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Los
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Abzeichen für Diplomaten des Reichsaußenministeriums aus dem Besitz Hans - Otto Meissners. Silber. Über dem Hoheitsadler gravierte Bezeichnung "R:A:M: TOKIO / NR. 3". An Nadel. Auf der Rückseite Herstellerzeichen "C.E. JUNCKER BERLIN SW" sowie Silberstempel "900". Dazu ein Exemplar des Buches von Hans Otto Meissner: In stürmischer Zeit. Als Diplomat in London, Tokio, Moskau, Mailand. Bechtle Verlag, Esslingen und München 1990. Hans-Otto Meissner (* 4. Juni 1909 in Straßburg; † 8. September 1992 in Unterwössen) war ein deutscher Diplomat und Schriftsteller. Er war der Sohn des Staatsministers Otto Meissner. Nach dem Abschluss seines Studiums an der Universität Göttingen arbeitete Meissner 1933 zunächst einige Monate im preußischen Justizdienst. Im Dezember 1933 bestand er das Eintrittsexamen für den Auswärtigen Dienst. Am 12. Dezember 1933 wurde er in die SS (Mitgliedsnummer 241.955) aufgenommen, und zwar in die so genannte Motor-SS (seit dem 1. Mai 1940 im Rang eines Hauptsturmführers). Nach Meissners eigenen Angaben in seiner Autobiographie soll Josias zu Waldeck und Pyrmont ihm diese Mitgliedschaft nahegelegt haben.[2] Im Februar 1934 trat Meissner als Beamter des höheren Dienstes im Rang eines Attachés in den diplomatischen Dienst ein. Er gehörte zunächst der Abteilung IV "Osteuropa, Skandinavien, Ostasien" an. Zu den jungen Führungsbeamten, die mit ihm in den Staatsdienst kamen, zählte unter anderem Ernst vom Rath. 1934 wurde Meissner in der Kaserne der Leibstandarte SS Adolf Hitler in Lichterfelde, der ehemaligen Hauptkadettenanstalt - in die er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Berliner Gliederung der Motor-SS beordert worden war, um im Falle einer SA-Erhebung die Anstalt zu verteidigen -, Augenzeuge von Exekutionen, im Zuge der als "Röhm-Putsch" bekannten politischen Säuberungswelle. Am 1. November 1934 wurde Meissner mit einer Dissertation über Vollmacht und Ratifikation bei völkerrechtlichen Verträgen nach deutschem Recht zum Dr. jur. promoviert. Vom August 1935 bis März 1936 war Meissner an der deutschen Botschaft in London beschäftigt. Nach dem Bestehen der diplomatisch-konsularischen Prüfung am 24. Juni 1936 wurde er im September desselben Jahres an die deutsche Botschaft in Tokyo entsandt. Dort war er von Dezember 1936 bis Dezember 1938 - seit Juli 1938 im Rang eine Legationssekretärs - unter Botschafter Eugen Ott tätig. Während dieser Zeit, am 12. Dezember 1936, wurde Meissner zudem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.762.629). Am 22. September 1937 heiratete er Estelle Dittenberger. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor, Andrea Meissner (* 1. März 1943). Von März 1939 bis zur Kriegserklärung am 3. September 1939 wurde er erneut an der deutschen Botschaft in London eingesetzt. Von September 1939 bis März 1940 wurde er in der Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin im Referat II (Militärischer Nachrichten- und Propagandadienst) beschäftigt, um dann vom März bis Juli 1940 an der deutschen Botschaft in Moskau zu wirken. Vom August 1940 bis Januar 1941 diente er in der Wehrmacht (XXXXI. Armeekorps), um vom Januar 1941 bis März 1941 erneut an der Botschaft in Moskau zu arbeiten. Es folgte, vom März bis Dezember 1941, erneuter Dienst im XXXXI. Korps des deutschen Heeres, in dem er bis zum Oberleutnant der Reserve (ab 1. November 1941) befördert wurde. Nach einer Verwundung an der Ostfront in der Panzerschlacht an der Dubysa im Dezember 1941 kehrte er in den Diplomatischen Dienst