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Frankreich : Frankreich: Bedeutende Jakobinermütze (Bonnet Phrygien) und Pike aus der Zeit der f...

In Orden und militärhistorische Antiquitäten - Sc...

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Kirchheim Unter Teck

Militaria Ausland - Frankreich : Frankreich: Bedeutende Jakobinermütze (Bonnet Phrygien) und Pike aus der Zeit der französischen Revolution.

Die Mütze aus rotem Tuch, gefertigt aus einem Gewand König Ludwig XVI. (1754-1793). Am Rand aufgesetzte, besonders fein genähte Seiden - Kokarde in den Farben der Trikolore. Originales Lederschweißband.

Zusammen mit einer eisernen Revolutions - Pike im alten vergoldeten und verglasten Holzrrahmen mit Untergrund aus weißer Seide. Am unteren Rand aufgesetztes Schildchen mit der Bezeichnung: "Bonnet phrygien / fait avec un morceaude vetement de Louis XVI."

635 x 438 x 55 mm.

Auf der Rückseite des Ramens Zeitungsausschnitt vom 17.11. 1966 mit der Meldung:

" VENTE A L'HOTEL DROUOT / D'OBJETS DE L'EPOQUE / REVOLUTIONNAIRE/ Paris 17. -- Un bonnet prygien que, dit-on, le bourreau Samceau aurait fabriqué avec un morceau de vêtement de Louis XVI. s'est vendu 2.600 francs cet après-midi, à l'hotel Drouot, où l'on dispersait une collection d'objets et de souvenirs d'époque révolutionnaire...."

Übersetzung:

"AUKTION IM HOTEL DROUOT / VON OBJEKTEN AUS DER EPOCHE / DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION: Paris 17. -- Eine prygische Mütze, die der Henker Samceau angeblich aus einem Stück Kleidung von Ludwig XVI. hergestellt haben soll, wurde heute Nachmittag im Hotel Drouot, wo eine Sammlung von Gegenständen und Souvenirs aus der Zeit der Revolution veräußert wurde, für 2.600 Francs verkauft....".

Ludwig XVI., französisch Louis XVI ? geboren als Prince Louis-Auguste de France, duc de berry ? (* 23. August 1754 in Schloss Versailles; ? 21. Januar 1793 in Paris) aus dem Haus Bourbon wurde nach dem Tode seines Vaters 1765 Dauphin und seines Großvaters, König Ludwig XV., 1774 schließlich König von Frankreich und Navarra.

Er war der letzte König des Ancien Régime. Ludwig XVI. erhielt von seinem Großvater Ludwig XV. ein schwieriges Erbe. Frankreich stand am Rande des finanziellen Ruins und im Rahmen der absolutistischen Monarchie konnte der König die Krise nicht bewältigen. Im Zuge der Französischen Revolution musste er 1791 der Umwandlung von der absoluten in eine konstitutionelle Monarchie zustimmen, als deren Oberhaupt, nunmehr König der Franzosen, er fungierte.

Im Jahre 1792 wurde er abgesetzt, 1793 vom Nationalkonvent wegen ?Verschwörung gegen die öffentliche Freiheit und Anschlägen gegen die nationale Sicherheit? zum Tode verurteilt und durch die Guillotine hingerichtet.

Bedeutende und bewegende "Reliquie" an diesen unglücklichen Monarchen, der bis heute zusammen mit seiner Gemahlin Marie - Antoinette den Niedergang des Absolutismus und den Beginn einer neuen Zeitepoche verkörpert.

Faszienierendes und einmaliges historisches Stück von musealem Charakter.




Foreign Militaria - France : Frankreich: Bedeutende Jakobinermütze (Bonnet Phrygien) und Pike aus der Zeit der französischen Revolution.

