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Renaissance pair of half columns with grotesques

In Art, Antiques, Collectibles

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Renaissance pair of half columns with grotesques
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Landshut

Renaissance-Halbsäulenpaar mit Grotesken
Spanien, um 1550. Variationsreiche Groteskenornamentik, als Gegenstücke auf die Thematik Leben und Tod gearbeitet. Eine der beiden Halbsäulen wird dominiert durch einen kraftvollen Knaben in einer Pose, die an Herkules denken lässt, an Blütenbändern hängen ein Kopf bzw. ein Helm. Oben zeigt sich eine grotesk verzerrte Maske mit geöffnetem Mund und Eselsohren. Die zweite Halbsäule wird von einem geflügelten Engelskopf oben und einem geflügelten Totenkopf unten eingefasst, dazwischen erscheinen kauernde Tritonen sowie ein von Waffen hinterfangener Maskenkopf mit geschlossenen Augen, von Akanthusblättern überwuchert. Aus dem Halbsäulenpaar lässt sich ein für die Renaissance typische Symbolsprache entschlüsseln, die auf der antiken Mythologie basieren. So verweisen die Eselsohren des Maskarons auf König Midas, der für Dummheit und Habgier stand. Gegen diese Laster scheint sich der kämpfende, als kleiner Herkules charakterisierter Knabe zu wehren und für die Tugend einzusetzen, die seit jeher Herkules zugeordnet wurde. Diese Thematik greift die zweite Halbsäule auf und die dort gezeigten Motive symbolisieren den Sieg des Tugendstreiters Herkules über den Tod, über die Vergänglichkeit des Irdischen, die hier mit Totenschädel, Kriegstrophäen, verschlossenem Mund und Augen dargestellt werden. Das Gegensatzpaar von Midas und Herkules, verschlüsselt durch die Bildsprache innerhalb der Grotesken des Halbsäulenpaares, soll dem für Symbolik aufgeschlossenen Betrachter übermittelt werden. Holz, übergangene Farbfassung auf Goldgrund, Alterungsspuren, H. je ca. 135 cm.



Renaissance pair of half columns with grotesques
Spain, around 1550. Varied grotesque ornamentation, worked as a counterpart to the subject of life and death. One of the two half-columns is dominated by a powerful boy in a pose reminiscent of Hercules, a head or a helmet hanging from flower bands. Above is a grotesquely distorted mask with an open mouth and donkey ears. The second half-column is framed by a winged angel's head at the top and a winged skull at the bottom, in between crouching tritons and a masked head, covered by weapons, with eyes closed, overgrown with acanthus leaves. A symbolic language typical of the Renaissance, based on ancient mythology, can be deciphered from the pair of half columns. The mascaron's donkey ears refer to King Midas, who stood for stupidity and greed. The struggling boy, characterized as a little Hercules, seems to defend himself against these vices and to defend the virtue that Hercules has always been assigned to. This theme takes up the second half-column and the motifs shown there symbolize the victory of the virtuous champion Hercules over death, over the transience of the earthly, which are depicted here with skulls, war trophies, closed mouth and eyes. The contrasting pair of Midas and Hercules, encoded by the imagery within the grotesques of the pair of half columns, is to be conveyed to the viewer who is open to symbolism. Wood, transitioned paint on a gold background, signs of aging, H. approx. 135 cm each.

Renaissance-Halbsäulenpaar mit Grotesken
Spanien, um 1550. Variationsreiche Groteskenornamentik, als Gegenstücke auf die Thematik Leben und Tod gearbeitet. Eine der beiden Halbsäulen wird dominiert durch einen kraftvollen Knaben in einer Pose, die an Herkules denken lässt, an Blütenbändern hängen ein Kopf bzw. ein Helm. Oben zeigt sich eine grotesk verzerrte Maske mit geöffnetem Mund und Eselsohren. Die zweite Halbsäule wird von einem geflügelten Engelskopf oben und einem geflügelten Totenkopf unten eingefasst, dazwischen erscheinen kauernde Tritonen sowie ein von Waffen hinterfangener Maskenkopf mit geschlossenen Augen, von Akanthusblättern überwuchert. Aus dem Halbsäulenpaar lässt sich ein für die Renaissance typische Symbolsprache entschlüsseln, die auf der antiken Mythologie basieren. So verweisen die Eselsohren des Maskarons auf König Midas, der für Dummheit und Habgier stand. Gegen diese Laster scheint sich der kämpfende, als kleiner Herkules charakterisierter Knabe zu wehren und für die Tugend einzusetzen, die seit jeher Herkules zugeordnet wurde. Diese Thematik greift die zweite Halbsäule auf und die dort gezeigten Motive symbolisieren den Sieg des Tugendstreiters Herkules über den Tod, über die Vergänglichkeit des Irdischen, die hier mit Totenschädel, Kriegstrophäen, verschlossenem Mund und Augen dargestellt werden. Das Gegensatzpaar von Midas und Herkules, verschlüsselt durch die Bildsprache innerhalb der Grotesken des Halbsäulenpaares, soll dem für Symbolik aufgeschlossenen Betrachter übermittelt werden. Holz, übergangene Farbfassung auf Goldgrund, Alterungsspuren, H. je ca. 135 cm.



