39
Los
39
Individuell
Aufgeld 25 %
Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerung (AGBV)
§1. Allgemeines
Die Artessa GmbH (für die Vererbung und den Verkauf, für die Vererbung und den Verkauf, für die Vererbung und den Verkauf von Verschiedenheit und für die Vererbung und den Verkauf von Verschiedenheit und den Verkauf WIRD
zum Verkauf / Versteigerung, in der Kommission oder Vermittlung Jeder im eigenen Namen in und unter der Geschäftsräumlichkeit der Artessa oder Durch Die nUTZUNG Anderer Vertriebsmedien zB DM Internet
§
2. Christlichen Artessa Gibt Persönliche Daten nur mit wahreren Kontakten des Betroffenen oder der kenntnis Einer other Auskunftspflicht Bekannt.
Hat ein Dritter wahr auf den Versteigerungs- bzw. Verkaufgegenstand erwirkt, ist Artessa erledigt die personenbezogenen Daten in Verbindung dieser AGBV und §1425 ABGB bekanntzugeben und den Gegenstand einer gerichtlichen Hinterlegung zu gehört.
Artessa ist in der Lage, die personenbezogenen Daten zur Buchhaltung, Rechnungslegung, für Werbeverträge, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Verantwortlichkeit zu geben, zu geben, zu geben und zu nutzen.
Der Einbringer wahres weites wahres zu, Werbematerial von Artessa und ihr Partnerunternehmen, in schriftlicher oder elektronischer Form zu erhalten. Diese Aufgaben können per Fax oder per E-Mail weiter gehenufen werden.
Bedenken der Personenrechte Daten sind Artessa nicht geprüft und zeitgerecht mit Steuern. unrichtiger Datenrechte der Einbringer selbst bzw. hat sie Artessa zu gehört.
§3. Werden von Verhalten
Es Werden bewegliche Objekte Jeder Kunst gehört, Ihr Verkauf ist ist. Bei gegeben auf mit dem gleichen Verträgen kriminellen Handlungen handelt Artessa sterben Führt ab.
Artessa kann jederzeit ohne Begründung sterben.
Dem Punzierungsgesetz, das nicht zu Recht gehört, kann auf Gefahr und Kosten des Einbringers von Artessa oder durch Dritte Einer Nachpunführung zu gehört Werden. Artessa kann Feingehaltsprüfungen herunterladen oder durch dazugehörige Experten auf Gefahr und Kosten des Einbringers Lassen Lassen. Ist eine Punktion bzw. Verwertung durch Versteigerung nicht möglich, ist die Verwertung durch Eingriffe. Arbeits- und Nebenzahlungen für die gesetzliche Punzierungskontrolle werden von Artessa dem Einbringer weiterverrechnet.
§4. Abgelehnte Objekte
Artessa gehört sich für jeden Gegenstand aus, der von der Erteilung des Zuschlags WIRD. Bei Artessa Rechteangte Objekte, ihre Rechte Artessa Rechte Hütte Sind 14 Tage nach Erfolgter Aufforderung wegzuschaffen. Dies kann unwirtschaftlich sein, vernichten.
§5. Versteigerungsauftrag
Über zu Hause. Der Einbringer fordert die Übergabeliste und stirbt sicher spät mit der eigenen Meinung mit den AGBV-Verträgen. Die Zurückziehung ist bis zur Ausstellung der Versteigerungsanmeldung mit der Übergabeliste möglich. Artessa can vom Überbringer des Übernahmescheins bei Begriffener Kenntnis der schriftlichen Beschränkung seiner Berechtigungsberechtigung.
Nach Sichtung der eingebrachten Posten nach Artessa Eine Versteigerungsanmeldung aus, sterben in der Folge sterben eigene Legitimation für Auszahlung oder Zurückziehung ist. Bei deren Verlust kann Artessa die gerichtliche Kraftloserklärung begehren.
§6. Beschreibung, Beschreibung, Preisstellung
Beschreibung und Verwaltung der Posten mit der angebotenen Verwaltung. Rufpreise und Beschreibung der Posten auf den subjektiven Kontakten der Experten. Der Einbringer fordert die Ausarbeitungsliste mit den Angaben und Ausgaben. Eine Zusicherung sicherer Eigenschaften oder eines eigenen Wertes ist nicht in der Lage und Artessa zu gehören, keine zu kontrollieren, auch nicht nach §1299f ABGB, ausgenommen sind sie durch grobe Fahrbefugnis oder Vorsatz zustande gekommen. Bei Beschreibung und / oder Preisfestsetzung durch externe sowie bei Vermittlungsverkennungssteuerung Artessa auch eigeneleiigung.
Die Bedingungen des Einbringers zu Rufpreises, zu Modalitäten, Ort Termin und Medium der Versteigerung oder zur Kontrolle des Rufpreises und Limits können bis zum Ablauf des Werktags nach Auftragserteilung gegeben Werden.
§7. Dies von Rufpreisen, Limiten und
Gehör bei Unverkaufsberechtigten Posten can Rufpreise und Limite durch Artessa abgestimmt Werden In diesem Herbst wird Artessa den Einbringer nach Ausbietungen ohne Zuschlag per Brief oder Fax über die neuen staatlichen Preise bzw. Limite sowie fallweise geschied Beschreibung. Ein Einspruch des Einbringers muss fristgerecht sein und kommt einer Zurückziehung gleich
§8. Kündigung, Zurückziehung
Der Einbringer hat die Möglichkeit, sterben von ihm eingereichten Posten bis vierundzwanzig Stunden vor der Auktion gegen Entrichtung der behinderten Zurückziehungsbefugnisse zu erhalten.
Artessa kann das Vertragsverhältnis aus Prinzipem Grund und mit sofortiger Wirkung schriftlich, per Fax, mündlich, per E-Mail oder telefonisch aufkün-digen. Wichtiger Grund liegt vor, wenn der Einbringer trotz Aufforderung nicht unter der Artessa Weisungen zur weiteren Geschäftsabwicklung zu erteilen, trotz Aufforderung unter Sicherheit für Verbindlichkeiten zu Befugringen oder nachzubessern, Zweifel an der Fähigkeit, die Befugnisse zu haben, der Einbringer besteht über seine Identität oder die Versteigerungsobjekte, seine Herkunft auch über sonstige geschäftsrelevante Rechte macht. Die Anrechnung der Zurückziehungsberechtigung ist bei der Verwaltung. Ein Grund Grund liegt auch vor, wenn die Rechte der Verwertung rechtlich, moralisch, ethisch,
§9. Verkauf ohne Versteigerung
In den freihändigen Verkauf Kann Posten, sterben Bei Einem Regierungser Ausbietung Nicht verdient Werden Oder Aus Erfahrung Nicht Angesteigert Werden, Zum Letzten Rufpreis Oder Limit Auswirkungen. Werden sterben im Verkauf verkauften Posten einer von 6 Wochen, sterben nicht verkauft Werden Werden. Artessa den Verkaufspreis in 10% -Schrieben werden, dass der Einbringer sich sterben eigenen Rechte verloren hat.