The cap made of red cloth, made from a robe King Louis XVI (1754-1793). At the edge attached, particularly finely sewn silk - cockade in the colors of the tricolor. Original leather sweatband. Together with an iron revolution pike in an old gilded and glazed wooden frame with white silk background. On the lower edge applied small plate with the inscription: "Bonnet phrygien / fait avec un morceaude vetement de Louis XVI." 635 x 438 x 55 mm. On the back of the ramens newspaper clipping dated 17.11. 1966 with the message: " VENTE A L'HOTEL DROUOT / D'OBJETS DE L'EPOQUE / REVOLUTIONNAIRE/ Paris 17th -- Un bonnet prygien que, dit-on, le bourreau Samceau aurait fabriqué avec un morceau de vêtement de Louis XVI. s'est vendu 2.600 francs cet après-midi, à l'hotel Drouot, où l'on dispersait une collection d'objets et de souvenirs d'époque révolutionnaire...." Translation: "AUCTION AT THE HOTEL DROUOT / OF OBJECTS FROM THE EPOCHE / OF THE FRENCH REVOLUTION: Paris 17th -- A prygic cap, allegedly made by the executioner Samceau from a piece of Louis XVI's clothing, was sold this afternoon for 2,600 francs at the Hotel Drouot, where a collection of objects and souvenirs from the Revolutionary period was disposed of....". Louis XVI, French Louis XVI - born Prince Louis-Auguste de France, duc de berry - (b. August 23, 1754 at Versailles Palace; ? January 21, 1793 in Paris) of the House of Bourbon eventually became King of France and Navarre in 1774 after the death of his father in 1765 Dauphin and his grandfather, King Louis XV. He was the last king of the Ancien Régime. Louis XVI received a difficult inheritance from his grandfather Louis XV. France was on the brink of financial ruin, and within the framework of the absolutist monarchy, the king could not manage the crisis. In 1791, in the wake of the French Revolution, he had to agree to the transformation from an absolute to a constitutional monarchy, as the head of which, now King of the French, he served. Deposed in 1792, he was condemned to death in 1793 by the National Convention for "conspiracy against public liberty and plots against national security" and executed by guillotine. Significant and moving "relic" to this unfortunate monarch, who to this day, together with his wife Marie - Antoinette, embodies the decline of absolutism and the beginning of a new era. Fascinating and unique historical piece of museum character.

Militaria Ausland - Frankreich : Frankreich: Bedeutende Jakobinermütze (Bonnet Phrygien) und Pike aus der Zeit der französischen Revolution.

Die Mütze aus rotem Tuch, gefertigt aus einem Gewand König Ludwig XVI. (1754-1793). Am Rand aufgesetzte, besonders fein genähte Seiden - Kokarde in den Farben der Trikolore. Originales Lederschweißband.

Zusammen mit einer eisernen Revolutions - Pike im alten vergoldeten und verglasten Holzrrahmen mit Untergrund aus weißer Seide. Am unteren Rand aufgesetztes Schildchen mit der Bezeichnung: "Bonnet phrygien / fait avec un morceaude vetement de Louis XVI."

635 x 438 x 55 mm.

Auf der Rückseite des Ramens Zeitungsausschnitt vom 17.11. 1966 mit der Meldung:

" VENTE A L'HOTEL DROUOT / D'OBJETS DE L'EPOQUE / REVOLUTIONNAIRE/ Paris 17. -- Un bonnet prygien que, dit-on, le bourreau Samceau aurait fabriqué avec un morceau de vêtement de Louis XVI. s'est vendu 2.600 francs cet après-midi, à l'hotel Drouot, où l'on dispersait une collection d'objets et de souvenirs d'époque révolutionnaire...."

Übersetzung:

"AUKTION IM HOTEL DROUOT / VON OBJEKTEN AUS DER EPOCHE / DER FRANZÖSISCHEN REVOLUTION: Paris 17. -- Eine prygische Mütze, die der Henker Samceau angeblich aus einem Stück Kleidung von Ludwig XVI. hergestellt haben soll, wurde heute Nachmittag im Hotel Drouot, wo eine Sammlung von Gegenständen und Souvenirs aus der Zeit der Revolution veräußert wurde, für 2.600 Francs verkauft....".

Ludwig XVI., französisch Louis XVI ? geboren als Prince Louis-Auguste de France, duc de berry ? (* 23. August 1754 in Schloss Versailles; ? 21. Januar 1793 in Paris) aus dem Haus Bourbon wurde nach dem Tode seines Vaters 1765 Dauphin und seines Großvaters, König Ludwig XV., 1774 schließlich König von Frankreich und Navarra.

Er war der letzte König des Ancien Régime. Ludwig XVI. erhielt von seinem Großvater Ludwig XV. ein schwieriges Erbe. Frankreich stand am Rande des finanziellen Ruins und im Rahmen der absolutistischen Monarchie konnte der König die Krise nicht bewältigen. Im Zuge der Französischen Revolution musste er 1791 der Umwandlung von der absoluten in eine konstitutionelle Monarchie zustimmen, als deren Oberhaupt, nunmehr König der Franzosen, er fungierte.