zurück. Nachdem er bereits im August 1941 den Rang eines Gesandtschaftsrates erhalten hatte, wurde Meissner im Dezember unter der Bezeichnung eines Konsuls die Leitung des deutschen Generalkonsulats in Mailand übertragen, das er bis 1945 führte. Er hatte dabei auch die Funktion des Kulturreferenten. In dieser Funktion nahm er an der Tagung der Antijüdischen Auslandsaktion unter Horst Wagner Anfang April 1944 in Krummhübel teil, wo sich die "Judenreferenten" (da es keine hauptamtliche Judenreferenten gab, handelte es sich um mit "Judenangelegenheiten" vertraute Mitarbeiter, meistens die Kulturreferenten) der Botschaften trafen, um über eine Verschärfung der europaweiten Judenverfolgung und eine Verstärkung der propagandistischen Maßnahmen gegen die öffentliche Anprangerung der Judenverfolgung durch die Alliierten zu beraten.[4] Laut Tagungsprotokoll empfahl Meissner, "bei der antijüdischen Informationsarbeit in Italien die starke jüdische Beteiligung an verbotenen Handlungen (Schwarzhandel, Sabotage usw.) herauszustellen".[5] Der Historiker Sebastian Weitkamp bewertet die im Tagungsprotokoll dokumentierten Aussagen Meissners als "Vorschläge zur Intensivierung der antisemitischen Propaganda".[6] Am 1. Mai 1944 wurde Meissner zum Konsul I. Klasse ernannt. Im Mai 1945 wurde Meissner, zwei Wochen nach Kriegsende, gemeinsam mit seinem Konsulatspersonal von amerikanischen Truppen bei Bellagio verhaftet und im Gefangenenlager Nr. 334 bei Scandicci interniert. Nach einigen Wochen in diesem Lager wurden er und seine Mithäftlinge in ein komfortables Lager in einer Hotelanlage im Badeort Salsomaggiore verlegt. Meissner selbst meinte später, dass wahrscheinlich ein briefliches Hilfeersuchen seinerseits an Papst Pius XII. - seit seiner Zeit als Nuntius im Berlin der 1920er Jahre ein enger Freund der Familie Meissner - zu dieser Verbesserung der Situation geführt habe.[7] Nach 1945 Nach dem Krieg bestritt Meissner die Echtheit des Tagungsprotokolls der Krummhübler Tagung vom April 1944 und leugnete bei einer Vernehmung in alliierter Haft am 29. April 1947, seine dort dokumentierten antisemitischen Vorschläge gemacht zu haben.[8] Nach seiner Entlassung aus der amerikanischen Internierung im Oktober 1947 betätigte Meissner sich als freiberuflicher Journalist und Schriftsteller. Bis 1991 veröffentlichte er zahlreiche Reiseberichte, Romane und Lebensbeschreibungen großer Entdecker. Hinzu kamen autobiographische Schriften sowie Werke zur jüngeren Zeitgeschichte. Seine Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt, u. a. ins Bulgarische, Dänische, Englische, Finnische, Französische, Italienische, Niederländische, Norwegische, Polnische, Portugiesische, Russische, Schwedische, Slowenische, Spanische und Tschechische. Daneben trat er öffentlich als Präsident des Deutschen Instituts für Lebensformen hervor, ein Amt, in das er am 28. Juni 1953 in Bad Pyrmont auf dem Gründungskongress der Gesellschaft gewählt wurde. Seine Wahl wurde begründet mit seinen "Verdienste[n] um die Wiederbelebung kultivierter Umgangsformen".[9] 1956 heiratete Meissner in zweiter Ehe die Schriftstellerin Marianne Mertens. Trotz vereinzelter Kritik wegen seiner Vergangenheit als NS-Diplomat wurde Meissner im Nachkriegsdeutschland mit zahlreichen Ehrungen bedacht. 