Renaissance pair of half columns with grotesques
Spain, around 1550. Varied grotesque ornamentation, worked as a counterpart to the subject of life and death. One of the two half-columns is dominated by a powerful boy in a pose reminiscent of Hercules, a head or a helmet hanging from flower bands. Above is a grotesquely distorted mask with an open mouth and donkey ears. The second half-column is framed by a winged angel's head at the top and a winged skull at the bottom, in between crouching tritons and a masked head, covered by weapons, with eyes closed, overgrown with acanthus leaves. A symbolic language typical of the Renaissance, based on ancient mythology, can be deciphered from the pair of half columns. The mascaron's donkey ears refer to King Midas, who stood for stupidity and greed. The struggling boy, characterized as a little Hercules, seems to defend himself against these vices and to defend the virtue that Hercules has always been assigned to. This theme takes up the second half-column and the motifs shown there symbolize the victory of the virtuous champion Hercules over death, over the transience of the earthly, which are depicted here with skulls, war trophies, closed mouth and eyes. The contrasting pair of Midas and Hercules, encoded by the imagery within the grotesques of the pair of half columns, is to be conveyed to the viewer who is open to symbolism. Wood, transitioned paint on a gold background, signs of aging, H. approx. 135 cm each.

Art, Antiques, Collectibles

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Dreifaltigkeitsplatz 175
Landshut
84028
Germany