§10. Unverkauft gebliebene und Regierungsposten
Artessa ist in Anspruch genommen, Posten, sterben zu den Verweigerungen gehört, sterben nicht von den Einbringer nach Aufforderung und nach Ablauf der Abgabe der Frist nicht gegen die erhöhte Anzahl, sterben unter Verschiedenheit unter Herabsetzung der Rufpreise oder Limite zu verwerten oder dem Einbringer gestellt worden auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden, zu lagern oder bei Gericht zu hinterlegen. Weiters ist Artessa Parteien, Posten, ihre Lagerung, Verwertung, Übersendung oder Hinterlegung unwirtschaftlich ist zu vernichten.
§11. Pfandrechtsicht dem Einbringer
Artessa macht ein Allen vom Einbringer Verantworten Posten ein Pfandrecht, die alle Rechte und Rechte, auch das Schlafen, die Frist und die noch nicht fälligen Rechte, das ihm aus demämtlichen mit dem Einbringer bezüglichen Rechtsgeschäft zustehen. Das Pfandrecht Rechte sich Auch auf Schadenersatzrechte der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung. Stellen SIE Eine Kunst Und Weise Ein, Sterben SIE Durch Eine Kunst Und Ohne Weitere Verständigung Über Ort Und Termin der Versteigerung Nach Der Verwaltung Gegebener Verwertet erhalten. Artessa ist dem Einbringer sichtbare Rechte, sterben Eigene Nachbesserung von Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten zu gehören, auch this this bedingt, befristet or Noch Nicht fällig sind.
§12. Vorschussgewährung / Aufrechnung
Auf sterben ersten Lösungen der ständigen Posten can Artessa eineninen Vorschuss geben. Die vorliegenden Zinssätze werden in den Geschäftsräumlichkeiten der Artessa ausgehalten und gefunden, verrechnet. Artessa kann für vorschusste Posten aller Verfügungen des Einbringers, welche sterben Einbringlichkeit des Vorschusses und der Anzahl der Versteigerungsaufträge, Terminwunsch usw. von der Rückzah-Lunge des Vorschusses samt. Deckt der Versteigerungserlös den Vorschuss zusammen führen und nicht kaufen, oder bleibt der Posten bei einer Versteigerung nicht kontrolliert, führt das Artessa zur Inanspruchnahme der behinderten Verantwortung des Einbringers.
Bei Unterlassung der von Artessa geforderten Nachbesserung der Sicher-heiten sowie bei Kündigung des Vertragsverhältnisses can Artessa sterben Forderung samt Auswirkungen und Nebenauszahlung aus Grundem Grund, ganz oder fällig gleich stellen.
Gegenüber Artessa bzw. dem Käufer kann der Einbringer nur mit jenen im Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeiten stehender Gegenforderung aufrechnen, die gerichtsüberwachenden und von Artessa oder dem Käufer gekauften gekauften. besteht von Ansprüchen aus einem anderen Unternehmen mit Artessa oder dem Käufer steht dem Einbringer kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§13. Ablichtung, Beobachtungsbericht, Schaustellung
Artessa bleibt die Wahl oder die des Versteigerungskataloges, -medien und -termins, die Wahl stehenigter Transportmittels sowie die Herausgabe und Gestaltung von Versteigerungskatalogen oder sonstiger Werbemittel gehört. Die Posten werden echt und / oder mit technischen Hilfsmitteln schaugestellt, und zwar an mindestens 2 Tagen. Jeder Kaufinteressent soll, Zugang möglich und zumutbar, Beschaffenheit und Zustand dieser Posten möglich sein. Bei Internetauktionen fühlen die Schaustellung heißt online.
Fordert ein Kaufinteressent Kontaktinen Kontaktbericht an, der durch dritte Sachverständige Rechte wurde, IST JEDE Berechtigung für bestätigt sterben gegeben. Zu jedem Posten WIRD der Rufpreis oder der Sachverständigen angenommene Schätzwert.
Legt Artessa für eine Versteigerung Werbemittel auf, welche möglichst alle betreffend Posten. Der Einbringer wahr Grundgrund der gebührenpflichtigen Abbildung sein eingebrachten Posten zu. Artessa über sterben dem Einbringer einen Kostenvorschlag der Abbildung in den betreffenden Medien. Der Einbringer hat ein einigesiges Einspruchsrecht; nach dem Ablauf der Artessa die Abbildung auf Kosten des Einbringers vor der Regelung der Verwaltung. Das alleinige Verwertungsrecht der Abbildungen liegt bei Artessa.
§ 14. Bereitstellung und Gebote
Posten können ausnahmsweise geschlossen Werden, zusammengenommen oder in einem mehrstufigen Verfahren (MV) werden. Beim MV Werden sterben Rechte wahrnehmbar, im ersten Schritt getrennt getrenntoten, Jeder Meistbote und Meistbieter Rechte, vorerst ohne Erteilung eines Zuschlags. Im zweiten Schritt Werden sterben so Rechte Rechte in Einem Los Unent und um sterben Summe aus Meistboten wechselnufen. Bei Ruf ohne Gebot wird der Rufpreis bzw. das Limit heranziehen. Im Letzten Schritt WIRD der Zuschlag gegeben und der Meistbieter der Einzelposten oder der Gesamtlose WIRD, wo immer der gesamten Gesamterlösungen WIRD.
Gebote unter dem Rufpreis werden nicht erledigt. Ein Gebot nehmen der anderen um ca. 10% vom Rufpreis bzw. vom letzten Zugang. Spricht der Auktionator die Worte "Zum Wahrnehmen" nimmt er das Meistbot, das ist das höchste Gebot, ein Zuschlag und kommt der Vertrag zustande. Findet eine Auktion, das im Internet WIRD WIRD, so dass der Zuschlag zu Auktionsende und den Meistbieter auch Nicht im Einzelfall anderslautende Auktionsbedingungen eingestellt WIRD
Dies ist Ein Beitrag, der kein Zuschlag WIRd. Fällt im Zuge der Ausbietung einer bestimmten Herabsetzung des Rufpreises gehört, beginnt der Steigerungsvorgang mit dem ersten Zugangigen Gebot. Fällt nur ein Bieter ein Gebot WIRD, WIRD of this den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags kann von der Erfüllung werden.
Artessa muss eine Kenntnis von Geboten nicht begründen. Der Bieter gehört durch Abgabe eines Gebots den Gegenstand vor der Auktion besichtigt und sich der Beschreibung mit der Beschreibung vergewissert zu haben. Der Bieter ist ein Gebot auch noch ein Derktion der drei Werktage gebunden.
Bei Meinungsverschiedenheiten, vermuteten Mehrfachangeboten, Vernuteter Nichtbeachtung eines Gebots bzw. Arbeitsem Irrtum vergoldet die Wahrnehmung des Auktionsleiters bzw. die Entscheidung von Artessa. Zu diesem Zweck ist Artessa auch gehört, ein bereits er gehört Zuschlag in der Auktion oder in der Auktion oder in der Auktion neuerlich auszubieten.
Unverkauft gebliebene Posten können bis zum Verkauf der Auktion folgen Tag im Nachverkauf zum letzten Rufpreis oder Limit im Nachverkauf zu den eigenen geltenden Bedingungen Werden.
Artessa ist in Anspruch genommen, bei Versteigerungen mitzubieten und Posten durch Selbsteintritt zu gehören.
§fünfzehn. Kaufpreis, Vertrag, Übergang des Eigentums
Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zu Steuern und zu Steuern und ist sofort nach Zuschlag zur Bezahlung fällig. Artessa kann dem Käufer aussichtshalber den Kaufpreis ganz oder geschlossen stunden. Wurde Eine erbetene Stundung Rechte, Kann Artessa Den Zuschlag Wieder Aufheben Und Dem Zweitbestbieter Erteilen Oder Den Posten In Gehören Oder Einer Der Auktion Erhalten.