Im Jahre 1792 wurde er abgesetzt, 1793 vom Nationalkonvent wegen ?Verschwörung gegen die öffentliche Freiheit und Anschlägen gegen die nationale Sicherheit? zum Tode verurteilt und durch die Guillotine hingerichtet.

Bedeutende und bewegende "Reliquie" an diesen unglücklichen Monarchen, der bis heute zusammen mit seiner Gemahlin Marie - Antoinette den Niedergang des Absolutismus und den Beginn einer neuen Zeitepoche verkörpert.

Faszienierendes und einmaliges historisches Stück von musealem Charakter.




Foreign Militaria - France : Frankreich: Bedeutende Jakobinermütze (Bonnet Phrygien) und Pike aus der Zeit der französischen Revolution.

The cap made of red cloth, made from a robe King Louis XVI (1754-1793). At the edge attached, particularly finely sewn silk - cockade in the colors of the tricolor. Original leather sweatband. Together with an iron revolution pike in an old gilded and glazed wooden frame with white silk background. On the lower edge applied small plate with the inscription: "Bonnet phrygien / fait avec un morceaude vetement de Louis XVI." 635 x 438 x 55 mm. On the back of the ramens newspaper clipping dated 17.11. 1966 with the message: " VENTE A L'HOTEL DROUOT / D'OBJETS DE L'EPOQUE / REVOLUTIONNAIRE/ Paris 17th -- Un bonnet prygien que, dit-on, le bourreau Samceau aurait fabriqué avec un morceau de vêtement de Louis XVI. s'est vendu 2.600 francs cet après-midi, à l'hotel Drouot, où l'on dispersait une collection d'objets et de souvenirs d'époque révolutionnaire...." Translation: "AUCTION AT THE HOTEL DROUOT / OF OBJECTS FROM THE EPOCHE / OF THE FRENCH REVOLUTION: Paris 17th -- A prygic cap, allegedly made by the executioner Samceau from a piece of Louis XVI's clothing, was sold this afternoon for 2,600 francs at the Hotel Drouot, where a collection of objects and souvenirs from the Revolutionary period was disposed of....". Louis XVI, French Louis XVI - born Prince Louis-Auguste de France, duc de berry - (b. August 23, 1754 at Versailles Palace; ? January 21, 1793 in Paris) of the House of Bourbon eventually became King of France and Navarre in 1774 after the death of his father in 1765 Dauphin and his grandfather, King Louis XV. He was the last king of the Ancien Régime. Louis XVI received a difficult inheritance from his grandfather Louis XV. France was on the brink of financial ruin, and within the framework of the absolutist monarchy, the king could not manage the crisis. In 1791, in the wake of the French Revolution, he had to agree to the transformation from an absolute to a constitutional monarchy, as the head of which, now King of the French, he served. Deposed in 1792, he was condemned to death in 1793 by the National Convention for "conspiracy against public liberty and plots against national security" and executed by guillotine. Significant and moving "relic" to this unfortunate monarch, who to this day, together with his wife Marie - Antoinette, embodies the decline of absolutism and the beginning of a new era. Fascinating and unique historical piece of museum character.

Orden und militärhistorische Antiquitäten - Schusswaffen (militärisch)

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Steingaustr.18
Kirchheim unter Teck
73230
Germany

Versand per Post oder Kurierdienst gemäß Instruktionen des Kunden

Wichtige Informationen

Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.

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AGB

Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den

Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen

Lose  im  Rahmen  der  von  ihm  herausgegebenen  Kataloge  als  Kommissionärin  im  eige

-

nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen

Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen

in  Angebotslisten  sowie  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  auf  unserer  Internetseite 

„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.

Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.

2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung

Die  Originalität  der  Gegenstände  wird  garantiert.

