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Los
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Kunst : Raffael Schuster Woldan: "Memento Vivere".
Öl auf Leinwand. am unteren Rand signiert "Raffael Schuster Woldan".
Bedeutendes Gemälde das als Gegenpol zu den in der Kunstgeschichte sehr zahlreichen "Memento Mori" - Darstellungen konzipiert wurde.
141 x 190 cm o.R.
Raffael Schuster-Woldan (* 7. Januar 1870 in Striegau, Provinz Schlesien; ? 13. Dezember 1951 in Garmisch-Partenkirchen) war ein deutscher Maler und Professor für Komposition an der Preußischen Akademie der Künste in Berlin und wurde unter dem Künstlernamen Woldan bekannt. Schuster-Woldan gilt als ein Vertreter der Münchener Secession. Zu seinem künstlerischen Hauptwerk zählt das Deckengemälde im Bundesratssaal im Reichstagsgebäude in Berlin sowie zahlreiche zeitgenössische Porträt- und Landschaftsgemälde.
Schuster-Woldan war das jüngste von drei Kindern des Amtsgerichtsrates Heinrich Schuster und seiner Ehefrau Clara Seifart. Raffael folgte bereits mit 17 Jahren im Jahre 1887, statt das Städtische Gymnasium Liegnitz abzuschließen, seinem sechs Jahre älteren Bruder, dem Maler Georg Schuster-Woldan nach München auf die private Malschule von Frank Kirchbach. Durch die Förderung im Elternhaus, die reichlich Freiraum für persönliche Entfaltung und Entscheidungsfähigkeit bot, konnten die Kinder gemäß ihrer Veranlagung unbeschwert künstlerisch entfalten. Der Künstlername Woldan (tschechisch: Schusterchen) verwendete schon Raffaels Vater als Pseudonym bei der Veröffentlichung eines Gedichtbandes. Die Söhne haben ihn wohl aus Verehrung für den Vater schon in jungen Jahren als Beinamen angenommen. Raffael ließ sich durch Werkstattbesuche bei verschiedenen Münchner Künstlern, vornehmlich durch deren Naturauffassung, künstlerisch inspirieren. Daneben wandte er sein Hauptinteresse alten Meistern wie Rembrandt zu. Das Münchner Kupferstichkabinett mit seinen Rembrandtschen Radierungen übte eine starke Anziehungskraft auf den jungen Schuster-Woldan aus. In München wurde er in die Malschule von Frank Kirchbach aufgenommen. Im Herbst 1889 begleitete er seinem Lehrer Kirchbach zunächst an das Städelsche Kunstinstitut nach Frankfurt a.M und von dort weiter nach Paris. In der französischen Hauptstadt fand er nicht das, was er als Künstler suchte und kehrte wieder nach Deutschland zurück. Er siedelte sich in Dinkelsbühl an und widmete sich dem figürlichen Zeichnen. Später zog er nach Rothenburg o.d.T., wo er seine ersten Naturstudien im Freien begann. Den Sommer 1890 verlebte er an der Nordseeküste und widmete sich verstärkt Landschaftsstudien. Im Alter von 20 Jahren schrieb er sich am 20. Oktober 1890 in die Naturklasse der Münchner Kunstakademie bei Gabriel von Hackl ein.. Eine erste Italienreise 1891 hatte erheblichen Einfluss in Bezug auf Landschaft und religiöse Motive in seinem folgenden Werk. Während des Unterrichts bei Hackl in München legte Schuster-Woldan seine Meisterprüfung ab. Autodidaktisch schuf er in Öl ein Porträt einer jungen Dame in geblümtem rosafarbenem Kleid auf einem Eisbärenfell. Die Jury des Glaspalastes nahm das Bild sofort für die Münchener Secession ? ohne Wissen von Hackls ? an. Schuster-Woldans erste Italien-Reise führte ihn 1891 nach Umbrien und Rom. Vertiefende Landschaftsstudien prägten sein Schaffen während dieser Zeit. Die Hintergründe, besonders seiner Gruppenbilder und zum Teil auch seiner Porträts, sind durch mediterrane Landschaftselemente gestaltet. In Florenz wurde Schuster-Woldan nach der Jahrhundertwende Mitglied des Kunsthistorischen Instituts und nutzte die dortigen Möglichkeiten bei Aufenthalten in Italien zum Arbeiten. Sein erster künstlerischer Beitrag zur Vierten Jahresausstellung im Münchner Glaspalast im Jahr 1893 war das Gemälde Junge Dame auf Fell kniend. Es wurde von der Jury für die Zweite Goldmedaille vorgeschlagen. Sehr früh nahm man die eigenständige Prägung seines Stils wahr. Neben ersten Porträts aus dem Familien- und Freundeskreis entstanden