Los

144

Ernst, Jimmy

In Art, Antiques, Collectibles

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Ernst, Jimmy
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Landshut

Ernst, Jimmy
15 Farblithografien. Abstrakte Kompositionen. Papiergröße je 71 x 56 cm. Aufl. 25/25. Sign. Guter Zustand. Jimmy Ernst war der Sohn aus der ersten Ehe des Surrealisten Max Ernst mit der Kölner Jüdin Luise Straus (Lou Straus). 1926 wurde die Ehe geschieden. Max Ernst zog 1922 nach Paris und wohnte bei Paul Éluard und dessen Frau Gala. Gala war die spätere Gefährtin und Frau von Salvador Dalí. Jimmy blieb bei seiner Mutter und Maja Aretz, der treuen Haushälterin aus der Eifel, in Köln. Der Sohn besuchte seinen Vater oft in Paris, wo er mit vielen Surrealisten zusammentraf. In der bekannten Druckerei J. J. Augustin in Glückstadt machte er von 1935 bis 1938 seine Lehre als Schriftsetzer, bis ihm 1938 die Flucht nach Amerika gelang.[1] Dort schlug er sich zunächst als Gelegenheitsarbeiter durch. Anfang der 1940er Jahre begann er als Autodidakt zu malen und löste sich aus dem Bannkreis seines berühmten Vaters. Seine Mutter hatte sich von Jimmy 1938 mit den Worten verabschiedet: „Ich denke, ich werde hier auf dich warten...hier in Paris sind alle meine Freunde“. Nach ihrer Internierung 1939 im Camp de Gurs und dem vergeblichen Warten auf ihre Ausreisepapiere, versuchte Jimmy, seinen Eltern als Ehepaar ein Visum zu verschaffen; dazu hätten die beiden aber wieder heiraten müssen – ein Ansinnen, das Lou zurückwies. Max Ernst erhielt sein Visum 1941, Lou Straus-Ernst ging in die Haute Provence, wo sie sich in der Obhut des Schriftstellers Jean Giono sicher fühlte – bis zu ihrer Verhaftung und dem Abtransport nach Auschwitz 1944. Am 30. Juni 1944 verliert sich ihre Spur. Im Sommer 1941 traf sein Vater Max Ernst zusammen mit der Kunstmäzenin Peggy Guggenheim in New York ein, die er Ende des Jahres in dritter Ehe heiratete. Jimmy Ernst war 1942/43 persönlicher Sekretär von Guggenheims Galerie Art of This Century und hatte 1943 seine erste Einzelausstellung. 1947 heiratete er Edith „Dallas“ Bauman Brody (1923–2011)[4] und hatte mit ihr zwei Kinder. Er erwarb 1952 die amerikanische Staatsbürgerschaft und lebte in New York City und East Hampton, NY  Kurz vor Erscheinen seiner Autobiographie A Not-So-Still Life starb Jimmy Ernst 1984 in New York.



Ernst, Jimmy
15 color lithographs. Abstract compositions. Paper size 71 x 56 cm each. Edition 25/25. Sign. Good condition. Jimmy Ernst was the son from the first marriage of surrealist Max Ernst with Cologne Jewess Luise Straus (Lou Straus). The marriage was divorced in 1926. Max Ernst moved to Paris in 1922 and lived with Paul Éluard and his wife Gala. Gala was the later companion and wife of Salvador Dalí. Jimmy stayed with his mother and Maja Aretz, the loyal housekeeper from the Eifel, in Cologne. The son often visited his father in Paris, where he met many surrealists. In the well-known print shop JJ Augustin in Glückstadt he did his apprenticeship as a typesetter from 1935 to 1938 until he managed to escape to America in 1938. [1] There he initially struggled as a casual worker. In the early 1940s, he started painting as a self-taught artist and broke away from his famous father's spell. His mother had said goodbye to Jimmy in 1938 with the words: "I think I'll be waiting for you here ... here in Paris are all my friends". After interning at Camp de Gurs in 1939 and waiting in vain for her exit papers, Jimmy tried to get his parents a visa as a couple; to do this, however, the two would have had to marry again - a request that Lou rejected. Max Ernst received his visa in 1941, Lou Straus-Ernst went to Haute Provence, where she felt safe in the care of the writer Jean Giono - until she was arrested and transported to Auschwitz in 1944. On June 30, 1944, her trail was lost , In summer 1941, his father Max Ernst arrived in New York with the art patron Peggy Guggenheim, whom he married in the third marriage at the end of the year. Jimmy Ernst was personal secretary of Guggenheim's Art of This Century gallery in 1942/43 and had his first solo exhibition in 1943. In 1947 he married Edith "Dallas" Bauman Brody (1923-2011) [4] and had two children with her. He acquired American citizenship in 1952 and lived in New York City and East Hampton, NY Shortly before the publication of his autobiography A Not-So-Still Life, Jimmy Ernst died in New York in 1984.