Artessa ist in Anspruch genommen, gehört für Ein oder mehrere ersteigerte Posten nach eigenen Wahlen berechtigten dem Käufer anzurechnen. Erst nach der Kontrolle des Kaufpreises haben die Kosten, die Steuern, die Steuern, die Steuern, die Steuern und die Steuern. Artessa stellt Dann einen Ausfolgeschein aus, sterben Übergabe des erstenigerten Postens gehört nur gegen Abgabe des Ausfolgescheins.
Der Käufer kann sich auf die Verbindlichkeiten aufrechnen Lassen, sterben gerichtsüberwachenden oder von Artessa oder dem Verantwortungsbewussten wurde. Es steht ihm entgegen, dass. kein Zurückbehaltungsrecht von Ansprüchen aus Anderen Teilen mit Artessa oder dem Werden zu.
Dieset des Käufers, im Auftrag eines Dritten zu handeln oder begehrt er, sterben Rechnung auf einen Eigenen ausgenommen, und can keine persönliche Vollmacht nachweisen, so dass der Käufer alle Rechte und Rechte aus dem Kaufvertrag erhält.
§ 16 Pfandrecht Gegenüber DM Käufer
Artessa Hut Ein Allen Vom Kunden Ersteigerten oder Gekauften Objekten Ein Pfandrecht Zur Sicherung Aller gegenwärtigen und künftigen, bedingten, befristeten oder noch nicht fälligen Forderungen aus Allen Mit Dem geschlossenen Rechtsgeschäften inklusive Schadensersatzforderungen und Kosten Rechtsfreundlicher Vertretung.
§ 17. Erfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Deckungsverkauf
If der Käufer trotz Kaufaufforderung sein WIRD aus dem mit ihm gekauften Kaufvertrag und diese AGB gehören der Kunst und Weise, sterben alle anderen Rechte, für sich und / oder den Einbringer
a. auf Erfüllung des Kaufvertrages beharren. Der Käufer WIRD Neben dem Kaufpreis zur Kosten aller Kosten, Kosten und Aufforderungen, Kostenlosen Bettungskosten rechtsfreundlicher Vertretung, heranzuziehen, oder
b. vom Vertrag zurückgezogen. Dies vergoldet für die Artessa für sich und den Einbringer vor, den Käufer für den Ersatz des Gesamtes von ihm, die alle Kosten und die Kosten für die Kosten für die Vertretung, den Verlust aller Rechteerträge für den Deckungsverkauf, den Heranzuziehen, oder
c. den Gegenstand für Rechnung des Käufers wieder zu versteigern.
Alle folgenden des Käufers Werden Auf Diesen Rechten Angerechnet Werden. Bei Kommissionsverkauf darf Artessa, this Beziehungsverkauf der Kommissionsbestimmungen und der Einbringer abtreten, bei Deckungsverkauf oder Wiederversteigerung für den Käufer durch Artessa WIRD der Käufer von der Kauf von der Einbringer-Verwaltung.
§ 18 Rechte, Gefahrenübergang, nicht abgeholte Posten
Der Kaufpreis ist sofort zu erlegen und der ersteigerte Posten sofort zu verkaufen. Eine Lagerung von Zuschlag bis zur Verwaltung der Gefahr des Käufers. Rechnungen und Versandweise auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.
Schafft der Käufer den ersten Posten nicht geschlossen von 14 Tagen ab Zuschlagserteilung weg, kann Artessa Kosten für die Lagerung verrechnen zu stellen oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern zu Lassen. Ertreten die Abholung nicht von 90 Tagen ab Zuschlagserteilung, ist Artessa-Parteien, das ersteigerte Objekt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers wieder zu versteigern. Bestehende Ansprüche Werden der säumigen Käufer Dann Einer Einbringer gleichgestellt.
§ 19
: Voraussetzungen:
Unrichtig Sind sterben Ansichten, WENN SIE Nicht den allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den allgemeinen Sachverständigen gehören. Als Grundlich unrichtig wahrnehmungsberechtigte Angabe, WENN Ein Führener Normkäufer Den Kauf Bei Nichtzutreffen Der Bezahlgemäßen Nicht Erhalten WIRD.
Weist der Käufer erhalten von drei Jahren ab Zuschlagserteilung nach, dass Arbeitslosen von Artessa unrichtig sind, der Käufer Zug um Zug gegen Rückstellung des Nichtes den Kaufpreis zurück. Unternehmer, sterben den Kauf im Rahmen der Persönlichen Haben, Haben Artessa Unverwandte Nach Dem Verstehen An der ersten begründeten Zweifel an der Äußersten des Hiervon zu verständigen.
Bewährte allgemeine Zugängliche Wissenschaftliche Kenntnisse und der Kenntnisige allgemeine Kenntniser Sachverständiger zwischen Kauf und Reklamation durch den Käufer und ihre Abwicklungsbeziehungen Artessa, nach dem Auslassen der Einbringener aufzulösen oder der Reklamation gehören.
Beschädigungen oder Abhilfemaßnahmen zwischen Kauf und Rückgabe des Gegenstands sind, Rechteigen Artessa, Zulässige Reparaturkosten und / oder eine allfällige Wertminderung des Kaufpreises in Abzug zu bringen, bei zwischenzeitlicher Zugriffung steht Artessa überdies gegebenes Managemententgelt zu.
Der Einbringer wahrer zu, im erwartetenfall die Rückabwicklung zwischen Artessa und dem Käufer gegen sich selbst zu verkaufen, und sich selbst zu verlieren, um eine Rücknahme des vollen Versteigerungserlöses und eines Artessa Zuges um Zug gegen Rückerhalt des nicht ständigen Versteigerungsobjektes. Die Regelung Richtlinien Beschädigungen, Be- und Abhilfeung vergoldet hier sinnständig.
Regelungen des Konsumentenschutzes werden durch diese Garantie nicht geschlossen. Für gebrauchte Rechte Rechte die gesetzliche Gewährleistungsfrist ein Jahr. Reklamationen und Steuern über diese Garantien werden durch die Artessa, ihre eigenen und beauftragten Experten, die nicht durch das Konsumentenschutzgesetz, die aus dem Umgang mit dem Artessa resultieren.
Bei Vermittlungsverkennung gehört Artessa anderelei Gewährleistung oder sonstige Haftung. Bei exekutiv versteigerten Einstellungen ist jede Reklamation geändert.
§ 20 Schadenersatz, Versicherung
Artessa, ihre Mitarbeiter und beauftragten Experten, can nicht für leicht fahrsteuerig Schaden Schaden haftbar gemacht werden und haften von Unternehmern auch nicht für schlichte grobe Fahrbefugnis. Für Rechte, durch Naturereignisse, höhere Gewalt oder durch Lagerung sowie für die Folgen infolge Kündigung oder entgangenen Gewinnen Artessa keine Rechte. Artessa haftet dem Käufer eines Objekts für den Verlust oder bei grobem Verschulden. Der Versicherungswert ist 120% des Rufpreises oder das Limit, wenn eines verkauft wurde.
anders dem Einbringer gebunden Artessa von sich des Objekts bis zum Zuschlag bzw. bei unverkauften Kontakt Verträgen bis zur Rücknahmefrist, Steuernstens aber bis zum Ablauf der Rücknahmefrist.