Gruppendarstellungen in Landschaften. Das Gemälde Auf freier Höhe wurde 1896 im Münchner Glaspalast ausgestellt und mit der Goldmedaille ausgezeichnet. Die internationale Goldmedaille folgte 1897 in St. Louis. Die Preußische Akademie der Künste nahm Raffael Schuster-Woldan 1914 als Mitglied auf und führte ihn auf Beschluss vom 15. Juli 1937 bis 1945 als inaktives Mitglied. Im Jahr 1911 wurde Schuster-Woldan zum Professor für Komposition an die Preußische Akademie der Künste berufen. Den Lehrstuhl bekleidete er bis 1920. Deckengemälde im Bundesratssaal des Reichstagsgebäudes Auf Empfehlung von Wolfgang von Oettingen wurde Raffael Schuster-Woldan vorgeschlagen, das Deckengemälde im Bundesratssaal des Reichstagsgebäudes auszuführen. Aus einem auf drei Künstler beschränkten Wettbewerb ging Schuster-Woldan als Gewinner hervor. Die Deckengemälde, das große Mittelfeld und die acht Seitenfelder des Sitzungssaales sind noch in München ausgeführt worden. Sie wurden auf Leinwand gemalt und in die Decke eingelassen. Schuster-Woldan übersiedelte im Jahr 1904 zur Realisierung dieses Auftrags nach Berlin und lebte dort bis 1941. Die Ausführung selbst konnte nur etappenweise angegangen werden, da die Mittel unter der Regierung Kaiser Wilhelms nur schrittweise genehmigt werden konnten. Die Ausführung des Gesamtauftrages nahm zehn Jahre, von 1901 bis 1911, in Anspruch. Der repräsentative Sitzungssaal des Bundesrates befand sich im Reichstag im süd-östlichen Turm auf der heutigen Fraktionsebene, der dritten Ebene des umgebauten Deutschen Bundestags. Der seit dem Umzug des Deutschen Bundestages von Bonn nach Berlin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzte Fraktionssaal im Deutschen Bundestag wurde in seinen Grundmaßen beibehalten. Es sind keine Spuren, welche auf die reichhaltige Ausstattung des einstigen Bundesratssaales verweisen, mehr vorhanden. Die einstigen Holzvertäfelungen des Saales, Konferenztisch, Konferenzstühle, Kronleuchter und Holzfiguren sind ebenfalls verschwunden. Das Deckengemälde wurde gegen Ende des Zweiten Weltkriegs aus seiner Verankerung gelöst. Seitdem ist der Verbleib dieses bedeutenden Werks Schuster-Woldans und auch der Ausstattung des einstigen Bundesratssaales ungeklärt. Den Hauptschmuck des Holz getäfelten quadratischen Saales bilden die großformatigen Wand- und Deckengemälde Raffael Schuster-Woldans. Die beiden ausgemalten Felder der Nordwand stellen den Triumph der Kultur dar. Die östliche Saalwand zeigt im linken Feld die ruhende Figur des Landbaues und die Schreitende Jagd sowie auf dem rechten Feld eine Gruppe disputierender Männer. Das erste Feld der Südwand stellt das Thema Friede und Ruhm und ?eine patriotische Gestalt mit dem Kriegsbanner des Deutschen Reiches? dar. Auf dem gegenüberliegenden Feld sind die Land- und Seemacht dargestellt. Die durch den Uhraufsatz der Tür geteilte Westwand zeigt im linken Feld das Sujet Handel und Kolonien , während im westlichen rechten Feld die Figur der Geschichte gezeigt wurde, die wieder auf das Feld Triumph der Kultur überleitet. In den vier Ecken des Saales stehen auf Konsolen unter Baldachinen die Gestalten der Gerechtigkeit, des Friedens, des Krieges und der Zeit, nach Entwürfen von August Vogel in Holz geschnitzt. Sie leiten über zu dem allegorischen Thema der Deckengemälde, die sich über die neun Felder der Decke erstrecken. Im zentralen Deckenbildnis waren die Halbfiguren einiger, eine Streitverhandlung führende Männer in neuzeitlicher Tracht dargestellt. Ein deutscher Adler breitete symbolisch seine Schwingen über die Männer aus. Zu beiden Seiten sind Gestalten guter und verderblicher Elemente dargestellt. Das Feld an der Seite über dem Kamin zeigt in zwei Gestalten Das Gesetz und Die Auslegung. Die Figuren im östlichen Seitenfeld sollen Das Vergehen und Das Werden, die im westlichen Felde Das Leiden und Den Trost bedeuten. Das Längsfeld an der Südseite de
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Zu Aufgeld und Mehrwertsteuer prüfen Sie bitte das jeweilige Los.
