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Los
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Chiffre der Königin Amalie von Portugal (Kgn. 1889-1908) Die königliche Chiffre Gold und Emaille, die besonders plastisch gearbeitete Krone mit geschliffenen Rubinen, Smaragden und Diamanten besetzt. Das Kronenfutter in transluzidem roten Emaille mit feiner Guillochierung ausgeführt.Die Initialen der Königin in transluzidem dunkelblauen, bzw. weißem Emaille.Vermutlich wurde diese Auszeichnung an die höchsten Hofdamen der Königin sowie besonders hochgestellte adelige Damen verliehen.Außerordentlich fein gearbeitet, prächtige Dekoration von allerbester portugiesischer Goldschmiedearbeit. Amélie d'Orléans (voller Name: Marie Amélie Louise Hélène d'Orléans; * 28. September 1865 in London-Twickenham; † 25. Oktober 1951 in Le Chesnay) war durch ihre Heirat mit Karl I. von 1889 bis 1908 die letzte Königin von Portugal.1884 wurde der portugiesische Thronfolger Karl durch eine Fotografie Amélies auf die junge Frau aufmerksam. Um sie persönlich kennenzulernen, begab er sich im Januar 1886[2] nach Chantilly, wo die Orléans-Familie seit ihrer Rückkehr nach Frankreich im Jahr 1871 im dortigen Schloss residierte. Karl und Amélie verband von Anfang an eine gegenseitige Zuneigung, und schon bald wurde ihre Verlobung bekanntgegeben, die mit großem Pomp in Paris gefeiert wurde. Anschließend reiste die Frischverlobte mit dem Zug nach Portugal, wo sie am 19. Mai 1886 in Vimieiro ankam.[2] Von dort ging es für die Prinzessin in den Palast von Necessidades in Lissabon. Drei Tage später heiratete Amélie am Nachmittag des 22. Mai 1886 in der Lissaboner Kirche Sao Domingos den späteren portugiesischen König Karl I. Nach einer kurzen Hochzeitsreise nach Sintra bezog das Thronfolgerpaar den Palácio Nacional de Belém. Dort erreichte Amélie die Nachricht, dass ihre Familie erneut aus Frankreich ausgewiesen worden war. Ihre Eltern gingen daraufhin wieder nach England. Noch im gleichen Jahr gab das Paar offiziell bekannt, dass Amélie schwanger war. Nach einer unkomplizierten Schwangerschaft brachte sie am 21. März 1887 bei einer ungewöhnlich langwierigen Niederkunft ihren ersten Sohn Ludwig Philipp zur Welt. Die Geburt hatte derart lange gedauert, dass Verwandte und Höflinge enorm beunruhigt gewesen waren und schon das Schlimmste befürchtet hatten. Im gleichen Jahr hatte Amélie Gelegenheit, ihre Familie wiederzusehen. Diese bot sich bei der ersten offiziellen Reise des Thronfolgerpaars, die es anlässlich des 50-jährigen Jubiläums von Königin Victoria in die englische Hauptstadt führte. Anschließend reiste das Paar weiter nach Schottland, von wo aus die beiden die Nachricht von der zweiten Schwangerschaft Amélies nach Portugal schicken konnten. Als Amélies Schwiegervater Ludwig I. im Oktober 1889 verstorben war, bestieg ihr Mann im Dezember als Karl I. den portugiesischen Thron und machte sie damit zur Königin von Portugal. Rund einen Monat zuvor hatte die Monarchin am 15. November ihren zweiten Sohn Manuel zur Welt gebracht. Als Karl am 2. Oktober zu seiner ersten offiziellen Auslandsreise aufbrach, blieb Amélie in Portugal zurück und übernahm für die Zeit seiner Abwesenheit die Regentschaft. Doch ihr gelang es genauso wenig wie ihrem Mann, dem von Parteikämpfen tief gespaltenen Land die innere Ruhe wiederzugeben. Zu politischen Problemen gesellten sich auch zunehmende finanzielle Schwierigkeiten, die 1891 schließlich im Staatsbankrott gipfelten. Dies alles führte zu einem enormen Ansehensverlust der Monarchie und des Königshauses. 1902 musste die Königin mehrere Schicksalsschläge verkraften. Zu Beginn des Jahres nahm sich Joaquim Augusto Mouzinho de Albuquerque, der Erzieher ihres Sohnes Ludwig Philipp, das Leben, weil er die am Hof kursierenden Gerüchte bezüglich seiner platonischen Leidenschaft zu Amélie nicht länger ertragen konnte.[2] Dazu wurde ihre Herzerkrankung immer schlimmer und gipfelte im Juni in einer ersten schweren Krankheit. Kurz nachdem ihr älterer Sohn als Repräsentant des portugiesischen Königshauses von der Krönung des englischen Königs Eduard VII. im August 1902 zurückgekehrt war, hatte Amélie einen Schlaganfall,[2] von dessen Folgen sie sich aber wieder erholten konnte. In den folgenden Jahren verschärften sich die politischen Kämpfe immer mehr, und die sozialen Unruhen im Land mündeten immer häufiger in lokale Revolten. Die Auseinandersetzungen und der zunehmende Hass auf das Königshaus gipfelten am 1. Februar 1908 in einem Attentat auf den König, als er gemeinsam mit Amélie und den beiden Söhnen in einer offenen Kutsche über den Praça do Comércio fuhr. Zwei Republikaner gaben Pistolenschüsse auf das königliche Gefährt ab. Karl I. wurde dabei tödlich am Hals getroffen und starb sofort. Der Kronprinz Ludwig Philipp wurde ebenfalls tödlich verwundet und starb wenige Minuten nach seinem Vater. Prinz Manuel wurde durch die Schüsse am Arm verletzt. Amélie blieb als einzige der Königsfamilie unverletzt und versuchte im allgemeinen Tumult voller Verzweiflung, einen der beiden Attentäter mit ihrem Blumenbouquet zu verprügeln.