Ernst, Jimmy
15 Farblithografien. Abstrakte Kompositionen. Papiergröße je 71 x 56 cm. Aufl. 25/25. Sign. Guter Zustand. Jimmy Ernst war der Sohn aus der ersten Ehe des Surrealisten Max Ernst mit der Kölner Jüdin Luise Straus (Lou Straus). 1926 wurde die Ehe geschieden. Max Ernst zog 1922 nach Paris und wohnte bei Paul Éluard und dessen Frau Gala. Gala war die spätere Gefährtin und Frau von Salvador Dalí. Jimmy blieb bei seiner Mutter und Maja Aretz, der treuen Haushälterin aus der Eifel, in Köln. Der Sohn besuchte seinen Vater oft in Paris, wo er mit vielen Surrealisten zusammentraf. In der bekannten Druckerei J. J. Augustin in Glückstadt machte er von 1935 bis 1938 seine Lehre als Schriftsetzer, bis ihm 1938 die Flucht nach Amerika gelang.[1] Dort schlug er sich zunächst als Gelegenheitsarbeiter durch. Anfang der 1940er Jahre begann er als Autodidakt zu malen und löste sich aus dem Bannkreis seines berühmten Vaters. Seine Mutter hatte sich von Jimmy 1938 mit den Worten verabschiedet: „Ich denke, ich werde hier auf dich warten...hier in Paris sind alle meine Freunde“. Nach ihrer Internierung 1939 im Camp de Gurs und dem vergeblichen Warten auf ihre Ausreisepapiere, versuchte Jimmy, seinen Eltern als Ehepaar ein Visum zu verschaffen; dazu hätten die beiden aber wieder heiraten müssen – ein Ansinnen, das Lou zurückwies. Max Ernst erhielt sein Visum 1941, Lou Straus-Ernst ging in die Haute Provence, wo sie sich in der Obhut des Schriftstellers Jean Giono sicher fühlte – bis zu ihrer Verhaftung und dem Abtransport nach Auschwitz 1944. Am 30. Juni 1944 verliert sich ihre Spur. Im Sommer 1941 traf sein Vater Max Ernst zusammen mit der Kunstmäzenin Peggy Guggenheim in New York ein, die er Ende des Jahres in dritter Ehe heiratete. Jimmy Ernst war 1942/43 persönlicher Sekretär von Guggenheims Galerie Art of This Century und hatte 1943 seine erste Einzelausstellung. 1947 heiratete er Edith „Dallas“ Bauman Brody (1923–2011)[4] und hatte mit ihr zwei Kinder. Er erwarb 1952 die amerikanische Staatsbürgerschaft und lebte in New York City und East Hampton, NY  Kurz vor Erscheinen seiner Autobiographie A Not-So-Still Life starb Jimmy Ernst 1984 in New York.