For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Deutsches Reich 1933 - 1945 - Kunst : Raffael Schuster Woldan: "Memento Vivere".
Öl auf Leinwand. am unteren Rand signiert "Raffael Schuster Woldan".
Bedeutendes Gemälde das als Gegenpol zu den in der Kunstgeschichte sehr zahlreichen "Memento Mori" - Darstellungen konzipiert wurde.
141 x 190 cm o.R.
Raffael Schuster-Woldan (* 7. Januar 1870 in Striegau, Provinz Schlesien; ? 13. Dezember 1951 in Garmisch-Partenkirchen) war ein deutscher Maler und Professor für Komposition an der Preußischen Akademie der Künste in Berlin und wurde unter dem Künstlernamen Woldan bekannt. Schuster-Woldan gilt als ein Vertreter der Münchener Secession. Zu seinem künstlerischen Hauptwerk zählt das Deckengemälde im Bundesratssaal im Reichstagsgebäude in Berlin sowie zahlreiche zeitgenössische Porträt- und Landschaftsgemälde.
Schuster-Woldan war das jüngste von drei Kindern des Amtsgerichtsrates Heinrich Schuster und seiner Ehefrau Clara Seifart. Raffael folgte bereits mit 17 Jahren im Jahre 1887, statt das Städtische Gymnasium Liegnitz abzuschließen, seinem sechs Jahre älteren Bruder, dem Maler Georg Schuster-Woldan nach München auf die private Malschule von Frank Kirchbach. Durch die Förderung im Elternhaus, die reichlich Freiraum für persönliche Entfaltung und Entscheidungsfähigkeit bot, konnten die Kinder gemäß ihrer Veranlagung unbeschwert künstlerisch entfalten. Der Künstlername Woldan (tschechisch: Schusterchen) verwendete schon Raffaels Vater als Pseudonym bei der Veröffentlichung eines Gedichtbandes. Die Söhne haben ihn wohl aus Verehrung für den Vater schon in jungen Jahren als Beinamen angenommen. Raffael ließ sich durch Werkstattbesuche bei verschiedenen Münchner Künstlern, vornehmlich durch deren Naturauffassung, künstlerisch inspirieren. Daneben wandte er sein Hauptinteresse alten Meistern wie Rembrandt zu. Das Münchner Kupferstichkabinett mit seinen Rembrandtschen Radierungen übte eine starke Anziehungskraft auf den jungen Schuster-Woldan aus. In München wurde er in die Malschule von Frank Kirchbach aufgenommen. Im Herbst 1889 begleitete er seinem Lehrer Kirchbach zunächst an das Städelsche Kunstinstitut nach Frankfurt a.M und von dort weiter nach Paris. In der französischen Hauptstadt fand er nicht das, was er als Künstler suchte und kehrte wieder nach Deutschland zurück. Er siedelte sich in Dinkelsbühl an und widmete sich dem figürlichen Zeichnen. Später zog er nach Rothenburg o.d.T., wo er seine ersten Naturstudien im Freien begann. Den Sommer 1890 verlebte er an der Nordseeküste und widmete sich verstärkt Landschaftsstudien. Im Alter von 20 Jahren schrieb er sich am 20. Oktober 1890 in die Naturklasse der Münchner Kunstakademie bei Gabriel von Hackl ein.. Eine erste Italienreise 1891 hatte erheblichen Einfluss in Bezug auf Landschaft und religiöse Motive in seinem folgenden Werk. Während des Unterrichts bei Hackl in München legte Schuster-Woldan seine Meisterprüfung ab. Autodidaktisch schuf er in Öl ein Porträt einer jungen Dame in geblümtem rosafarbenem Kleid auf einem Eisbärenfell. Die Jury des Glaspalastes nahm das Bild sofort für die Münchener Secession ? ohne Wissen von Hackls ? an. Schuster-Woldans erste Italien-Reise führte ihn 1891 nach Umbrien und Rom. Vertiefende Landschaftsstudien prägten sein Schaffen während dieser Zeit. Die Hintergründe, besonders seiner Gruppenbilder und zum Teil auch seiner Porträts, sind durch mediterrane Landschaftselemente gestaltet. In Florenz wurde Schuster-Woldan nach der Jahrhundertwende Mitglied des Kunsthistorischen Instituts und nutzte die dortigen Möglichkeiten bei Aufenthalten in Italien zum Arbeiten. Sein erster künstlerischer Beitrag zur Vierten Jahresausstellung im Münchner Glaspalast im Jahr 1893 war das Gemälde Junge Dame auf Fell kniend. Es wurde von der Jury für die Zweite Goldmedaille vorgeschlagen. Sehr früh nahm man die eigenständige Prägung seines Stils wahr. Neben ersten Porträts aus dem Familien- und Freundeskreis entstanden Gruppendarstellungen in Landschaften. Das