12, Oberstleutnant Mumm v. Schwarzenstein.
Vorläufiges Besitzzeugnis zum Eisernen Kreuz 1. Klasse vom 5.9.1917, mit OU des Kommandeurs der Maschinengewehr-Scharfschützenabt. Nr.64, Major Stavenhagen.
Gesiegelter Umschlag zum Diplom über die Verleihung des Großherzgl. Ritterkreuz II.Abt. mit Schwertern des Hausordens vom weißen Falken.
Verleihungsurkunde zum Großoffiziers der Krone von Italien vom 24.9.1937, mit OU des Chefs des Zeremonialbüros des kgl..Außenministeriums. Dazu die deutsche Übersetzung der Verleihungsurkunde.
Besitzurkunde zum Tragen des Ehrenzeichens der NSDAP vom 11.4.1939 (zum 30.1938), mit OU des Reichsschatzmeisters Schwarz.
Annahmegenehmigung zum Komturkreuz mit Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens vom 24.4.1939
Verleihungsurkunde zur Spange zum Eisernen Kreuz 2. Klasse 1914 vom 28.4.1941, mit OU des Führers der 8. Panzer-Divission, Oberst Neumann-Silkow.
Verleihungsurkunde zur Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse 1914 vom 9.7.1941, mit OU des Kommandeurs der 8. Panzer-Divission, Generalmajor Brandenberger.
Private Korrespondenz zur Regelung von Eigentumsverhältnissen nach der Hinrichtung von H. u.a.. Fotos von H. in Uniform mit Sohn Benno; Foto in Uniform auf Jahrmarkt, mit Göbbels und Kinder; Großfoto von den Kindern von H. und Dr.Goebbels, Hochzeitsfoto von H. in Uniform des Husaren-Regt.12 im Kreis der Familien (Rothenburg 1912).
Führerschein mit Lichtbild 1923; KfZ-Brief 1939 (Fiat); Brief von H. an seine Frau, dass es in der Berliner SA zu Streitigkeiten wegen der Führung gibt; Inländer-Jahresjagdscheine für H. und eine Frau, jeweils mit Lichtbildern, Beitragsmarken und Ausstelldatum vom 29.4.1941; Mitgliedskarte im D.D.A.C. und a..
Konvolut Dokumente 1940-42 als Oberleutnant bzw. Rittmeister der Wehrmacht.
Großfoto als Oberleutnant der Wehrmacht.
75 Fotos von der Olympiade Berlin 1936.
2 Großfotos im Gespräch mit Hitler, sowiemit Ritterkreuz des KVK
55 Fotos in SA-Uniform als Gruppen- und Obergruppenführers, Husarenuniform (3), Winterurlaub mit Max Schmeling (7), mit Dr. Goebbels, Fronteinsatz an Der Maginot-Linie 1940 (10), Foto-PK Oberst Crisolli mit OU, Reichsfrauenführerin Scholtz-Klink (8), Dr. Goebbels und GFM v. Rundstedt u.a..
The Third German Reich 1933 - 1945 - Zeitgeschichtliche Objekte : Dokumentennachlass des Berliner Polizeipräsidenten und SA-Obergruppenführers Wolf-Heinrich Graf v. Helldorff
Helldorff was a professional officer until he left the army in 1918, then joined various Freikorps and played a major role in the Kapp Putsch in 1920. His German-nationalist views led him to join the SA at an early age, and he became its leader in Berlin in 1931. In 1932 he became chairman of the NSDAP parliamentary group in the Prussian state parliament; from 1935 until his arrest after July 20, 1944, he held the office of Berlin police chief. His relations with the resistance, which he had had since 1938 through the Goerdeler Circle, are disputed; he probably belonged to it more out of opportunism dictated by the times than out of like-mindedness. He was involved in July 20, 1944, insofar as the Berlin police supported the military actions on the side of Beck and Stauffenberg. Sentenced to death by the People's Court on 8 August 1944, he was executed in Berlin-Plötzensee on 15 August 1944. Iron Cross 2nd Class, 1914. silver/magnetic, without ribbon. Honor Cross for Frontline Fighters 1914-1918. bronzed, on ribbon. Air Raid Warfare Badge of Honor 2nd Class (1938-45). Zinc, on ribbon. Provisional