1986 bekam er auf Vorschlag von Franz Josef Strauß das Große Bundesverdienstkreuz verliehen. In diesem Zusammenhang kam es zu Kontroversen wegen seiner Teilnahme an der Krummhübler Tagung, wobei Meissner sich darauf berief, ahnungslos zu der Tagung gefahren zu sein.Schönes geprägtes Originalexemplar dieses seltenen Abzeichens für das Diplomatische Korps das von Hans Otto Meissner während seiner Zeit als Diplomat in Tokio getragen wurde. Insignia for Diplomats of the Reichs Foreign Ministry from the Estate of Hans - Otto Meissner Silver insignia features national eagle and is engraved: "R:A:M: TOKIO / NR. 3". Reverse features undamaged pin and the manufacturer's mark " C. E. JUNCKER BERLIN SW" with silver hallmark "900". Included is a copy of the book by Hans Otto Meissner: "In Stormy Times. As a Diplomat in London, Tokyo, Moscow, Milan". Bechtle Verlag, Esslingen and Munich, 1990. Hans-Otto Meissner (4 June 1909 in Strasbourg - 8 September 1992 in Unterwössen) was a German Diplomat and writer. He was the son of the minister of State Otto Meissner. After completing his studies at the University of Göttingen, Meissner worked for a few months in the
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Allgemeine Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
in Angebotslisten sowie der Vermittlung von Kaufverträgen auf unserer Internetseite
„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
-
teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
-
drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
-
sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
-
sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
-
widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
-
den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.
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Abzeichen für Diplomaten des Reichsaußenministeriums aus dem Besitz Hans - Otto Meissners. Silber. Über dem Hoheitsadler gravierte Bezeichnung "R:A:M: TOKIO / NR. 3". An Nadel. Auf der Rückseite Herstellerzeichen "C.E. JUNCKER BERLIN SW" sowie Silberstempel "900". Dazu ein Exemplar des Buches von Hans Otto Meissner: In stürmischer Zeit. Als Diplomat in London, Tokio, Moskau, Mailand. Bechtle Verlag, Esslingen und München 1990. Hans-Otto Meissner (* 4. Juni 1909 in Straßburg; † 8. September 1992 in Unterwössen) war ein deutscher Diplomat und Schriftsteller. Er war der Sohn des Staatsministers Otto Meissner. Nach dem Abschluss seines Studiums an der Universität Göttingen arbeitete Meissner 1933 zunächst einige Monate im preußischen Justizdienst. Im Dezember 1933 bestand er das Eintrittsexamen für den Auswärtigen Dienst. Am 12. Dezember 1933 wurde er in die SS (Mitgliedsnummer 241.955) aufgenommen, und zwar in die so genannte Motor-SS (seit dem 1. Mai 1940 im Rang eines Hauptsturmführers). Nach Meissners eigenen Angaben in seiner Autobiographie soll Josias zu Waldeck und Pyrmont ihm diese Mitgliedschaft nahegelegt haben.[2] Im Februar 1934 trat Meissner als Beamter des höheren Dienstes im Rang eines Attachés in den diplomatischen Dienst ein. Er gehörte zunächst der Abteilung IV "Osteuropa, Skandinavien, Ostasien" an. Zu den jungen Führungsbeamten, die mit ihm in den Staatsdienst kamen, zählte unter anderem Ernst vom Rath. 1934 wurde Meissner in der Kaserne der Leibstandarte SS Adolf Hitler in Lichterfelde, der ehemaligen Hauptkadettenanstalt - in die er gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Berliner Gliederung der Motor-SS beordert worden war, um im Falle einer SA-Erhebung die Anstalt zu verteidigen -, Augenzeuge von Exekutionen, im Zuge der als "Röhm-Putsch" bekannten politischen Säuberungswelle. Am 1. November 1934 wurde Meissner mit einer Dissertation über Vollmacht und Ratifikation bei völkerrechtlichen Verträgen nach deutschem Recht zum Dr. jur. promoviert. Vom August 1935 bis März 1936 war Meissner an der deutschen Botschaft in London beschäftigt. Nach dem Bestehen der diplomatisch-konsularischen