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A557 | A557



Versteigerungsbedingungen des Kunst & Auktionshauses Ruef OHG Stand 2019

1. Das Kunst & Auktionshaus Ruef OHG (im folgenden Ruef genannt) führt im eigenen Namen für Rechnung des Einlieferers (Kommittent) als Kommissionär Versteigerungen und Verkäufe durch. Die Kunstgegenstände werden versteigert oder verkauft nach Maßgabe der nachfolgenden Versteigerungs- bedingungen. Jeder der an einer Auktion teilnimmt oder im Nachverkauf erwirbt (Bieter/Erwerber), erkennt diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Wer an einer Auktion teilnehmen will, lässt sich zunächst mit vollem Namen und Adresse registrieren. Er erhält dann eine Bieternummer. Ein Zuschlag erfolgt auf diese Nummer. Der Bieter sichert zu, dass er im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwirbt. Ist dies nicht der Fall, weist er bei der Registrierung zusätzlich den aus, von dem er bevollmächtigt ist. Er sichert zu, rechtswirksam bevoll- mächtigt zu sein.
3. Die zur Versteigerung und zum Verkauf kommenden Gegenstände werden im Katalog (ohne Abbil- dungen) und im Online-Katalog beschrieben, datiert, zugeschrieben und im Einzelfall mit Provenienz-hinweis versehen, nach den Angaben des Einlieferers. Sie sind mit dem Fachwissen von Ruef überprüft, aber ohne Einschaltung von Sachverständigen, sofern dies nicht ausdrücklich bei der Beschreibung eines Gegenstands erwähnt ist. Die Beschreibungen sind keine Beschaffenheitsgarantien oder Eigenschaftszusicherungen, sondern Zustandsbeschreibungen. Erweist sich nach Meinung des Erwerbers ein versteckter Mangel und könnte nach Überprüfung von Ruef dieser gegeben sein, kann Ruef dem Erwerber den Einlieferer mitteilen, so dass der Erwerber behauptete Rechte diesem gegenüber geltend machen kann. Eine Haftung oder Gewährleitung von Ruef ist ausgeschlossen, es sei denn Ruef habe vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt.
4. Alle zur Versteigerung kommenden Gegenstände können zu den von Ruef genannten Zeiten besichtigt und geprüft werden. Sie sind, sofern bei ihrer Beschreibung nicht ausdrücklich anderes gesagt ist, ge- braucht. Sie werden in dem Zustand versteigert oder verkauft in dem sie sich im Zeitpunkt des Zu-schlags oder des Kaufabschlusses befinden.
5. Gebote die schriftlich oder über Internet elektronisch erteilt werden, müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung vorliegen um berücksichtigt zu werden.
6. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Geben mehrere Bieter gleichzeitig dasselbe Gebot ab, entscheidet über den Zuschlag das Los. Wird sofort nach dem Zuschlag ein fehlerhafter Zuschlag geltend gemacht, etwa weil ein Gebot übersehen wurde, kann der Auktionator nach seinem freien Ermessen, den Gegenstand nochmals aufrufen. Dazu kann der Auktionator einen Zuschlag zurücknehmen. Nach Schluss der Auktion, kann ein möglicher Fehler bei Erteilung des Zuschlags nicht mehr geltend gemacht werden.
7. Der Aufruf des Auktionsgutes erfolgt zum Limitpreis, der in den Katalogen ausgewiesen ist. Gesteigert wird nach dem Ermessen des Auktionators, in der Regel um 10%. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag über die Veräußerung des Auktionsguts zustande. Damit gehen Besitz und Gefahr auf den Ersteigerer über. Das Eigentum bleibt vorbehalten bis zur vollständigen Zahlung.
8. Durch den Zuschlag wird der Erwerber verpflichtet, den Betrag des Zuschlags und das an Ruef zustehende Aufgeld zu zahlen. Das Aufgeld bestimmt sich mit 27% auf den Betrag des Zuschlags, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, z. Zt. von 19%, die im Rahmen der Differenzbesteuerung §25a nicht ausgewiesen wird. Fällt ein urheber-rechtlicher Folgerechtszuschlag oder KSK an, wird dieser zusätzlich geschuldet. Für Live-Bieter gilt ein um 3% erhöhtes Aufgeld.
9. Ein Zuschlag kann unter Vorbehalt erfolgen. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen an sein Gebot gebunden.
10. Zahlung hat bar zu erfolgen. Bei unbarer Zahlung hat diese innerhalb von zehn Tagen, ab dem Tag des Zuschlags/Verkaufs zu erfolgen. Kosten, die mit unbarer Zahlung verbunden sind, gehen zu Lasten des Erwerbers. Bei nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Erwerber Zinsen in Höhe von 5 Prozent- punkten über dem Basiszins. Auktionsgut wird erst nach vollständiger Begleichung aller Forderungen aus dem Erwerb ausgehändigt, das Eigentum und der unmittelbare Besitz übertragen in dem Zustand in dem sich das Auktionsgut befindet.
11. Der Ersteigerer ist verpflichtet das Auktionsgut innerhalb von sechs Tagen abzuholen. Tut er dies trotz Mahnung unter Fristsetzung von zehn Tagen nicht, ist Ruef berechtigt, das Auktionsgut einem Lager- halter zu übergeben. Der Erwerber verpflichtet sich, die dadurch anfallenden Transport- und Lager- kosten zu zahlen. Ruef erklärt, dass der Lagerhalter sorgfältig ausgewählt wurde. Für irgendwelche Schäden, die beim Transport oder durch diese Einlagerung am Auktionsgut entstanden sind, haftet Ruef nicht. Kosten des Lagerhalters liegen bei Ruef aus.
12. Vom Zuschlag bis zur Auslagerung wird das Auktionsgut bei Ruef kostenlos verwahrt. Ruef haftet nicht für Schäden, die während dieser Zeit am Auktionsgut entstehen. Dies gilt nicht, wenn die Verwahrung grobfahrlässig oder vorsätzlich nicht der Sorgfalt entspricht die ein ordentlicher Kaufmann walten lässt oder wenn der Schaden grobfahrlässig oder vorsätzlich durch Leute von Ruef verursacht wurde.
13. Zahlt der Erwerber nicht, was er auf Grund des Zuschlags oder des Verkaufs schuldet, ist Ruef berechtigt im eigenen Namen die Forderung gegen den Erwerber, einschließlich aller Nebenkosten außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Ruef kann jedoch, nach seinem billigen Ermessen, dem Einlieferer Name und Adresse des Erwerbers mitteilen, so dass dieser in der Lage ist, den Teil des Preises, der ihm zusteht, gegebenenfalls selbst gerichtlich geltend zu machen. Ruef kann ihm seinen Anspruch auf Zahlung des Aufgeldes abtreten oder selbst geltend machen.
14. Der Einlieferer hat zugesichert, dass die von ihm gemachten Angaben zu den zur Versteigerung gegebenen Gegenständen zutreffend sind. Für die Richtigkeit der Angaben zu Datierung, Zuschreibung und Provenienz ist jede Haftung von Ruef ausgeschlossen, es sei denn, dass die Unrichtigkeit für Ruef eindeutig erkennbar oder klar zweifelhaft war.
15. Erfüllungsort ist Landshut. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird abbedungen.
16. Landshut wird als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart für einen Vertrag mit
- einem Einlieferer/Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist,
- einem Einlieferer/Käufer der keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
- einem Einlieferer/Käufer der nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt hat oder unbekannten Aufenthalts ist
17. Diese Bedingungen gelten nicht nur für eine Veräußerung in der Auktion, sondern in gleicher Weise
für den Nachverkauf oder den freien Verkauf.

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