[3] Nachdem ihr jüngerer und in Regierungsgeschäften vollkommen unerfahrener Sohn Manuel seinem ermordeten Vater am 3. Februar 1908[1] auf den Thron gefolgt war, sah es Amélie als ihrer oberste Aufgabe an, dem jungen König mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Während der folgenden zwei Jahre übte sie einen großen Einfluss auf Manuel II. aus. So formulierte sie offizielle Verlautbarungen des Königs, die er nur unterschrieb, las Berichte und Depeschen, um ihm anschließend Empfehlungen zu geben, und leitete sogar politische Ratsversammlungen.[3] Doch auch Manuel II. konnte sein Land nicht befrieden, in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1910 brachen in Lissabon und anderen großen Städten Aufstände aus. Am 5. Oktober wurde in Porto die Republik ausgerufen. Amélie hielt sich gemeinsam mit ihrer Schwiegermutter Maria Pia von Savoyen in Sintra auf, als sie die Nachricht von den Unruhen erreichte. Sie eilte sofort zurück nach Lissabon, musste aber, angesichts dessen, dass der Palast von Necessidades von Kriegsschiffen beschossen wurde, mit ihrem Sohn nach Ericeira flüchten.[3] Weil die Situation für die königliche Familie aussichtslos war, ging es von dort weiter nach Gibraltar. Amélie ging mit ihrer Familie schließlich nach England, wo sie bei ihrem Bruder Louis Philippe auf dessen Landsitz Wood Norton Hall unterkam.Außer dem hier angebotenen Exemplar ist mir nur noch ein weiteres Stück dieser Auszeichnung bekannt. Cypher for Ladies in Waiting of Queen Amalie of Portugal (1889 - 1908). This royal cypher features gold and enamel construction with a superbly chased crown set with polished rubies, emeralds and diamonds. The lining of the crown features translucent red enamel executed in fine guilloche. The initials of the Queen in translucent dark blue, white enamel. Presumably, these badges were given to the highest court ladies of the queen as well as high-ranking noble ladies. Extraordinary fine work. A magnificent decoration of the very best Portuguese Goldsmith craftsmanship. Amélie d'orléans (full name: Marie Amélie Louise Hélène d'orléans; 28 September 1865-25 October 1951) was the last queen of Portugal from 1889 to 1908, when she married Charles I of France. In 1884, the Portuguese heir to the throne, Karl, became aware of the young woman through a photograph of Amélie. In January 1886, he went to Chantilly, where the Orléans family had resided since their return to France in 1871. Charles and Amélie had a mutual affection from the beginning and soon their engagement was announced, which was celebrated with great Pomp in Paris. After that, the new fiancée traveled by train to Portugal, where she died on April 19. He arrived in Vimieiro on 18 May 1886, from there the princess went to the palace of Necessidades in Lisbon. Three days later, on the afternoon of 22 May 1886, Amélie married the future Portuguese King Karl
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
Ihre Anfrage wurde an das Auktionshaus geschickt
Entschuldigung, es gab eine Fehlermeldung bei der Sendung Ihrer Anfrage. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Chiffre der Königin Amalie von Portugal (Kgn. 1889-1908) Die königliche Chiffre Gold und Emaille, die besonders plastisch gearbeitete Krone mit geschliffenen Rubinen, Smaragden und Diamanten besetzt. Das Kronenfutter in transluzidem roten Emaille mit feiner Guillochierung ausgeführt.Die Initialen der Königin in transluzidem dunkelblauen, bzw. weißem Emaille.Vermutlich wurde diese Auszeichnung an die höchsten Hofdamen der Königin sowie besonders hochgestellte adelige Damen verliehen.Außerordentlich fein gearbeitet, prächtige Dekoration von allerbester portugiesischer Goldschmiedearbeit. Amélie d'Orléans (voller Name: Marie Amélie Louise Hélène d'Orléans; * 28. September 1865 in London-Twickenham; † 25. Oktober 1951 in Le Chesnay) war durch ihre Heirat mit Karl I. von 1889 bis 1908 die letzte Königin von Portugal.1884 wurde der portugiesische Thronfolger Karl durch eine Fotografie Amélies auf die junge Frau aufmerksam. Um sie persönlich kennenzulernen, begab er sich im Januar 1886[2] nach Chantilly, wo die Orléans-Familie seit ihrer Rückkehr nach Frankreich im Jahr 1871 im dortigen Schloss residierte. Karl und Amélie verband von Anfang an eine gegenseitige Zuneigung, und schon bald wurde ihre Verlobung bekanntgegeben, die mit großem Pomp in Paris gefeiert wurde. Anschließend reiste die Frischverlobte mit dem Zug nach Portugal, wo sie am 19. Mai 1886 in Vimieiro ankam.