Prüfung am 24. Juni 1936 wurde er im September desselben Jahres an die deutsche Botschaft in Tokyo entsandt. Dort war er von Dezember 1936 bis Dezember 1938 - seit Juli 1938 im Rang eine Legationssekretärs - unter Botschafter Eugen Ott tätig. Während dieser Zeit, am 12. Dezember 1936, wurde Meissner zudem Mitglied der NSDAP (Mitgliedsnummer 3.762.629). Am 22. September 1937 heiratete er Estelle Dittenberger. Aus der Ehe ging eine Tochter hervor, Andrea Meissner (* 1. März 1943). Von März 1939 bis zur Kriegserklärung am 3. September 1939 wurde er erneut an der deutschen Botschaft in London eingesetzt. Von September 1939 bis März 1940 wurde er in der Informationsabteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin im Referat II (Militärischer Nachrichten- und Propagandadienst) beschäftigt, um dann vom März bis Juli 1940 an der deutschen Botschaft in Moskau zu wirken. Vom August 1940 bis Januar 1941 diente er in der Wehrmacht (XXXXI. Armeekorps), um vom Januar 1941 bis März 1941 erneut an der Botschaft in Moskau zu arbeiten. Es folgte, vom März bis Dezember 1941, erneuter Dienst im XXXXI. Korps des deutschen Heeres, in dem er bis zum Oberleutnant der Reserve (ab 1. November 1941) befördert wurde. Nach einer Verwundung an der Ostfront in der Panzerschlacht an der Dubysa im Dezember 1941 kehrte er in den Diplomatischen Dienst zurück. Nachdem er bereits im August 1941 den Rang eines Gesandtschaftsrates erhalten hatte, wurde Meissner im Dezember unter der Bezeichnung eines Konsuls die Leitung des deutschen Generalkonsulats in Mailand übertragen, das er bis 1945 führte. Er hatte dabei auch die Funktion des Kulturreferenten. In dieser Funktion nahm er an der Tagung der Antijüdischen Auslandsaktion unter Horst Wagner Anfang April 1944 in Krummhübel teil, wo sich die "Judenreferenten" (da es keine hauptamtliche Judenreferenten gab, handelte es sich um mit "Judenangelegenheiten" vertraute Mitarbeiter, meistens die Kulturreferenten) der Botschaften trafen, um über eine Verschärfung der europaweiten Judenverfolgung und eine Verstärkung der propagandistischen Maßnahmen gegen die öffentliche Anprangerung der Judenverfolgung durch die Alliierten zu beraten.[4] Laut Tagungsprotokoll empfahl Meissner, "bei der antijüdischen Informationsarbeit in Italien die starke jüdische Beteiligung an verbotenen Handlungen (Schwarzhandel, Sabotage usw.) herauszustellen".[5] Der Historiker Sebastian Weitkamp bewertet die im Tagungsprotokoll dokumentierten Aussagen Meissners als "Vorschläge zur Intensivierung der antisemitischen Propaganda".[6] Am 1. Mai 1944 wurde Meissner zum Konsul I. Klasse ernannt. Im Mai 1945 wurde Meissner, zwei Wochen nach Kriegsende, gemeinsam mit seinem Konsulatspersonal von amerikanischen Truppen bei Bellagio verhaftet und im Gefangenenlager Nr. 334 bei Scandicci interniert. Nach einigen Wochen in diesem Lager wurden er und seine Mithäftlinge in ein komfortables Lager in einer Hotelanlage im Badeort Salsomaggiore verlegt. Meissner selbst meinte später, dass wahrscheinlich ein briefliches Hilfeersuchen seinerseits an Papst Pius XII. - seit seiner Zeit als Nuntius im Berlin der 1920er Jahre ein enger Freund der Familie Meissner - zu dieser Verbesserung der Situation geführt habe.[7] Nach 1945 Nach dem Krieg bestritt Meissner die Echtheit des Tagungsprotokolls der Krummhübler Tagung vom April 1944 und leugnete bei einer Vernehmung in alliierter Haft am 29. April 1947, seine dort dokumentierten antisemitischen Vorschläge gemacht zu haben.