Ernst, Jimmy
15 color lithographs. Abstract compositions. Paper size 71 x 56 cm each. Edition 25/25. Sign. Good condition. Jimmy Ernst was the son from the first marriage of surrealist Max Ernst with Cologne Jewess Luise Straus (Lou Straus). The marriage was divorced in 1926. Max Ernst moved to Paris in 1922 and lived with Paul Éluard and his wife Gala. Gala was the later companion and wife of Salvador Dalí. Jimmy stayed with his mother and Maja Aretz, the loyal housekeeper from the Eifel, in Cologne. The son often visited his father in Paris, where he met many surrealists. In the well-known print shop JJ Augustin in Glückstadt he did his apprenticeship as a typesetter from 1935 to 1938 until he managed to escape to America in 1938. [1] There he initially struggled as a casual worker. In the early 1940s, he started painting as a self-taught artist and broke away from his famous father's spell. His mother had said goodbye to Jimmy in 1938 with the words: "I think I'll be waiting for you here ... here in Paris are all my friends". After interning at Camp de Gurs in 1939 and waiting in vain for her exit papers, Jimmy tried to get his parents a visa as a couple; to do this, however, the two would have had to marry again - a request that Lou rejected. Max Ernst received his visa in 1941, Lou Straus-Ernst went to Haute Provence, where she felt safe in the care of the writer Jean Giono - until she was arrested and transported to Auschwitz in 1944. On June 30, 1944, her trail was lost , In summer 1941, his father Max Ernst arrived in New York with the art patron Peggy Guggenheim, whom he married in the third marriage at the end of the year. Jimmy Ernst was personal secretary of Guggenheim's Art of This Century gallery in 1942/43 and had his first solo exhibition in 1943. In 1947 he married Edith "Dallas" Bauman Brody (1923-2011) [4] and had two children with her. He acquired American citizenship in 1952 and lived in New York City and East Hampton, NY Shortly before the publication of his autobiography A Not-So-Still Life, Jimmy Ernst died in New York in 1984.

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Dreifaltigkeitsplatz 175
Landshut
84028
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