[2] Von dort ging es für die Prinzessin in den Palast von Necessidades in Lissabon. Drei Tage später heiratete Amélie am Nachmittag des 22. Mai 1886 in der Lissaboner Kirche Sao Domingos den späteren portugiesischen König Karl I. Nach einer kurzen Hochzeitsreise nach Sintra bezog das Thronfolgerpaar den Palácio Nacional de Belém. Dort erreichte Amélie die Nachricht, dass ihre Familie erneut aus Frankreich ausgewiesen worden war. Ihre Eltern gingen daraufhin wieder nach England. Noch im gleichen Jahr gab das Paar offiziell bekannt, dass Amélie schwanger war. Nach einer unkomplizierten Schwangerschaft brachte sie am 21. März 1887 bei einer ungewöhnlich langwierigen Niederkunft ihren ersten Sohn Ludwig Philipp zur Welt. Die Geburt hatte derart lange gedauert, dass Verwandte und Höflinge enorm beunruhigt gewesen waren und schon das Schlimmste befürchtet hatten. Im gleichen Jahr hatte Amélie Gelegenheit, ihre Familie wiederzusehen. Diese bot sich bei der ersten offiziellen Reise des Thronfolgerpaars, die es anlässlich des 50-jährigen Jubiläums von Königin Victoria in die englische Hauptstadt führte. Anschließend reiste das Paar weiter nach Schottland, von wo aus die beiden die Nachricht von der zweiten Schwangerschaft Amélies nach Portugal schicken konnten. Als Amélies Schwiegervater Ludwig I. im Oktober 1889 verstorben war, bestieg ihr Mann im Dezember als Karl I. den portugiesischen Thron und machte sie damit zur Königin von Portugal. Rund einen Monat zuvor hatte die Monarchin am 15. November ihren zweiten Sohn Manuel zur Welt gebracht. Als Karl am 2. Oktober zu seiner ersten offiziellen Auslandsreise aufbrach, blieb Amélie in Portugal zurück und übernahm für die Zeit seiner Abwesenheit die Regentschaft. Doch ihr gelang es genauso wenig wie ihrem Mann, dem von Parteikämpfen tief gespaltenen Land die innere Ruhe wiederzugeben. Zu politischen Problemen gesellten sich auch zunehmende finanzielle Schwierigkeiten, die 1891 schließlich im Staatsbankrott gipfelten. Dies alles führte zu einem enormen Ansehensverlust der Monarchie und des Königshauses. 1902 musste die Königin mehrere Schicksalsschläge verkraften. Zu Beginn des Jahres nahm sich Joaquim Augusto Mouzinho de Albuquerque, der Erzieher ihres Sohnes Ludwig Philipp, das Leben, weil er die am Hof kursierenden Gerüchte bezüglich seiner platonischen Leidenschaft zu Amélie nicht länger ertragen konnte.[2] Dazu wurde ihre Herzerkrankung immer schlimmer und gipfelte im Juni in einer ersten schweren Krankheit. Kurz nachdem ihr älterer Sohn als Repräsentant des portugiesischen Königshauses von der Krönung des englischen Königs Eduard VII. im August 1902 zurückgekehrt war, hatte Amélie einen Schlaganfall,[2] von dessen Folgen sie sich aber wieder erholten konnte. In den folgenden Jahren verschärften sich die politischen Kämpfe immer mehr, und die sozialen Unruhen im Land mündeten immer häufiger in lokale Revolten. Die Auseinandersetzungen und der zunehmende Hass auf das Königshaus gipfelten am 1. Februar 1908 in einem Attentat auf den König, als er gemeinsam mit Amélie und den beiden Söhnen in einer offenen Kutsche über den Praça do Comércio fuhr. Zwei Republikaner gaben Pistolenschüsse auf das königliche Gefährt ab. Karl I. wurde dabei tödlich am Hals getroffen und starb sofort. Der Kronprinz Ludwig Philipp wurde ebenfalls tödlich verwundet und starb wenige Minuten nach seinem Vater. Prinz Manuel wurde durch die Schüsse am Arm verletzt. Amélie blieb als einzige der Königsfamilie unverletzt und versuchte im allgemeinen Tumult voller Verzweiflung, einen der beiden Attentäter mit ihrem Blumenbouquet zu verprügeln.[3] Nachdem ihr jüngerer und in Regierungsgeschäften vollkommen unerfahrener Sohn Manuel seinem ermordeten Vater am 3. Februar 1908[1] auf den Thron gefolgt war, sah es Amélie als ihrer oberste Aufgabe an, dem jungen König mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Während der folgenden zwei Jahre übte sie einen großen Einfluss auf Manuel II. aus. So formulierte sie offizielle Verlautbarungen des Königs, die er nur unterschrieb, las Berichte und Depeschen, um ihm anschließend Empfehlungen zu geben, und leitete sogar politische Ratsversammlungen.