Die Ersatzpflicht ist bei Verlust des Gegenstandes auf den Kauften bzw. den Versicherungswert, bei Beschädigung auf die Wertminderung, Schulden. Die Verrechnung bebenüber dem Einbringer zufrieden damit, auch der Zuschlag zu einem Meistbot in Höhe des Versicherungswerts gegeben. Bei Vollzahlung des Versicherungswerts für einen Gegenstand geht dieser in das Eigentum von Artessa über.
Der Versicherungsschutz besteht auch Feuer, Einbruchsdie Kontrolle und wenn auch Transport Transport. Erhält Artessa Richtlinien Versicherungsleistungen Werden this Auch Wenn keine Berechtigung gegeben IST Zum Teil Vertrauenden der gleichen Betroffenen verwendet.
§ 21 Auszahlung des Erlöses
Ab dem elften Arbeitstag nach Eingang des Einkommens Kaufpreises bei Artessa, frühestens noch mehrere Tage nach dem Auktionstag can der Einbringer this ab Steuern Steuern, Steuern- und Käuferzahlungen, Kosten, Vorschüsse und weniger gegen Vorlage der Versteigerungsanmeldung. Auf Wunsch des Einbringers überweisung Artessa den Nettoerlösungsansprüche dieses Eigenen auf alleinige Kosten des Einbringers auf das von ihm bekannt gegebene Bankkonto.
Auch für Teilverhandlungen zu Einer Einbringung can Teilzahlungen Werden, WENN Nach Abzug Aller Kosten Noch Abgerechnet Für Alle Rechte Von Artessa Aus Jedem Grund Immerhinibtibt.
Bei Reklamation durch den Käufer ist Artessa verkauft, die Auszahlung und den Einbringer bis ihre soziale Erledigung ausstehende. Krieg this Reklamation besteht, darf Artessa sterben Auszahlung des Erlöses und der Einbringer finden, sterben ganz oder der anderen verloren geht oder bereits ausbezahlten Erlös von diesem ganz oder verloren zurückhalten.
Mit der Auszahlung des Erlöses aus dem Einbringer eine Abrechnung. Artessa muss den Einbringer nicht von sich aus über das Versteigerungsergebnis verständigen oder ihm den Käufer verkaufen. Artessa haftet nicht für die Einbringlichkeit des Kaufpreises, bei Kommissionsverkunden auch dann nicht, wenn es dem Einbringer den Käufer nicht genannt hat. Aus der Nichtnennung des Käufers ist ein Selbsteintritt von Artessa nicht fähig.
§ 22. Honorare, Entgelte, Spesenersatz
Ein den Geschäftsräume von Artessa ausgehändiger Führener Verantwortlicher für Kunst und Höhe der Honorare und Rechte und ihre Einhebung. Dieser Gebührentarif gehört zu dieser AGBV.
Alle zu einem Geschäftsfall werden nach dem Verursacher-Prinzip der Einbringer oder Käufer Artessa in Rechnung gestellt.
§ 23. Kauf- und Telefonaufträge
Kaufinteressenten can Artessa per Post, Telefax, Telefon, E-Mail oder online, Kaufaufträge und Telefonaufträge erteilen. unentgeltlich als Serviceleistung zugehört. Diese Aufträge müssen die persönlichen Rechte der Auktion und des Loses, bei Kaufaufträgen auch ein Ankaufslimit. Artessa wird bei Kaufauftrag für den Auftraggeber bis zu seinem Ankaufslimit mitbieten, bei Telefon in telefonischer Kontrolle mit dem Auftraggeber für diese Mitbieten, für sich mit dem Auftraggeber für diese Mitbieten. Artessa gehört in diesem Rahmen andere für die fehlerfreie Abwicklung der Aufträge. Die Reihung von Kaufaufträgen mit gleich hohen Ankaufslimiten Werden nach dem eigenen Einlangens.
Aufträge can Auch Ein Sensale Werden, sterben Als Auch Persönliche Personen Aufträge entgegennehmen. Daher gebunden Artessa nicht für die Tätigkeit von Sensalen. Die Einhebung des Entgeltanspruchs (Artarie) can Artessa im Namen und für Rechnung des Sensalen Steuern.
§ 24. Versteigerung verfallener Pfänder
Verfallene Pfänder werden, sehen sterben allgemeinen Geschäftsbedingungen Artessa-Pfand und nichts anderes vorsehen, sinngemäß nach den Bestimmungen dieser AGBV verborgenigert.
§ 25 Erfüllungsort, gesetzliches Recht, Gerichtsstand
im Einzelfall
Erfüllungsort ist Wiener Neustadt.
(2) Für alle Richtlinien de Zulassung vergoldetes österreichisches Recht. Das UN-Vertretungen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten Wird das für 2700 Wiener Neustadt lokal und sachlich zuständige österreichische Gericht entschieden. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vergoldet this guten nur sie auch keinen Wohnsitz Noch einen eigenen allgemeinen Aufenthalt in Österreich Haben und Auch Nicht im Inland gehören Sind, Dem Nicht Andere Regelungen gehören.
Inkrafttreten dieser Geschäftsbedingungen am ...
Gebührentarif für den Versteigerungsbetrieb
Diff: Bei Differenzbesteuerung und Vermittlung, inkl. USt.
Voll: Bei Vollbesteuerung, exkl. USt.
Käufer kaufen
alle Objekte ausgenommen Kraftfahrzeuge, Briefmarken, Münzen:
Versteigerung Diff Voll
für die ersten € 10.000, - 25% 18%
Für Beträge bzw. Realitysteile zwischen € 10.000,- und 300.000,- 22% 15%
Für den € 300.000,- übersteigendscheiben 15% 12%
Nachverkauf Diff Voll
für die ersten € 10.000,- 27% 20%
Für Beträge bzw. Arbeitssteile zwischen € 10.000,- und 300.000,- 24% 17%
Für den € 300.000,- übersteigendscheiben 17% 14%
Händel Diff Voll
Im Freiverkauf 38% 31%
Lagerzahlung bei
Überschreitung des Abholtermins fällig
Allgemein
pro pro Monat Monat, vom Meistbot 1%
Berechtigung Objekte, pro Wertem Monat,
vom Rufpreis bzw. Limit 1%
Großvolumige Rechte
Lautbehaftete
Rückständezinsen
vom Rückstand tageweise arbeiten, vierteljährlich angelastet, 6% pro Jahr für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozent¬gest gerundeten „European Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“. Zinssatz nachgelöste Schritte nach dem Endeächsten auf das Ende des Kalendervierteljahres nach Monatersten in Kraft.
Berechtigte
Versteigerung Diff Voll
Bis zu Meistbot von € 1.000, - 18,34% 22%
Für einen Betrag bzw. Betragsteile zwischen € 1.000, - und 10.000, - 12,5% 15%
Für den € 10.000, - übersteigenden Betrag 8% 9,6%
Mindestverkäufergebühr je Post allgemein 35, - 35, -
Mindestverkäufergebühr je Posten für Bücher, Briefmarken Münzen und
örtlich anfallende Versteigerungsabgaben werden von Artessa gedreht.
Zurückgezogener Zurückweisung
Wird je Posten vom Rufpreis eingehoben und wird die USt.