Certificate of Possession of the Iron Cross 2nd Class dated 23.8.1915, with OU of the Commander of the Hussar Regiment 12, Lieutenant Colonel Mumm v. Schwarzenstein. Provisional certificate of possession to the Iron Cross 1st Class dated 5.9.1917, with OU of the commander of the Maschinengewehr-Scharfschützenabt. No.64, Major Stavenhagen. Sealed envelope to the diploma about the award of the Grand Ducal Knight's Cross II. with swords of the House Order of the White Falcon. Award certificate to the Grand Officer of the Crown of Italy dated 24.9.1937, with OU of the Chief of the Ceremonial Office of the Royal Foreign Ministry. With the German translation of the award certificate. Certificate of possession to wear the Decoration of Honor of the NSDAP from 11.4.1939 (to 30.1938), with OU of the Reichsschatzmeister Schwarz. Acceptance certificate for the Commander's Cross with Star of the Royal Hungarian Order of Merit dated 24.4.1939. Award certificate for the clasp to the Iron Cross 2nd Class 1914 dated 28.4.1941, with OU of the leader of the 8th Panzer-Divission, Colonel Neumann-Silkow. Award certificate for the clasp to the Iron Cross 1st Class 1914 dated 9.7Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Zeitgeschichtliche Objekte : Dokumentennachlass des Berliner Polizeipräsidenten und SA-Obergruppenführers Wolf-Heinrich Graf v. Helldorff
Graf von Helldorff war bis zu seinem Ausscheiden aus dem Heer 1918 Berufsoffizier, trat dann verschiedenen Freikorps bei und beteiligte sich maßgeblich am Kapp-Putsch 1920. Schon früh gelangte er aufgrund seiner deutsch-nationalen Einstellung zur SA, deren Führer von Berlin er 1931 wurde. 1932 übernahm er den Vorsitz der NSDAP-Fraktion im preußischen Landtag; seit 1935 bis zur Verhaftung nach dem 20. Juli 1944 hatte er das Amt des Polizeipräsidenten von Berlin inne. Seine Beziehungen zum Widerstand, die er seit 1938 über den Goerdeler-Kreis besaß, sind umstritten; er gehörte ihm wohl mehr aus zeitbedingtem Opportunismus, denn aus gleicher Gesinnung an. Am 20. Juli 1944 war er insofern beteiligt, als die Berliner Polizei die militärischen Aktionen auf Seiten Becks und Stauffenbergs unterstützte. Vom Volksgerichtshof am 8.8.1944 zum Tode verurteilt, wurde er am 15.8.1944 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.
Eisernes Kreuz 2. Klasse, 1914. Silber/magnetisch, ohne Band.
Ehrenkreuz für Frontkämpfer 1914-1918. Bronziert, an Band.
Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Stufe (1938-45). Zink, an Band.
Vorläufiges Besitzzeugnis zum Eisernen Kreuz 2. Klasse vom 23.8.1915, mit OU des Kommandeurs des Husarenregt.12, Oberstleutnant Mumm v. Schwarzenstein.
Vorläufiges Besitzzeugnis zum Eisernen Kreuz 1. Klasse vom 5.9.1917, mit OU des Kommandeurs der Maschinengewehr-Scharfschützenabt. Nr.64, Major Stavenhagen.
Gesiegelter Umschlag zum Diplom über die Verleihung des Großherzgl. Ritterkreuz II.Abt. mit Schwertern des Hausordens vom weißen Falken.
Verleihungsurkunde zum Großoffiziers der Krone von Italien vom 24.9.1937, mit OU des Chefs des Zeremonialbüros des kgl..Außenministeriums. Dazu die deutsche Übersetzung der Verleihungsurkunde.
Besitzurkunde zum Tragen des Ehrenzeichens der NSDAP vom 11.4.1939 (zum 30.1938), mit OU des Reichsschatzmeisters Schwarz.
Annahmegenehmigung zum Komturkreuz mit Stern des Königlich Ungarischen Verdienstordens vom 24.4.1939
Verleihungsurkunde zur Spange zum Eisernen Kreuz 2. Klasse 1914 vom 28.4.1941, mit OU des Führers der 8. Panzer-Divission, Oberst Neumann-Silkow.