[3] Doch auch Manuel II. konnte sein Land nicht befrieden, in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober 1910 brachen in Lissabon und anderen großen Städten Aufstände aus. Am 5. Oktober wurde in Porto die Republik ausgerufen. Amélie hielt sich gemeinsam mit ihrer Schwiegermutter Maria Pia von Savoyen in Sintra auf, als sie die Nachricht von den Unruhen erreichte. Sie eilte sofort zurück nach Lissabon, musste aber, angesichts dessen, dass der Palast von Necessidades von Kriegsschiffen beschossen wurde, mit ihrem Sohn nach Ericeira flüchten.[3] Weil die Situation für die königliche Familie aussichtslos war, ging es von dort weiter nach Gibraltar. Amélie ging mit ihrer Familie schließlich nach England, wo sie bei ihrem Bruder Louis Philippe auf dessen Landsitz Wood Norton Hall unterkam.Außer dem hier angebotenen Exemplar ist mir nur noch ein weiteres Stück dieser Auszeichnung bekannt. Cypher for Ladies in Waiting of Queen Amalie of Portugal (1889 - 1908). This royal cypher features gold and enamel construction with a superbly chased crown set with polished rubies, emeralds and diamonds. The lining of the crown features translucent red enamel executed in fine guilloche. The initials of the Queen in translucent dark blue, white enamel. Presumably, these badges were given to the highest court ladies of the queen as well as high-ranking noble ladies. Extraordinary fine work. A magnificent decoration of the very best Portuguese Goldsmith craftsmanship. Amélie d'orléans (full name: Marie Amélie Louise Hélène d'orléans; 28 September 1865-25 October 1951) was the last queen of Portugal from 1889 to 1908, when she married Charles I of France. In 1884, the Portuguese heir to the throne, Karl, became aware of the young woman through a photograph of Amélie. In January 1886, he went to Chantilly, where the Orléans family had resided since their return to France in 1871. Charles and Amélie had a mutual affection from the beginning and soon their engagement was announced, which was celebrated with great Pomp in Paris. After that, the new fiancée traveled by train to Portugal, where she died on April 19. He arrived in Vimieiro on 18 May 1886, from there the princess went to the palace of Necessidades in Lisbon. Three days later, on the afternoon of 22 May 1886, Amélie married the future Portuguese King Karl
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sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
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-
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Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
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-
sen.
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der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
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3. Ausruf
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Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
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4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
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stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
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sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
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bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
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tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
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langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
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tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
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ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
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zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
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chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
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chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
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licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
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lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.