Los

7015

Konvolut Westernhäuser, älter, Größte H-21cm.

In 315.Varia Autktion

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Cuxhaven
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315.Varia Autktion

Auktionsdatum
Lose: 5001-16...
Lose: 1001-13100
Ort der Versteigerung
Feldweg 55a
Cuxhaven
27474
Germany

Generelle Versandinformationen vom Auktionshaus verfügbar

24 Stunden nach der Auktion erhalten sie unsere Rechnung inklusive aller Gebühren und das von uns errechnete Porto, unterschiedlich je nach Gewicht und Grösse des ersteigerten Auktionsgutes. Wir verwenden als Grundlage die Gebühren von DHL, die msie auch am  Schalter bezahlen würden, zzgl. eines Aufschlages von 2 Euro pro Paket.

Also Paket bis 10 kg. 6,80, bis 31 kg. 17,90 plus 2 Euro und Mwst.

 

 

Wichtige Informationen

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AGB

Versteigerungsbedingungen

 

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber (mit Ausnahme der mit Nummern gekennzeichneten Eigenware). Die „Auktionshalle Cuxhaven“ ist ermächtigt, alle Rechte der Einlieferer aus deren Aufträgen auszuüben.
  2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene und versteckte Mängel.
  3. Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 ff. BGB. Für zusätzliche mündliche oder schriftliche Angaben eines Mitarbeiters der „Cuxhavener Auktionshalle“ wird nicht gehaftet. Wir versichern aber selbstverständlich, daß wir Katalogbeschreibungen etc. nach bestem Wissen und Gewissen tätigen und jede begründete Reklamation (besonders bei Kunstfälschungen) bearbeiten und den Zuschlag annullieren. Die Reklamation muß binnen 14 Tagen erfolgen, da wir auf eine zügige Abrechnung mit unseren Einlieferern Wert legen (Orden, Militaria, Münzen und Briefmarken sind aber von jeglicher Rücknahme und Gewährleistung ausgenommen). Bei Schmuck wird für Edelmetall-Gehalt und Echtheit der Steine garantiert, nicht für deren Qualität und Güte. Die Rückabwicklung erfolgt freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung.
  4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Positionen außer der Reihe aufzurufen, Lose zu trennen oder zu vereinigen oder ganz zurückzuziehen. Er ist berechtigt, einen bereits erfolgten Zuschlag wieder zurückzuziehen (z.B. wenn ein gültiges, rechtzeitiges Gebot, ob schriftlich oder im Saal, übersehen wurde).
  5. Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog angegebenen Limit-Preis. Diese sind Schätz-Preise, teilweise von den Einlieferern vorgegeben. Gesteigert wird 10%-weise, aber es werden auch Zwischenrufe akzeptiert, die nicht den 10% entsprechen, falls diese laut und deutlich vorgetragen werden. Nach dreimaligem Aufruf des letzten Gebotes wird der Zuschlag erteilt.
  6. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes, der Verwechslung ect. an den Bieter über, Eigentümer der Sache wird dieser aber erst nach vollständiger Bezahlung. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und zur sofortigen Bezahlung in Euro.
  7. Der Zuschlags-Preis ist ein Netto-Preis. Auf den Zuschlag wird ein Aufgeld von 19% zzgl. ges. MwSt erhoben. Die ersteigerten Gegenstände sind binnen 5 Werktagen abzuholen. Der Versteigerer kann einen Zuschlag wieder zurückziehen bzw. ein Gebot nicht anerkennen. In diesem Fall bleibt das vorherige Gebot verbindlich. Oder er kann die Position nochmals aufrufen, ohne Angabe von Gründen.
  8. Jeder Bieter kauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist persönlich haftbar und kann nicht geltend machen, auf Rechnung Dritter gekauft zu haben. Dem Versteigerer nicht bekannte Bieter sind gehalten, sich bei Abholung einer Bieterkarte zu legitimieren.