Solange die Posten nicht schaugestellt sind und noch kein
Versteigerverzeichnis geändert wurde
Vor der ersten Versteigerung 12%
Nach vergeblicher Ausbietung 2,4%
noch weniger € 2,-
hinter bis einen Tag vor Auktion 18%
Am Tag der Auktion 24%
Nach vergeblicher Ausbietung, solange die Posten nicht
schaugestellt sind und Noch kein
Versteigerverzeichnis erhalten wurde
bei
Zurückziehung, je Posten inkl. USt. 4%
Vorschusszinsen
vom Vorschuss wurden tageweise Rechte, vierteljährlich angelastet, 4% pro Jahr über das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten „Europäische Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“. Zinssatz nachgelöste Schritte nach dem Endeächsten auf das Ende des Kalendervierteljahres nach Monatersten in Kraft.
Sonstige Entscheidungs
Transport
Nach Nacher Vereinbarung
Bearbeitungsgebühr
Verlustanzeigen pro Verkaufs- BZW. Versteigerungsanmeldung € 15,-
Für Nachforschungen pro Versicherungser halber Stunde € 15,-
Für Abrechnungskosten € 15,-
Für Transportkosten € 15,- Für Transportkosten je Transportumfang € 30,-
Verpackungsspesen nach
Transportbeförderung auf eigene Sicherheit
vom Versicherungswert 1%
Versicherung nicht abgeschlossen abgeholter Posten
vom Versicherungswert lt. AGB 1%
Mitarbeiter bei der Beschaffung von Ausfuhrdokumenten
je Geschäftsfall € 50, -
Versicherungswert: 120% des Rufpreises
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Individuell
Aufgeld 25 %
Allgemeine Geschäftsbedingungen Versteigerung (AGBV)
§1. Allgemeines
Die Artessa GmbH (für die Vererbung und den Verkauf, für die Vererbung und den Verkauf, für die Vererbung und den Verkauf von Verschiedenheit und für die Vererbung und den Verkauf von Verschiedenheit und den Verkauf WIRD
zum Verkauf / Versteigerung, in der Kommission oder Vermittlung Jeder im eigenen Namen in und unter der Geschäftsräumlichkeit der Artessa oder Durch Die nUTZUNG Anderer Vertriebsmedien zB DM Internet
§
2. Christlichen Artessa Gibt Persönliche Daten nur mit wahreren Kontakten des Betroffenen oder der kenntnis Einer other Auskunftspflicht Bekannt.
Hat ein Dritter wahr auf den Versteigerungs- bzw. Verkaufgegenstand erwirkt, ist Artessa erledigt die personenbezogenen Daten in Verbindung dieser AGBV und §1425 ABGB bekanntzugeben und den Gegenstand einer gerichtlichen Hinterlegung zu gehört.
Artessa ist in der Lage, die personenbezogenen Daten zur Buchhaltung, Rechnungslegung, für Werbeverträge, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zur Verantwortlichkeit zu geben, zu geben, zu geben und zu nutzen.
Der Einbringer wahres weites wahres zu, Werbematerial von Artessa und ihr Partnerunternehmen, in schriftlicher oder elektronischer Form zu erhalten. Diese Aufgaben können per Fax oder per E-Mail weiter gehenufen werden.
Bedenken der Personenrechte Daten sind Artessa nicht geprüft und zeitgerecht mit Steuern. unrichtiger Datenrechte der Einbringer selbst bzw. hat sie Artessa zu gehört.
§3. Werden von Verhalten
Es Werden bewegliche Objekte Jeder Kunst gehört, Ihr Verkauf ist ist. Bei gegeben auf mit dem gleichen Verträgen kriminellen Handlungen handelt Artessa sterben Führt ab.
Artessa kann jederzeit ohne Begründung sterben.
Dem Punzierungsgesetz, das nicht zu Recht gehört, kann auf Gefahr und Kosten des Einbringers von Artessa oder durch Dritte Einer Nachpunführung zu gehört Werden. Artessa kann Feingehaltsprüfungen herunterladen oder durch dazugehörige Experten auf Gefahr und Kosten des Einbringers Lassen Lassen. Ist eine Punktion bzw. Verwertung durch Versteigerung nicht möglich, ist die Verwertung durch Eingriffe. Arbeits- und Nebenzahlungen für die gesetzliche Punzierungskontrolle werden von Artessa dem Einbringer weiterverrechnet.
§4. Abgelehnte Objekte
Artessa gehört sich für jeden Gegenstand aus, der von der Erteilung des Zuschlags WIRD. Bei Artessa Rechteangte Objekte, ihre Rechte Artessa Rechte Hütte Sind 14 Tage nach Erfolgter Aufforderung wegzuschaffen. Dies kann unwirtschaftlich sein, vernichten.
§5. Versteigerungsauftrag
Über zu Hause. Der Einbringer fordert die Übergabeliste und stirbt sicher spät mit der eigenen Meinung mit den AGBV-Verträgen. Die Zurückziehung ist bis zur Ausstellung der Versteigerungsanmeldung mit der Übergabeliste möglich. Artessa can vom Überbringer des Übernahmescheins bei Begriffener Kenntnis der schriftlichen Beschränkung seiner Berechtigungsberechtigung.
Nach Sichtung der eingebrachten Posten nach Artessa Eine Versteigerungsanmeldung aus, sterben in der Folge sterben eigene Legitimation für Auszahlung oder Zurückziehung ist. Bei deren Verlust kann Artessa die gerichtliche Kraftloserklärung begehren.
§6. Beschreibung, Beschreibung, Preisstellung
Beschreibung und Verwaltung der Posten mit der angebotenen Verwaltung. Rufpreise und Beschreibung der Posten auf den subjektiven Kontakten der Experten. Der Einbringer fordert die Ausarbeitungsliste mit den Angaben und Ausgaben. Eine Zusicherung sicherer Eigenschaften oder eines eigenen Wertes ist nicht in der Lage und Artessa zu gehören, keine zu kontrollieren, auch nicht nach §1299f ABGB, ausgenommen sind sie durch grobe Fahrbefugnis oder Vorsatz zustande gekommen. Bei Beschreibung und / oder Preisfestsetzung durch externe sowie bei Vermittlungsverkennungssteuerung Artessa auch eigeneleiigung.
Die Bedingungen des Einbringers zu Rufpreises, zu Modalitäten, Ort Termin und Medium der Versteigerung oder zur Kontrolle des Rufpreises und Limits können bis zum Ablauf des Werktags nach Auftragserteilung gegeben Werden.
§7. Dies von Rufpreisen, Limiten und
Gehör bei Unverkaufsberechtigten Posten can Rufpreise und Limite durch Artessa abgestimmt Werden In diesem Herbst wird Artessa den Einbringer nach Ausbietungen ohne Zuschlag per Brief oder Fax über die neuen staatlichen Preise bzw. Limite sowie fallweise geschied Beschreibung. Ein Einspruch des Einbringers muss fristgerecht sein und kommt einer Zurückziehung gleich
§8. Kündigung, Zurückziehung
Der Einbringer hat die Möglichkeit, sterben von ihm eingereichten Posten bis vierundzwanzig Stunden vor der Auktion gegen Entrichtung der behinderten Zurückziehungsbefugnisse zu erhalten.