[8] Nach seiner Entlassung aus der amerikanischen Internierung im Oktober 1947 betätigte Meissner sich als freiberuflicher Journalist und Schriftsteller. Bis 1991 veröffentlichte er zahlreiche Reiseberichte, Romane und Lebensbeschreibungen großer Entdecker. Hinzu kamen autobiographische Schriften sowie Werke zur jüngeren Zeitgeschichte. Seine Bücher wurden in zahlreiche Sprachen übersetzt, u. a. ins Bulgarische, Dänische, Englische, Finnische, Französische, Italienische, Niederländische, Norwegische, Polnische, Portugiesische, Russische, Schwedische, Slowenische, Spanische und Tschechische. Daneben trat er öffentlich als Präsident des Deutschen Instituts für Lebensformen hervor, ein Amt, in das er am 28. Juni 1953 in Bad Pyrmont auf dem Gründungskongress der Gesellschaft gewählt wurde. Seine Wahl wurde begründet mit seinen "Verdienste[n] um die Wiederbelebung kultivierter Umgangsformen".[9] 1956 heiratete Meissner in zweiter Ehe die Schriftstellerin Marianne Mertens. Trotz vereinzelter Kritik wegen seiner Vergangenheit als NS-Diplomat wurde Meissner im Nachkriegsdeutschland mit zahlreichen Ehrungen bedacht. 1986 bekam er auf Vorschlag von Franz Josef Strauß das Große Bundesverdienstkreuz verliehen. In diesem Zusammenhang kam es zu Kontroversen wegen seiner Teilnahme an der Krummhübler Tagung, wobei Meissner sich darauf berief, ahnungslos zu der Tagung gefahren zu sein.Schönes geprägtes Originalexemplar dieses seltenen Abzeichens für das Diplomatische Korps das von Hans Otto Meissner während seiner Zeit als Diplomat in Tokio getragen wurde. Insignia for Diplomats of the Reichs Foreign Ministry from the Estate of Hans - Otto Meissner Silver insignia features national eagle and is engraved: "R:A:M: TOKIO / NR. 3". Reverse features undamaged pin and the manufacturer's mark " C. E. JUNCKER BERLIN SW" with silver hallmark "900". Included is a copy of the book by Hans Otto Meissner: "In Stormy Times. As a Diplomat in London, Tokyo, Moscow, Milan". Bechtle Verlag, Esslingen and Munich, 1990. Hans-Otto Meissner (4 June 1909 in Strasbourg - 8 September 1992 in Unterwössen) was a German Diplomat and writer. He was the son of the minister of State Otto Meissner. After completing his studies at the University of Göttingen, Meissner worked for a few months in the
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Die Firma Andreas Thies e. K. (nachstehend Versteigerer genannt), vertreten durch den
Geschäftsführer und zugelassenen Versteigerer Andreas Thies, verkauft die angebotenen
Lose im Rahmen der von ihm herausgegebenen Kataloge als Kommissionärin im eige
-
nen Namen für Rechnung der Einlieferer. Für die Versteigerung gelten die Allgemeinen
Versteigerungsbedingungen. Bei freihändigen Auktionsnachverkäufen und Freiverkäufen
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„online - Auktionen“ gelten diese Bedingungen sinngemäß.
Mit der Abgabe von Geboten werden diese Bedingungen akzeptiert.
2. Katalog und Beschreibung – Gewährleistung
Die Originalität der Gegenstände wird garantiert.
Berechtigte Reklamationen müs
-
sen innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum vorgebracht werden. Darüber hin
-
aus ist jedwede Haftung ausgeschlossen. Gegenstände, die als Kopien beschrieben
sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgenommen. Die Katalogbeschreibungen
dienen als Orientierungshilfe für die Käufer und ersetzen nicht die Besichtigung der
Gegenstände, die wir empfehlen möchten. Saalbieter, die die Gegenstände besich
-
tigt haben, kaufen grundsätzlich wie besehen. Katalogbeschreibungen und mündlich
abgegebene Erklärungen beinhalten außer der Gewährleistung für die Originalität
der Gegenstände keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieübernahmen.