Gemälde Auf freier Höhe wurde 1896 im Münchner Glaspalast ausgestellt und mit der Goldmedaille ausgezeichnet. Die internationale Goldmedaille folgte 1897 in St. Louis. Die Preußische Akademie der Künste nahm Raffael Schuster-Woldan 1914 als Mitglied auf und führte ihn auf Beschluss vom 15. Juli 1937 bis 1945 als inaktives Mitglied. Im Jahr 1911 wurde Schuster-Woldan zum Professor für Komposition an die Preußische Akademie der Künste berufen. Den Lehrstuhl bekleidete er bis 1920. Deckengemälde im Bundesratssaal des Reichstagsgebäudes Auf Empfehlung von Wolfgang von Oettingen wurde Raffael Schuster-Woldan vorgeschlagen, das Deckengemälde im Bundesratssaal des Reichstagsgebäudes auszuführen. Aus einem auf drei Künstler beschränkten Wettbewerb ging Schuster-Woldan als Gewinner hervor. Die Deckengemälde, das große Mittelfeld und die acht Seitenfelder des Sitzungssaales sind noch in München ausgeführt worden. Sie wurden auf Leinwand gemalt und in die Decke eingelassen. Schuster-Woldan übersiedelte im Jahr 1904 zur Realisierung dieses Auftrags nach Berlin und lebte dort bis 1941. Die Ausführung selbst konnte nur etappenweise angegangen werden, da die Mittel unter der Regierung Kaiser Wilhelms nur schrittweise genehmigt werden konnten. Die Ausführung des Gesamtauftrages nahm zehn Jahre, von 1901 bis 1911, in Anspruch. Der repräsentative Sitzungssaal des Bundesrates befand sich im Reichstag im süd-östlichen Turm auf der heutigen Fraktionsebene, der dritten Ebene des umgebauten Deutschen Bundestags. Der seit dem Umzug des Deutschen Bundestages von Bonn nach Berlin von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genutzte Fraktionssaal im Deutschen Bundestag wurde in seinen Grundmaßen beibehalten. Es sind keine Spuren, welche auf die reichhaltige Ausstattung des einstigen Bundesratssaales verweisen, mehr vorhanden. Die einstigen Holzvertäfelungen des Saales, Konferenztisch, Konferenzstühle, Kronleuchter und Holzfiguren sind ebenfalls verschwunden. Das Deckengemälde wurde gegen Ende des Zweiten Weltkriegs aus seiner Verankerung gelöst. Seitdem ist der Verbleib dieses bedeutenden Werks Schuster-Woldans und auch der Ausstattung des einstigen Bundesratssaales ungeklärt. Den Hauptschmuck des Holz getäfelten quadratischen Saales bilden die großformatigen Wand- und Deckengemälde Raffael Schuster-Woldans. Die beiden ausgemalten Felder der Nordwand stellen den Triumph der Kultur dar. Die östliche Saalwand zeigt im linken Feld die ruhende Figur des Landbaues und die Schreitende Jagd sowie auf dem rechten Feld eine Gruppe disputierender Männer. Das erste Feld der Südwand stellt das Thema Friede und Ruhm und ?eine patriotische Gestalt mit dem Kriegsbanner des Deutschen Reiches? dar. Auf dem gegenüberliegenden Feld sind die Land- und Seemacht dargestellt. Die durch den Uhraufsatz der Tür geteilte Westwand zeigt im linken Feld das Sujet Handel und Kolonien , während im westlichen rechten Feld die Figur der Geschichte gezeigt wurde, die wieder auf das Feld Triumph der Kultur überleitet. In den vier Ecken des Saales stehen auf Konsolen unter Baldachinen die Gestalten der Gerechtigkeit, des Friedens, des Krieges und der Zeit, nach Entwürfen von August Vogel in Holz geschnitzt. Sie leiten über zu dem allegorischen Thema der Deckengemälde, die sich über die neun Felder der Decke erstrecken. Im zentralen Deckenbildnis waren die Halbfiguren einiger, eine Streitverhandlung führende Männer in neuzeitlicher Tracht dargestellt. Ein deutscher Adler breitete symbolisch seine Schwingen über die Männer aus. Zu beiden Seiten sind Gestalten guter und verderblicher Elemente dargestellt. Das Feld an der Seite über dem Kamin zeigt in zwei Gestalten Das Gesetz und Die Auslegung. Die Figuren im östlichen Seitenfeld sollen Das Vergehen und Das Werden, die im westlichen Felde Das Leiden und Den Trost bedeuten. Das Längsfeld an der Südseite de
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
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Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.