Artessa kann das Vertragsverhältnis aus Prinzipem Grund und mit sofortiger Wirkung schriftlich, per Fax, mündlich, per E-Mail oder telefonisch aufkün-digen. Wichtiger Grund liegt vor, wenn der Einbringer trotz Aufforderung nicht unter der Artessa Weisungen zur weiteren Geschäftsabwicklung zu erteilen, trotz Aufforderung unter Sicherheit für Verbindlichkeiten zu Befugringen oder nachzubessern, Zweifel an der Fähigkeit, die Befugnisse zu haben, der Einbringer besteht über seine Identität oder die Versteigerungsobjekte, seine Herkunft auch über sonstige geschäftsrelevante Rechte macht. Die Anrechnung der Zurückziehungsberechtigung ist bei der Verwaltung. Ein Grund Grund liegt auch vor, wenn die Rechte der Verwertung rechtlich, moralisch, ethisch,
§9. Verkauf ohne Versteigerung
In den freihändigen Verkauf Kann Posten, sterben Bei Einem Regierungser Ausbietung Nicht verdient Werden Oder Aus Erfahrung Nicht Angesteigert Werden, Zum Letzten Rufpreis Oder Limit Auswirkungen. Werden sterben im Verkauf verkauften Posten einer von 6 Wochen, sterben nicht verkauft Werden Werden. Artessa den Verkaufspreis in 10% -Schrieben werden, dass der Einbringer sich sterben eigenen Rechte verloren hat.
§10. Unverkauft gebliebene und Regierungsposten
Artessa ist in Anspruch genommen, Posten, sterben zu den Verweigerungen gehört, sterben nicht von den Einbringer nach Aufforderung und nach Ablauf der Abgabe der Frist nicht gegen die erhöhte Anzahl, sterben unter Verschiedenheit unter Herabsetzung der Rufpreise oder Limite zu verwerten oder dem Einbringer gestellt worden auf seine Kosten und Gefahr zurückzusenden, zu lagern oder bei Gericht zu hinterlegen. Weiters ist Artessa Parteien, Posten, ihre Lagerung, Verwertung, Übersendung oder Hinterlegung unwirtschaftlich ist zu vernichten.
§11. Pfandrechtsicht dem Einbringer
Artessa macht ein Allen vom Einbringer Verantworten Posten ein Pfandrecht, die alle Rechte und Rechte, auch das Schlafen, die Frist und die noch nicht fälligen Rechte, das ihm aus demämtlichen mit dem Einbringer bezüglichen Rechtsgeschäft zustehen. Das Pfandrecht Rechte sich Auch auf Schadenersatzrechte der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung. Stellen SIE Eine Kunst Und Weise Ein, Sterben SIE Durch Eine Kunst Und Ohne Weitere Verständigung Über Ort Und Termin der Versteigerung Nach Der Verwaltung Gegebener Verwertet erhalten. Artessa ist dem Einbringer sichtbare Rechte, sterben Eigene Nachbesserung von Sicherheiten für alle Verbindlichkeiten zu gehören, auch this this bedingt, befristet or Noch Nicht fällig sind.
§12. Vorschussgewährung / Aufrechnung
Auf sterben ersten Lösungen der ständigen Posten can Artessa eineninen Vorschuss geben. Die vorliegenden Zinssätze werden in den Geschäftsräumlichkeiten der Artessa ausgehalten und gefunden, verrechnet. Artessa kann für vorschusste Posten aller Verfügungen des Einbringers, welche sterben Einbringlichkeit des Vorschusses und der Anzahl der Versteigerungsaufträge, Terminwunsch usw. von der Rückzah-Lunge des Vorschusses samt. Deckt der Versteigerungserlös den Vorschuss zusammen führen und nicht kaufen, oder bleibt der Posten bei einer Versteigerung nicht kontrolliert, führt das Artessa zur Inanspruchnahme der behinderten Verantwortung des Einbringers.
Bei Unterlassung der von Artessa geforderten Nachbesserung der Sicher-heiten sowie bei Kündigung des Vertragsverhältnisses can Artessa sterben Forderung samt Auswirkungen und Nebenauszahlung aus Grundem Grund, ganz oder fällig gleich stellen.
Gegenüber Artessa bzw. dem Käufer kann der Einbringer nur mit jenen im Zusammenhang mit seinen Verbindlichkeiten stehender Gegenforderung aufrechnen, die gerichtsüberwachenden und von Artessa oder dem Käufer gekauften gekauften. besteht von Ansprüchen aus einem anderen Unternehmen mit Artessa oder dem Käufer steht dem Einbringer kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§13. Ablichtung, Beobachtungsbericht, Schaustellung
Artessa bleibt die Wahl oder die des Versteigerungskataloges, -medien und -termins, die Wahl stehenigter Transportmittels sowie die Herausgabe und Gestaltung von Versteigerungskatalogen oder sonstiger Werbemittel gehört. Die Posten werden echt und / oder mit technischen Hilfsmitteln schaugestellt, und zwar an mindestens 2 Tagen. Jeder Kaufinteressent soll, Zugang möglich und zumutbar, Beschaffenheit und Zustand dieser Posten möglich sein. Bei Internetauktionen fühlen die Schaustellung heißt online.
Fordert ein Kaufinteressent Kontaktinen Kontaktbericht an, der durch dritte Sachverständige Rechte wurde, IST JEDE Berechtigung für bestätigt sterben gegeben. Zu jedem Posten WIRD der Rufpreis oder der Sachverständigen angenommene Schätzwert.
Legt Artessa für eine Versteigerung Werbemittel auf, welche möglichst alle betreffend Posten. Der Einbringer wahr Grundgrund der gebührenpflichtigen Abbildung sein eingebrachten Posten zu. Artessa über sterben dem Einbringer einen Kostenvorschlag der Abbildung in den betreffenden Medien. Der Einbringer hat ein einigesiges Einspruchsrecht; nach dem Ablauf der Artessa die Abbildung auf Kosten des Einbringers vor der Regelung der Verwaltung. Das alleinige Verwertungsrecht der Abbildungen liegt bei Artessa.
§ 14. Bereitstellung und Gebote
Posten können ausnahmsweise geschlossen Werden, zusammengenommen oder in einem mehrstufigen Verfahren (MV) werden. Beim MV Werden sterben Rechte wahrnehmbar, im ersten Schritt getrennt getrenntoten, Jeder Meistbote und Meistbieter Rechte, vorerst ohne Erteilung eines Zuschlags. Im zweiten Schritt Werden sterben so Rechte Rechte in Einem Los Unent und um sterben Summe aus Meistboten wechselnufen. Bei Ruf ohne Gebot wird der Rufpreis bzw. das Limit heranziehen. Im Letzten Schritt WIRD der Zuschlag gegeben und der Meistbieter der Einzelposten oder der Gesamtlose WIRD, wo immer der gesamten Gesamterlösungen WIRD.
Gebote unter dem Rufpreis werden nicht erledigt. Ein Gebot nehmen der anderen um ca. 10% vom Rufpreis bzw. vom letzten Zugang. Spricht der Auktionator die Worte "Zum Wahrnehmen" nimmt er das Meistbot, das ist das höchste Gebot, ein Zuschlag und kommt der Vertrag zustande. Findet eine Auktion, das im Internet WIRD WIRD, so dass der Zuschlag zu Auktionsende und den Meistbieter auch Nicht im Einzelfall anderslautende Auktionsbedingungen eingestellt WIRD
Dies ist Ein Beitrag, der kein Zuschlag WIRd. Fällt im Zuge der Ausbietung einer bestimmten Herabsetzung des Rufpreises gehört, beginnt der Steigerungsvorgang mit dem ersten Zugangigen Gebot. Fällt nur ein Bieter ein Gebot WIRD, WIRD of this den Zuschlag. Die Erteilung des Zuschlags kann von der Erfüllung werden.