Das
Versteigerungsgut ist gebraucht. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustand
verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlages befinden. Jegliche Garantie
für Zustandsbeschreibungen, bzw. diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlos
-
sen.
Nach erfolgter endgültiger Abrechnung mit den Einlieferern, also 8 Wochen nach
der Auktion, sind keinerlei Reklamationen wegen offener oder versteckter Mängel oder
aus Gründen gleich welcher Art mehr möglich. Reklamationen sind nur für bezahlte
Gegenstände möglich und werden nur vom ursprünglichen Käufer der Gegenstände, nicht
von Dritterwerbern entgegengenommen. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Ausruf
Die Versteigerung erfolgt in der Regel in der im Katalog genannten Reihenfolge. Der
Versteigerer ist jedoch berechtigt, Lose zu vereinigen, zu trennen, auszulassen, zurück
-
zuziehen oder außerhalb der Reihenfolge anzubieten. Der Versteigerer bestimmt die Höhe
des Ausrufs nach eigenem Ermessen.
4. Gebote
Nach dem Ausruf nimmt der Versteigerer die Gebote entgegen.
Die Festlegung der
jeweiligen Steigerungsrate liegt im Ermessen des Versteigerers; sie liegt in der Regel
ca. 10 % über dem zuletzt abgegebenen Gebot.
Der Versteigerer ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen Personen von der Teilnahme an
der Versteigerung auszuschließen, bzw. die Annahme von Geboten abzulehnen.
Dem Versteigerer unbekannte Bieter sollten rechtzeitig ausreichende Sicherheiten
stellen oder Referenzen nachweisen, um die Annahme ihrer Gebote zu ermöglichen.
Nicht persönlich anwesende Kaufinteressenten können durch die Abgabe schriftlicher
Gebote an der Versteigerung teilnehmen. Solche Gebote müssen die Katalognummern und
die jeweiligen Höchstgebote enthalten. Sie werden ebenso wie die Gebote von Saalbietern
behandelt, d. h. das Höchstgebot wird nur soweit ausgenützt, wie es zur Überbietung ande
-
rer Gebote notwendig ist. Zuschläge unterhalb des angegebenen Höchstpreises sind daher
möglich. Die Ausführung der schriftlichen Aufträge durch den Versteigerer erfolgt gewis
-
senhaft und ohne Extraberechnung, jedoch ohne Gewähr.
Jeder Bieter haftet für die von ihm abgegebenen Gebote persönlich, auch wenn er geltend
macht, im Auftrag eines Dritten gehandelt zu haben und die Rechnung auf diesen ausge
-
stellt wurde.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internet-Auktionen müssen
die Gebote nach erfolgter Registrierung auf unserer Internet Plattform eingegeben werden.
5. Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf des Höchstgebotes kein wei
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teres Gebot mehr abgegeben wird. Bei Abgabe mehrerer gleich hoher Gebote ist der
Versteigerer berechtigt, den Käufer per Losentscheid zu ermitteln. Im Falle irgendwelcher
Unklarheiten oder Zweifel über den Zuschlag, insbesondere über die rechtzeitige Abgabe
von Geboten, liegt es im Ermessen des Versteigerers, den erteilten Zuschlag für endgültig
zu erklären oder das betreffende Los nochmals zum Ausruf zu bringen. Bis dahin bleiben
alle abgegebenen Gebote verbindlich. Der Auktionator hat das Recht, bis zum Erreichen
eines mit dem Einlieferer vereinbarten Limits auch Gebote für den Einlieferer abzugeben
und das Los gegebenenfalls dem Einlieferer unter Nennung der Einlieferungsnummer
zuzuschlagen; das Los bleibt dann unverkauft.
Sollte ein Zuschlag unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Einlieferers erfolgen, insbe
-
sondere bei Nichterreichen eines vereinbarten Limitpreises, bleibt der Bieter vier Wochen
an sein Gebot gebunden.