  Berechtigte  Reklamationen  müs

-

sen  innerhalb  von  4  Wochen  nach  Rechnungsdatum  vorgebracht  werden.  Darüber  hin

-

aus  ist  jedwede  Haftung  ausgeschlossen.  Gegenstände,  die  als  Kopien  beschrieben 

sind,  sind  von  jeglicher  Gewährleistung  ausgenommen.  Die  Katalogbeschreibungen 

dienen  als  Orientierungshilfe  für  die  Käufer  und  ersetzen  nicht  die  Besichtigung  der 

Gegenstände,  die  wir  empfehlen  möchten.  Saalbieter,  die  die  Gegenstände  besich

-

tigt  haben,  kaufen  grundsätzlich  wie  besehen.  Katalogbeschreibungen  und  mündlich 

abgegebene  Erklärungen  beinhalten  außer  der  Gewährleistung  für  die  Originalität 

der   Gegenstände   keine   Eigenschaftszusicherungen   oder   Garantieübernahmen.  

Das

Versteigerungsgut  ist  gebraucht.  Sämtliche  Gegenstände  werden  in  dem  Zustand 

verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie

für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos

-

sen.

Nach  erfolgter  endgültiger  Abrechnung  mit  den  Einlieferern,  also  8  Wochen  nach 

der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder

aus  Gründen  gleich  welcher  Art  mehr  möglich.  Reklamationen  sind  nur  für  bezahlte 

Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht

von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Ausruf

Die  Versteigerung  erfolgt  in  der  Regel  in  der  im  Katalog  genannten  Reihenfolge.  Der 

Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück

-

zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe

des Ausrufs nach eigenem Ermessen.

4. Gebote

Nach  dem  Ausruf  nimmt  der  Versteigerer  die  Gebote  entgegen. 

Die  Festlegung  der 

jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel

ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.

Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an

der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.

Dem  Versteigerer  unbekannte  Bieter  sollten  rechtzeitig  ausreichende  Sicherheiten 

stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.

Nicht  persönlich  anwesende  Kaufinteressenten  können  durch  die  Abgabe  schriftlicher 

Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und

die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern

behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande

-

rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher

möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis

-

senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.

Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend

macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge

-

stellt wurde.

Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen

die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.

5. Zuschlag

Der  Zuschlag  erfolgt,  wenn  nach  dreimaligem  Aufruf  des  Höchstgebotes  kein  wei

-

teres  Gebot  mehr  abgegeben  wird.  Bei  Abgabe  mehrerer  gleich  hoher  Gebote  ist  der 

Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher

Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe

von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig

zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben

alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen

eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben

und  das  Los  gegebenenfalls  dem  Einlieferer  unter  Nennung  der  Einlieferungsnummer 

zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.

Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe

-

sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen

an sein Gebot gebunden.

Bei  der  Vermittlung  von  Kaufverträgen  im  Rahmen  unserer  Internetauktionen  erfolgt 

der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren

Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.

6. Rechnung

Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.

Der  Kaufpreis  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Zuschlagspreis,  dem 

Aufgeld  von  25  %

sowie   eventuellen   Nebenkosten,   insbesondere   für   Lagerung   und   Versand.   Dieser  

Betrag  beinhaltet  die  gesetzliche  Mehrwertsteuer  (Differenzbesteuerung  §  25  a  UStG), 

die  nicht  gesondert  ausgewiesen  wird.  Bei  Anwendung  der  Regelbesteuerung  wird 

der  Mehrwertsteuersatz  von  19  %  auf  den  Gesamtpreis  (Zuschlag  +  25  %  Aufgeld  = 

Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.

Ausfuhrlieferungen  sind  unter  bestimmten  Voraussetzungen  von  der  Mehrwertsteuer 

befreit.  Sobald  diese  vorliegen  und  der  vorgeschriebene  Ausfuhrnachweis  fristgerecht 

erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.

Am  Versteigerungstag  erstellte  Rechnungen  unterliegen  der  Überprüfung  und  evtl. 

Berichtigung.

Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.

nicht  fristgerecht  nachkommen,  machen  sich  schadensersatzpflichtig.  Die  Firma 

Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu

heben und

die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche

Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23

% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.

7. Zahlung

Prinzipiell  sind  alle  Rechnungen  am  Versteigerungstag,  bzw.  bei  online-Auktionen, 

am  Tag  des  Ablaufs  der  jeweiligen  Lose  während  der  Öffnungszeit  zur  Barzahlung  in 

Euro  fällig,  Vorausrechnungen  schriftlicher  Auftraggeber  eine  Woche  nach  Versand. 

Zahlungen  in  Fremdwährungen  sind  erst  mit  der  endgültigen  Bankabrechnung  ver

-

bindlich;  Minderbeträge  sind  nachzuleisten,  Überzahlungen  werden  gutgeschrieben. 

Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach

erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech

-

tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver

-

langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder

wesentlich niedriger entstanden ist.

8. Lieferung

Die  Lieferung  erfolgt  erst  nach  Bezahlung. 

Wird  ein  Gegenstand  trotzdem  vor 

Bezahlung  des  Kaufpreises  ausgehändigt,  so  steht  die  Eigentumsübertragung  unter  der 

aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist

bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech

-

tigt.  Saalbieter  sind  gehalten,  die  erworbenen  Objekte  nach  Bezahlung  am  Auktionstag 

mitzunehmen.

 Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender

Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell

nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.

Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine

Lagergebühr von 10

 pro Objekt und Tag berechnet.

9. Gewährleistung

Mit  dem  Zuschlag  gehen  alle  Risiken,  insbesondere  des  zufälligen  Untergangs  und  der 

zufälligen  Verschlechterung,  auf  den  Käufer  über.  Die  versteigerten  Gegenstände  sind 

gebraucht.

Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten

Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher

Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb

der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus

tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.

Schaden,  der  aus  Missverständnissen  oder  Übermittlungsfehlern  im  Verkehr  zwischen 

Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,

geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf

-

ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.

10. Erhaltungsangaben

1 = hervorragende Erhaltung

2 = normale Erhaltung

3 = stark getragen/gebraucht

4 = mäßige Erhaltung

Orden  und  historische  Sammlungsgegenstände  sind  Objekte,  die  zum  Tragen  bzw. 

zum  Gebrauch  bestimmt  waren  und  somit  einer  naturgemäßen  Abnutzung  unterlagen. 

Besonders  bei  frühen  Exemplaren  berücksichtigt  die  Erhaltungseinstufung  das  Alter. 

Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,

sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein

Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus

-

drücklich hingewiesen.

Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund

-

sätzlich ausgeschlossen.

11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB

Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind

wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten

aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.

Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein

-

zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die

Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.

Besucher,  die  Gegenstände  aus  der  Zeit  des  3.  Reiches  vorbesichtigen  möchten  und  der 

Firma  Andreas  Thies  e.  K.  nicht  persönlich  bekannt  sind,  werden  gebeten,  ein  entspre

-

chendes  Besichtigungsformular  auszufüllen  und  darin  ihr  Sammelgebiet  einzutragen. 

Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung

zugesichert.

Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe

von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres

Sammelgebietes  anzugeben,  z.  B.  Auf bau  einer  nach  wissenschaftlichen  Grundsätzen 

aufgebauten  Sammlung  über  Vorgänge  des  Zeitgeschehens,  wie  etwa  den  2.  Weltkrieg, 

die Wehrmacht, etc.

Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich

zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.

Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver

-

sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des

3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs

-

widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der

Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli

-

chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).

Die  Firma  Andreas  Thies  e.  K.  bietet  diese  Gegenstände  und  den  entsprechenden 

Katalog  nur  unter  diesen  Voraussetzungen  an.  Mit  der  Abgabe  eines  Gebotes  wer

-

den  diese  Bedingungen,  wie  auch  die  im  allgemeinen  Teil  des  Kataloges  abgedruckten 

Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die  Geschäftsräume  des  Versteigerers  sind  für  beide  Teile  Erfüllungsort.  Das  am 

Erfüllungsort  geltende  Recht  ist  maßgebend  für  alle  Rechtsbeziehungen  zwischen  dem 

Käufer  und  dem  Versteigerer,  und  zwar  auch  dann,  wenn  der  Rechtsstreit  im  Ausland 

geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen

und  das  einheitliche  Gesetz  über  den  Abschluss  von  internationalen  Kaufverträgen 

über  bewegliche  Sachen  gelten  nicht.  Für  sämtliche  gegenwärtigen  und  zukünftigen 

Ansprüche  aus  der  Geschäftsverbindung  mit  Vollkauf leuten,  juristischen  Personen  des 

öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ

-

licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen

Gerichtsstand  im  Inland  hat  oder  nach  Vertragsschluss  seinen  Wohnsitz  oder  gewöhn

-

lichen  Aufenthaltsort  aus  dem  Inland  verlegt  oder  sein  Wohnsitz  oder  gewöhnlicher 

Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam

sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.

Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der

Regelbesteuerung besteuert.

Die Warenausgabe erfolgt nur 

gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.

Vollständige AGBs