Artessa muss eine Kenntnis von Geboten nicht begründen. Der Bieter gehört durch Abgabe eines Gebots den Gegenstand vor der Auktion besichtigt und sich der Beschreibung mit der Beschreibung vergewissert zu haben. Der Bieter ist ein Gebot auch noch ein Derktion der drei Werktage gebunden.
Bei Meinungsverschiedenheiten, vermuteten Mehrfachangeboten, Vernuteter Nichtbeachtung eines Gebots bzw. Arbeitsem Irrtum vergoldet die Wahrnehmung des Auktionsleiters bzw. die Entscheidung von Artessa. Zu diesem Zweck ist Artessa auch gehört, ein bereits er gehört Zuschlag in der Auktion oder in der Auktion oder in der Auktion neuerlich auszubieten.
Unverkauft gebliebene Posten können bis zum Verkauf der Auktion folgen Tag im Nachverkauf zum letzten Rufpreis oder Limit im Nachverkauf zu den eigenen geltenden Bedingungen Werden.
Artessa ist in Anspruch genommen, bei Versteigerungen mitzubieten und Posten durch Selbsteintritt zu gehören.
§fünfzehn. Kaufpreis, Vertrag, Übergang des Eigentums
Der Kaufpreis besteht aus Meistbot zu Steuern und zu Steuern und ist sofort nach Zuschlag zur Bezahlung fällig. Artessa kann dem Käufer aussichtshalber den Kaufpreis ganz oder geschlossen stunden. Wurde Eine erbetene Stundung Rechte, Kann Artessa Den Zuschlag Wieder Aufheben Und Dem Zweitbestbieter Erteilen Oder Den Posten In Gehören Oder Einer Der Auktion Erhalten.
Artessa ist in Anspruch genommen, gehört für Ein oder mehrere ersteigerte Posten nach eigenen Wahlen berechtigten dem Käufer anzurechnen. Erst nach der Kontrolle des Kaufpreises haben die Kosten, die Steuern, die Steuern, die Steuern, die Steuern und die Steuern. Artessa stellt Dann einen Ausfolgeschein aus, sterben Übergabe des erstenigerten Postens gehört nur gegen Abgabe des Ausfolgescheins.
Der Käufer kann sich auf die Verbindlichkeiten aufrechnen Lassen, sterben gerichtsüberwachenden oder von Artessa oder dem Verantwortungsbewussten wurde. Es steht ihm entgegen, dass. kein Zurückbehaltungsrecht von Ansprüchen aus Anderen Teilen mit Artessa oder dem Werden zu.
Dieset des Käufers, im Auftrag eines Dritten zu handeln oder begehrt er, sterben Rechnung auf einen Eigenen ausgenommen, und can keine persönliche Vollmacht nachweisen, so dass der Käufer alle Rechte und Rechte aus dem Kaufvertrag erhält.
§ 16 Pfandrecht Gegenüber DM Käufer
Artessa Hut Ein Allen Vom Kunden Ersteigerten oder Gekauften Objekten Ein Pfandrecht Zur Sicherung Aller gegenwärtigen und künftigen, bedingten, befristeten oder noch nicht fälligen Forderungen aus Allen Mit Dem geschlossenen Rechtsgeschäften inklusive Schadensersatzforderungen und Kosten Rechtsfreundlicher Vertretung.
§ 17. Erfüllung, Rücktritt vom Vertrag, Deckungsverkauf
If der Käufer trotz Kaufaufforderung sein WIRD aus dem mit ihm gekauften Kaufvertrag und diese AGB gehören der Kunst und Weise, sterben alle anderen Rechte, für sich und / oder den Einbringer
a. auf Erfüllung des Kaufvertrages beharren. Der Käufer WIRD Neben dem Kaufpreis zur Kosten aller Kosten, Kosten und Aufforderungen, Kostenlosen Bettungskosten rechtsfreundlicher Vertretung, heranzuziehen, oder
b. vom Vertrag zurückgezogen. Dies vergoldet für die Artessa für sich und den Einbringer vor, den Käufer für den Ersatz des Gesamtes von ihm, die alle Kosten und die Kosten für die Kosten für die Vertretung, den Verlust aller Rechteerträge für den Deckungsverkauf, den Heranzuziehen, oder
c. den Gegenstand für Rechnung des Käufers wieder zu versteigern.
Alle folgenden des Käufers Werden Auf Diesen Rechten Angerechnet Werden. Bei Kommissionsverkauf darf Artessa, this Beziehungsverkauf der Kommissionsbestimmungen und der Einbringer abtreten, bei Deckungsverkauf oder Wiederversteigerung für den Käufer durch Artessa WIRD der Käufer von der Kauf von der Einbringer-Verwaltung.
§ 18 Rechte, Gefahrenübergang, nicht abgeholte Posten
Der Kaufpreis ist sofort zu erlegen und der ersteigerte Posten sofort zu verkaufen. Eine Lagerung von Zuschlag bis zur Verwaltung der Gefahr des Käufers. Rechnungen und Versandweise auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.
Schafft der Käufer den ersten Posten nicht geschlossen von 14 Tagen ab Zuschlagserteilung weg, kann Artessa Kosten für die Lagerung verrechnen zu stellen oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern zu Lassen. Ertreten die Abholung nicht von 90 Tagen ab Zuschlagserteilung, ist Artessa-Parteien, das ersteigerte Objekt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers wieder zu versteigern. Bestehende Ansprüche Werden der säumigen Käufer Dann Einer Einbringer gleichgestellt.
§ 19
: Voraussetzungen:
Unrichtig Sind sterben Ansichten, WENN SIE Nicht den allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den allgemeinen Sachverständigen gehören. Als Grundlich unrichtig wahrnehmungsberechtigte Angabe, WENN Ein Führener Normkäufer Den Kauf Bei Nichtzutreffen Der Bezahlgemäßen Nicht Erhalten WIRD.
Weist der Käufer erhalten von drei Jahren ab Zuschlagserteilung nach, dass Arbeitslosen von Artessa unrichtig sind, der Käufer Zug um Zug gegen Rückstellung des Nichtes den Kaufpreis zurück. Unternehmer, sterben den Kauf im Rahmen der Persönlichen Haben, Haben Artessa Unverwandte Nach Dem Verstehen An der ersten begründeten Zweifel an der Äußersten des Hiervon zu verständigen.
Bewährte allgemeine Zugängliche Wissenschaftliche Kenntnisse und der Kenntnisige allgemeine Kenntniser Sachverständiger zwischen Kauf und Reklamation durch den Käufer und ihre Abwicklungsbeziehungen Artessa, nach dem Auslassen der Einbringener aufzulösen oder der Reklamation gehören.
Beschädigungen oder Abhilfemaßnahmen zwischen Kauf und Rückgabe des Gegenstands sind, Rechteigen Artessa, Zulässige Reparaturkosten und / oder eine allfällige Wertminderung des Kaufpreises in Abzug zu bringen, bei zwischenzeitlicher Zugriffung steht Artessa überdies gegebenes Managemententgelt zu.