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen im Rahmen unserer Internetauktionen erfolgt
der Zuschlag nach Ablauf des für das jeweilige Los angegebenen Zeitpunkts in unseren
Geschäftsräumen. Der Bieter mit dem höchsten Gebot erhält den Zuschlag.
6. Rechnung
Mit dem Zuschlag wird der gesamte Kaufpreis zur sofortigen Barzahlung fällig.
Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis, dem
Aufgeld von 25 %
sowie eventuellen Nebenkosten, insbesondere für Lagerung und Versand. Dieser
Betrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer (Differenzbesteuerung § 25 a UStG),
die nicht gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Regelbesteuerung wird
der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf den Gesamtpreis (Zuschlag + 25 % Aufgeld =
Gesamtpreis + 19 % MwSt. = Endpreis) berechnet.
Ausfuhrlieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer
befreit. Sobald diese vorliegen und der vorgeschriebene Ausfuhrnachweis fristgerecht
erbracht ist, wird die bezahlte Mehrwertsteuer dem Käufer zurückerstattet.
Am Versteigerungstag erstellte Rechnungen unterliegen der Überprüfung und evtl.
Berichtigung.
Käufer, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Andreas Thies e. K.
nicht fristgerecht nachkommen, machen sich schadensersatzpflichtig. Die Firma
Andreas Thies e. K. ist in diesen Fällen ermächtigt, den Zuschlag aufzu
heben und
die Ware nochmals zu versteigern oder freihändig zu verkaufen. Der ursprüngliche
Käufer hat in diesem Fall eine Gebühr in Höhe des vollen Aufgeldes in Höhe von 23
% sowie der Einliefererkommission zu entrichten.
7. Zahlung
Prinzipiell sind alle Rechnungen am Versteigerungstag, bzw. bei online-Auktionen,
am Tag des Ablaufs der jeweiligen Lose während der Öffnungszeit zur Barzahlung in
Euro fällig, Vorausrechnungen schriftlicher Auftraggeber eine Woche nach Versand.
Zahlungen in Fremdwährungen sind erst mit der endgültigen Bankabrechnung ver
-
bindlich; Minderbeträge sind nachzuleisten, Überzahlungen werden gutgeschrieben.
Bei Zahlung durch Überweisung oder erfüllungshalber durch Scheck ist diese erst nach
erfolgter endgültiger Bankgutschrift erfüllt. Der Versteigerer ist in diesem Falle berech
-
tigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu ver
-
langen, sofern nicht der Schuldner nachweist, dass ein Zinsschaden überhaupt nicht oder
wesentlich niedriger entstanden ist.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt erst nach Bezahlung.
Wird ein Gegenstand trotzdem vor
Bezahlung des Kaufpreises ausgehändigt, so steht die Eigentumsübertragung unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Der Käufer ist
bis dahin nicht zur Weiterveräußerung oder Veränderung des Versteigerungsgutes berech
-
tigt. Saalbieter sind gehalten, die erworbenen Objekte nach Bezahlung am Auktionstag
mitzunehmen.
Ein Versand durch die Fa. Thies e. K. erfolgt erst nach entsprechender
Versandanweisung durch den Käufer. Sperrige Gegenstände werden von uns generell
nicht versandt, bzw. nur nach vorheriger Absprache mit dem Käufer.
Für Gegenstände, die sieben Tage nach der Auktion nicht abgeholt wurden, wird eine
Lagergebühr von 10
€
pro Objekt und Tag berechnet.
9. Gewährleistung
Mit dem Zuschlag gehen alle Risiken, insbesondere des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung, auf den Käufer über. Die versteigerten Gegenstände sind
gebraucht.
Der Versteigerer haftet als Kommissionär, abgesehen von der unter Punkt 2 genannten
Gewährleistung, für die Originalität der Gegenstände, nicht für Mängel, gleich welcher
Art. Er verpf lichtet sich, rechtzeitig vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfrist dem Einlieferer zu übermitteln, sofern es ihm aus
tatsächlichen Gründen nicht unmöglich ist, diesen noch zu erreichen.