A557 | A557



Versteigerungsbedingungen des Kunst & Auktionshauses Ruef OHG Stand 2019

1. Das Kunst & Auktionshaus Ruef OHG (im folgenden Ruef genannt) führt im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers (Kommittent) als Kommissionär Versteigerungen und Verkäufe durch. Die Kunstgegenstände werden versteigert oder verkauft nach Maßgabe der nachfolgenden Versteigerungs- bedingungen. Jeder der an einer Auktion teilnimmt oder im Nachverkauf erwirbt (Bieter/Erwerber), erkennt diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Wer an einer Auktion teilnehmen will, lässt sich zunächst mit vollem Namen und Adresse registrieren. Er erhält dann eine Bieternummer. Ein Zuschlag erfolgt auf diese Nummer. Der Bieter sichert zu, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwirbt. Ist dies nicht der Fall, weist er bei der Registrierung zusätzlich den aus, von dem er bevollmächtigt ist. Er sichert zu, rechtswirksam bevoll- mächtigt zu sein.
3. Die zur Versteigerung und zum Verkauf kommenden Gegenstände werden im Katalog (ohne Abbil- dungen) und im Online-Katalog beschrieben, datiert, zugeschrieben und im Einzelfall mit Provenienz-hinweis versehen, nach den Angaben des Einlieferers. Sie sind mit dem Fachwissen von Ruef überprüft, aber ohne Einschaltung von Sachverständigen, sofern dies nicht ausdrücklich bei der Beschreibung eines Gegenstands erwähnt ist. Die Beschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien oder Eigenschaftszusicherungen, sondern Zustandsbeschreibungen. Erweist sich nach Meinung des Erwerbers ein versteckter Mangel und könnte nach Überprüfung von Ruef dieser gegeben sein, kann Ruef dem Erwerber den Einlieferer mitteilen, so dass der Erwerber behauptete Rechte diesem gegenüber geltend machen kann. Eine Haftung oder Gewährleitung von Ruef ist ausgeschlossen, es sei denn Ruef habe vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt.
4. Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können zu den von Ruef genannten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie sind, sofern bei ihrer Beschreibung nicht ausdrücklich anderes gesagt ist, ge- braucht. Sie werden in dem Zustand versteigert oder verkauft in dem sie sich im Zeitpunkt des Zu-schlags oder des Kaufabschlusses befinden.
5. Gebote die schriftlich oder über Internet elektronisch erteilt werden, müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung vorliegen um berücksichtigt zu werden.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Geben mehrere Bieter gleichzeitig dasselbe Gebot ab, entscheidet über den Zuschlag das Los. Wird sofort nach dem Zuschlag ein fehlerhafter Zuschlag geltend gemacht, etwa weil ein Gebot übersehen wurde, kann der Auktionator nach seinem freien Ermessen, den Gegenstand nochmals aufrufen. Dazu kann der Auktionator einen Zuschlag zurücknehmen. Nach Schluss der Auktion, kann ein möglicher Fehler bei Erteilung des Zuschlags nicht mehr geltend gemacht werden.
7. Der Aufruf des Auktionsgutes erfolgt zum Limitpreis, der in den Katalogen ausgewiesen ist. Gesteigert wird nach dem Ermessen des Auktionators, in der Regel um 10%. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag über die Veräußerung des Auktionsguts zustande. Damit gehen Besitz und Gefahr auf den Ersteigerer über. Das Eigentum bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Zahlung.
8. Durch den Zuschlag wird der Erwerber verpflichtet, den Betrag des Zuschlags und das an Ruef zustehende Aufgeld zu zahlen. Das Aufgeld bestimmt sich mit 27% auf den Betrag des Zuschlags, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zt. von 19%, die im Rahmen der Differenzbesteuerung §25a nicht ausgewiesen wird. Fällt ein urheber-rechtlicher Folgerechtszuschlag oder KSK an, wird dieser zusätzlich geschuldet. Für Live-Bieter gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld.
9. Ein Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden.
10. Zahlung hat bar zu erfolgen. Bei unbarer Zahlung hat diese innerhalb von zehn Tagen, ab dem Tag des Zuschlags/Verkaufs zu erfolgen. Kosten, die mit unbarer Zahlung verbunden sind, gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Erwerber Zinsen in Höhe von 5 Prozent- punkten über dem Basiszins. Auktionsgut wird erst nach vollständiger Begleichung aller Forderungen aus dem Erwerb ausgehändigt, das Eigentum und der unmittelbare Besitz übertragen in dem Zustand in dem sich das Auktionsgut befindet.
11. Der Ersteigerer ist verpflichtet das Auktionsgut innerhalb von sechs Tagen abzuholen. Tut er dies trotz Mahnung unter Fristsetzung von zehn Tagen nicht, ist Ruef berechtigt, das Auktionsgut einem Lager- halter zu übergeben. Der Erwerber verpflichtet sich, die dadurch anfallenden Transport- und Lager- kosten zu zahlen. Ruef erklärt, dass der Lagerhalter sorgfältig ausgewählt wurde. Für irgendwelche Schäden, die beim Transport oder durch diese Einlagerung am Auktionsgut entstanden sind, haftet Ruef nicht. Kosten des Lagerhalters liegen bei Ruef aus.
12. Vom Zuschlag bis zur Auslagerung wird das Auktionsgut bei Ruef kostenlos verwahrt. Ruef haftet nicht für Schäden, die während dieser Zeit am Auktionsgut entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Verwahrung grobfahrlässig oder vorsätzlich nicht der Sorgfalt entspricht die ein ordentlicher Kaufmann walten lässt oder wenn der Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich durch Leute von Ruef verursacht wurde.
13. Zahlt der Erwerber nicht, was er auf Grund des Zuschlags oder des Verkaufs schuldet, ist Ruef berechtigt im eigenen Namen die Forderung gegen den Erwerber, einschließlich aller Nebenkosten außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Ruef kann jedoch, nach seinem billigen Ermessen, dem Einlieferer Name und Adresse des Erwerbers mitteilen, so dass dieser in der Lage ist, den Teil des Preises, der ihm zusteht, gegebenenfalls selbst gerichtlich geltend zu machen. Ruef kann ihm seinen Anspruch auf Zahlung des Aufgeldes abtreten oder selbst geltend machen.
14. Der Einlieferer hat zugesichert, dass die von ihm gemachten Angaben zu den zur Versteigerung gegebenen Gegenständen zutreffend sind. Für die Richtigkeit der Angaben zu Datierung, Zuschreibung und Provenienz ist jede Haftung von Ruef ausgeschlossen, es sei denn, dass die Unrichtigkeit für Ruef eindeutig erkennbar oder klar zweifelhaft war.
15. Erfüllungsort ist Landshut. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird abbedungen.
16. Landshut wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart für einen Vertrag mit
- einem Einlieferer/Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist,
- einem Einlieferer/Käufer der keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
- einem Einlieferer/Käufer der nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt hat oder unbekannten Aufenthalts ist
17. Diese Bedingungen gelten nicht nur für eine Veräußerung in der Auktion, sondern in gleicher Weise
für den Nachverkauf oder den freien Verkauf.

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