  9. Da auf Grund der Räumlichkeiten oft nicht jedes Teil bei der Versteigerung gezeigt werden kann, werden die Bieter gebeten, sich sperrige oder winzige Positionen bei der Vorbesichtigung anzusehen, um spätere Verwechslungen auszuschliessen. Desgleichen bitten wir, die Vorgebots-Formulare präzise auszufüllen, da eventuelle falsche Nummern oder Positionen nach dem Zuschlag nicht mehr geändert werden können.
  10. Kommt der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung in Verzug, so ist die „Auktionshalle Cuxhaven“ berechtigt, gerichtlich Erfüllung des Kaufvertrages zu verlangen oder die Gegenstände bei einer der folgenden Auktionen zu versteigern. Der säumige Zahler haftet für einen eventuellen Mindererlös sowie die entstehenden Verkaufskosten wie Aufgeld etc. Die Rechte aus dem erteilten Zuschlag erlöschen, er hat keinen Anspruch auf einen eventuellen Mehrerlös.
  11. Eine Versendung der ersteigerten Gegenstände erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch auf Kosten des Ersteigerers und auf dessen Gefahr und nur gegen Vorkasse.
  12. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer eventuellen Nachprüfung und Berichtigung. Irrtümer sind auch während der gesamten Auktion vorbehalten.
  13. In den Geschäftsräumen haftet jeder Besucher – insbesonders während Besichtigung und Auktion – für jeden von ihm, auch unverschuldeten, verursachten Schaden.
  14. Gerichtstand und Erfüllungsort ist, auch für Mahnverfahren, Cuxhaven. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht und nach dem Nieders. Versteigerungs-Gesetz. Sollte eine Bestimmung nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig. Abweichende und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  15. Mitbieten kann nur, wer sich ordnungsgemäß mit voller Adresse und Telefonnummer etc. registriert hat, um uns die Möglichkeit einer Kontrolle zu geben.
  16. Gesteigert wird 10%-weise, ein Mindestgebot von 3,00 Euro (bei „Ohne Limit“) ist nicht zu unterschreiten! Bitte beachten Sie, daß Ihre Gebote möglicherweise durch ein im Saal abgegebenes überboten werden. Die von Ihnen abgegebenen Gebote liegen zur Zeit als Vorgebote den Auktionen zugrunde, da wir während der Auktion kein Update unserer Internetseiten durchführen.
  17. Ihre Onlinegebote werden bis 10:00 Uhr MEZ (in Europa) berücksichtigt. Ist Ihr Gebot durch ein im Saal abgegebenes überboten, erhalten sie k e i n Email zur Bestätigung Ihres Gebotes.
  18. Ein Zuschlag (Bestätigung Ihres Gebotes) verpflichtet zur Abnahme und zur sofortigen Bezahlung. Bitte beachten Sie Punkte 10 u. 11 unserer Versteigerungsbedingungen.
  19. Als Möglichkeit, Ihnen Onlinezeit zu sparen bieten wir den Inhalt / die Inhalte unserer Kataloge in drei Formaten zum Download:
  20. Am Nachverkauf kann nur teilnehmen, wer sich ordnungsgemäß mit voller Adresse und Telefonnummer etc. als Bieter registriert hat.
  21. Geboten wird hier nicht mehr, ein Mindestgebot wird hier auch nicht erwartet, da alle Teile ohne Limit vom Onlinenachverkauf ausgeschlossen werden!
  22. Bitte beachten Sie das die Formulare hier auch als online Gebote verabeitet werden, Sie aber alle Teile zum ausgezeichneten Limit erwerben. Hinweis: Zum Limit wird ein Aufgeld von 18% zzgl. ges. MwSt und zzgl. Versandkosten erhoben.
  23. Jedes nach der Auktion eingehende Gebot bewerten wir als Nachverkauf. Die Bestätigung Ihres Gebotes verpflichtet zur Abnahme und zur sofortigen Bezahlung. Bitte beachten Sie Punkte 10 u. 11 unserer Versteigerungsbedingungen.
  24. Auf militärischen Orden, Dkoumenten, Ausweisen etc. aus der Zeit des III.Reiches sind oft deren Symbole abgebildet. Beachten Sie bitte § 86 StGB! Wir versteigern diese Gegenstände nur zur staatsbürgerlichen und geschichtlichen Aufklärung Propaganda ist nicht beabsichtigt, und wir distanzieren uns von jeglichen rechten, radikalen Gedankengut.
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