Schaden, der aus Missverständnissen oder Übermittlungsfehlern im Verkehr zwischen
Versteigerer und Kaufinteressent entsteht, insbesondere bei telefonischen Übermittlungen,
geht zu Lasten des Kaufinteressenten. Der Versteigerer oder seine Erfüllungsgehilfen haf
-
ten nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden.
10. Erhaltungsangaben
1 = hervorragende Erhaltung
2 = normale Erhaltung
3 = stark getragen/gebraucht
4 = mäßige Erhaltung
Orden und historische Sammlungsgegenstände sind Objekte, die zum Tragen bzw.
zum Gebrauch bestimmt waren und somit einer naturgemäßen Abnutzung unterlagen.
Besonders bei frühen Exemplaren berücksichtigt die Erhaltungseinstufung das Alter.
Mängel, Restaurierungen oder Beschädigungen, die über das übliche Maß hinausgehen,
sind im Text erwähnt. Erhaltungsangaben als Ergebnis subjektiver Betrachtung sind kein
Bestandteil der Katalogbeschreibung. Auf die Besichtigungsmöglichkeit ist deshalb aus
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drücklich hingewiesen.
Reklamationen, die sich auf den Zustand eines ersteigerten Objektes beziehen, sind grund
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sätzlich ausgeschlossen.
11. Nutzungsbedingungen §§ 86, 86 a StGB
Zum Schutz der Öffentlichkeit und mit Rücksicht auf unsere ausländischen Kunden sind
wir zu größtmöglicher Sorgfalt und Umsicht im Umgang mit zeitgeschichtlichen Objekten
aus der Zeit des 3. Reiches verpf lichtet.
Die Gegenstände werden daher nicht öffentlich ausgestellt. Titel und Bezeichnungen ein
-
zelner Personen oder Truppenteile wurden wie im Sprachgebrauch der Zeit üblich in die
Katalogbeschreibung übernommen. Damit ist keinerlei Wertung verbunden.
Besucher, die Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches vorbesichtigen möchten und der
Firma Andreas Thies e. K. nicht persönlich bekannt sind, werden gebeten, ein entspre
-
chendes Besichtigungsformular auszufüllen und darin ihr Sammelgebiet einzutragen.
Gleichzeitig werden die Kenntnisnahme der §§ 86, 86 a StGB und deren strikte Einhaltung
zugesichert.
Schriftliche Bieter, die unserem Hause nicht persönlich bekannt sind, werden bei Abgabe
von Geboten auf Gegenstände aus der Zeit des 3. Reiches gebeten, Art und Zweck ihres
Sammelgebietes anzugeben, z. B. Auf bau einer nach wissenschaftlichen Grundsätzen
aufgebauten Sammlung über Vorgänge des Zeitgeschehens, wie etwa den 2. Weltkrieg,
die Wehrmacht, etc.
Die Firma Andreas Thies e. K. nimmt Gebote nur von solchen Bietern entgegen, die sich
zu einer strikten Einhaltung der §§ 86, 86 a StGB verpf lichten.
Indem Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, ver
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sichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des
3. Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Auf klärung, der Abwehr verfassungs
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widriger Bestrebungen, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder zu ähnli
-
chen Zwecken erwerben (§§ 86 a, 86 StGB).
Die Firma Andreas Thies e. K. bietet diese Gegenstände und den entsprechenden
Katalog nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe eines Gebotes wer
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den diese Bedingungen, wie auch die im allgemeinen Teil des Kataloges abgedruckten
Versteigerungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich akzeptiert.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Geschäftsräume des Versteigerers sind für beide Teile Erfüllungsort. Das am
Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem
Käufer und dem Versteigerer, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland
geführt wird. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen
und das einheitliche Gesetz über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen gelten nicht. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkauf leuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürtingen ausschließ
-
licher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn
-
lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig.
Alle Losnummern dieses Kataloges, die mit R gekennzeichnet sind, werden mit der
Regelbesteuerung besteuert.
Die Warenausgabe erfolgt nur
gegen Barzahlung oder bankbestätigten Scheck.