Verleihungsurkunde zur Spange zum Eisernen Kreuz 1. Klasse 1914 vom 9.7.1941, mit OU des Kommandeurs der 8. Panzer-Divission, Generalmajor Brandenberger.
Private Korrespondenz zur Regelung von Eigentumsverhältnissen nach der Hinrichtung von H. u.a.. Fotos von H. in Uniform mit Sohn Benno; Foto in Uniform auf Jahrmarkt, mit Göbbels und Kinder; Großfoto von den Kindern von H. und Dr.Goebbels, Hochzeitsfoto von H. in Uniform des Husaren-Regt.12 im Kreis der Familien (Rothenburg 1912).
Führerschein mit Lichtbild 1923; KfZ-Brief 1939 (Fiat); Brief von H. an seine Frau, dass es in der Berliner SA zu Streitigkeiten wegen der Führung gibt; Inländer-Jahresjagdscheine für H. und eine Frau, jeweils mit Lichtbildern, Beitragsmarken und Ausstelldatum vom 29.4.1941; Mitgliedskarte im D.D.A.C. und a..
Konvolut Dokumente 1940-42 als Oberleutnant bzw. Rittmeister der Wehrmacht.
Großfoto als Oberleutnant der Wehrmacht.
75 Fotos von der Olympiade Berlin 1936.
2 Großfotos im Gespräch mit Hitler, sowiemit Ritterkreuz des KVK
55 Fotos in SA-Uniform als Gruppen- und Obergruppenführers, Husarenuniform (3), Winterurlaub mit Max Schmeling (7), mit Dr. Goebbels, Fronteinsatz an Der Maginot-Linie 1940 (10), Foto-PK Oberst Crisolli mit OU, Reichsfrauenführerin Scholtz-Klink (8), Dr. Goebbels und GFM v. Rundstedt u.a..
The Third German Reich 1933 - 1945 - Zeitgeschichtliche Objekte : Dokumentennachlass des Berliner Polizeipräsidenten und SA-Obergruppenführers Wolf-Heinrich Graf v. Helldorff
Helldorff was a professional officer until he left the army in 1918, then joined various Freikorps and played a major role in the Kapp Putsch in 1920. His German-nationalist views led him to join the SA at an early age, and he became its leader in Berlin in 1931. In 1932 he became chairman of the NSDAP parliamentary group in the Prussian state parliament; from 1935 until his arrest after July 20, 1944, he held the office of Berlin police chief. His relations with the resistance, which he had had since 1938 through the Goerdeler Circle, are disputed; he probably belonged to it more out of opportunism dictated by the times than out of like-mindedness. He was involved in July 20, 1944, insofar as the Berlin police supported the military actions on the side of Beck and Stauffenberg. Sentenced to death by the People's Court on 8 August 1944, he was executed in Berlin-Plötzensee on 15 August 1944. Iron Cross 2nd Class, 1914. silver/magnetic, without ribbon. Honor Cross for Frontline Fighters 1914-1918. bronzed, on ribbon. Air Raid Warfare Badge of Honor 2nd Class (1938-45). Zinc, on ribbon. Provisional Certificate of Possession of the Iron Cross 2nd Class dated 23.8.1915, with OU of the Commander of the Hussar Regiment 12, Lieutenant Colonel Mumm v. Schwarzenstein. Provisional certificate of possession to the Iron Cross 1st Class dated 5.9.1917, with OU of the commander of the Maschinengewehr-Scharfschützenabt. No.64, Major Stavenhagen. Sealed envelope to the diploma about the award of the Grand Ducal Knight's Cross II. with swords of the House Order of the White Falcon. Award certificate to the Grand Officer of the Crown of Italy dated 24.9.1937, with OU of the Chief of the Ceremonial Office of the Royal Foreign Ministry. With the German translation of the award certificate. Certificate of possession to wear the Decoration of Honor of the NSDAP from 11.4.1939 (to 30.1938), with OU of the Reichsschatzmeister Schwarz. Acceptance certificate for the Commander's Cross with Star of the Royal Hungarian Order of Merit dated 24.4.1939. Award certificate for the clasp to the Iron Cross 2nd Class 1914 dated 28.4.1941, with OU of the leader of the 8th Panzer-Divission, Colonel Neumann-Silkow. Award certificate for the clasp to the Iron Cross 1st Class 1914 dated 9.7Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden
Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.