Der Einbringer wahrer zu, im erwartetenfall die Rückabwicklung zwischen Artessa und dem Käufer gegen sich selbst zu verkaufen, und sich selbst zu verlieren, um eine Rücknahme des vollen Versteigerungserlöses und eines Artessa Zuges um Zug gegen Rückerhalt des nicht ständigen Versteigerungsobjektes. Die Regelung Richtlinien Beschädigungen, Be- und Abhilfeung vergoldet hier sinnständig.
Regelungen des Konsumentenschutzes werden durch diese Garantie nicht geschlossen. Für gebrauchte Rechte Rechte die gesetzliche Gewährleistungsfrist ein Jahr. Reklamationen und Steuern über diese Garantien werden durch die Artessa, ihre eigenen und beauftragten Experten, die nicht durch das Konsumentenschutzgesetz, die aus dem Umgang mit dem Artessa resultieren.
Bei Vermittlungsverkennung gehört Artessa anderelei Gewährleistung oder sonstige Haftung. Bei exekutiv versteigerten Einstellungen ist jede Reklamation geändert.
§ 20 Schadenersatz, Versicherung
Artessa, ihre Mitarbeiter und beauftragten Experten, can nicht für leicht fahrsteuerig Schaden Schaden haftbar gemacht werden und haften von Unternehmern auch nicht für schlichte grobe Fahrbefugnis. Für Rechte, durch Naturereignisse, höhere Gewalt oder durch Lagerung sowie für die Folgen infolge Kündigung oder entgangenen Gewinnen Artessa keine Rechte. Artessa haftet dem Käufer eines Objekts für den Verlust oder bei grobem Verschulden. Der Versicherungswert ist 120% des Rufpreises oder das Limit, wenn eines verkauft wurde.
anders dem Einbringer gebunden Artessa von sich des Objekts bis zum Zuschlag bzw. bei unverkauften Kontakt Verträgen bis zur Rücknahmefrist, Steuernstens aber bis zum Ablauf der Rücknahmefrist.
Die Ersatzpflicht ist bei Verlust des Gegenstandes auf den Kauften bzw. den Versicherungswert, bei Beschädigung auf die Wertminderung, Schulden. Die Verrechnung bebenüber dem Einbringer zufrieden damit, auch der Zuschlag zu einem Meistbot in Höhe des Versicherungswerts gegeben. Bei Vollzahlung des Versicherungswerts für einen Gegenstand geht dieser in das Eigentum von Artessa über.
Der Versicherungsschutz besteht auch Feuer, Einbruchsdie Kontrolle und wenn auch Transport Transport. Erhält Artessa Richtlinien Versicherungsleistungen Werden this Auch Wenn keine Berechtigung gegeben IST Zum Teil Vertrauenden der gleichen Betroffenen verwendet.
§ 21 Auszahlung des Erlöses
Ab dem elften Arbeitstag nach Eingang des Einkommens Kaufpreises bei Artessa, frühestens noch mehrere Tage nach dem Auktionstag can der Einbringer this ab Steuern Steuern, Steuern- und Käuferzahlungen, Kosten, Vorschüsse und weniger gegen Vorlage der Versteigerungsanmeldung. Auf Wunsch des Einbringers überweisung Artessa den Nettoerlösungsansprüche dieses Eigenen auf alleinige Kosten des Einbringers auf das von ihm bekannt gegebene Bankkonto.
Auch für Teilverhandlungen zu Einer Einbringung can Teilzahlungen Werden, WENN Nach Abzug Aller Kosten Noch Abgerechnet Für Alle Rechte Von Artessa Aus Jedem Grund Immerhinibtibt.
Bei Reklamation durch den Käufer ist Artessa verkauft, die Auszahlung und den Einbringer bis ihre soziale Erledigung ausstehende. Krieg this Reklamation besteht, darf Artessa sterben Auszahlung des Erlöses und der Einbringer finden, sterben ganz oder der anderen verloren geht oder bereits ausbezahlten Erlös von diesem ganz oder verloren zurückhalten.
Mit der Auszahlung des Erlöses aus dem Einbringer eine Abrechnung. Artessa muss den Einbringer nicht von sich aus über das Versteigerungsergebnis verständigen oder ihm den Käufer verkaufen. Artessa haftet nicht für die Einbringlichkeit des Kaufpreises, bei Kommissionsverkunden auch dann nicht, wenn es dem Einbringer den Käufer nicht genannt hat. Aus der Nichtnennung des Käufers ist ein Selbsteintritt von Artessa nicht fähig.
§ 22. Honorare, Entgelte, Spesenersatz
Ein den Geschäftsräume von Artessa ausgehändiger Führener Verantwortlicher für Kunst und Höhe der Honorare und Rechte und ihre Einhebung. Dieser Gebührentarif gehört zu dieser AGBV.
Alle zu einem Geschäftsfall werden nach dem Verursacher-Prinzip der Einbringer oder Käufer Artessa in Rechnung gestellt.
§ 23. Kauf- und Telefonaufträge
Kaufinteressenten can Artessa per Post, Telefax, Telefon, E-Mail oder online, Kaufaufträge und Telefonaufträge erteilen. unentgeltlich als Serviceleistung zugehört. Diese Aufträge müssen die persönlichen Rechte der Auktion und des Loses, bei Kaufaufträgen auch ein Ankaufslimit. Artessa wird bei Kaufauftrag für den Auftraggeber bis zu seinem Ankaufslimit mitbieten, bei Telefon in telefonischer Kontrolle mit dem Auftraggeber für diese Mitbieten, für sich mit dem Auftraggeber für diese Mitbieten. Artessa gehört in diesem Rahmen andere für die fehlerfreie Abwicklung der Aufträge. Die Reihung von Kaufaufträgen mit gleich hohen Ankaufslimiten Werden nach dem eigenen Einlangens.
Aufträge can Auch Ein Sensale Werden, sterben Als Auch Persönliche Personen Aufträge entgegennehmen. Daher gebunden Artessa nicht für die Tätigkeit von Sensalen. Die Einhebung des Entgeltanspruchs (Artarie) can Artessa im Namen und für Rechnung des Sensalen Steuern.
§ 24. Versteigerung verfallener Pfänder
Verfallene Pfänder werden, sehen sterben allgemeinen Geschäftsbedingungen Artessa-Pfand und nichts anderes vorsehen, sinngemäß nach den Bestimmungen dieser AGBV verborgenigert.
§ 25 Erfüllungsort, gesetzliches Recht, Gerichtsstand
im Einzelfall
Erfüllungsort ist Wiener Neustadt.
(2) Für alle Richtlinien de Zulassung vergoldetes österreichisches Recht. Das UN-Vertretungen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.
(3) Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten Wird das für 2700 Wiener Neustadt lokal und sachlich zuständige österreichische Gericht entschieden. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes vergoldet this guten nur sie auch keinen Wohnsitz Noch einen eigenen allgemeinen Aufenthalt in Österreich Haben und Auch Nicht im Inland gehören Sind, Dem Nicht Andere Regelungen gehören.
Inkrafttreten dieser Geschäftsbedingungen am ...
Gebührentarif für den Versteigerungsbetrieb
Diff: Bei Differenzbesteuerung und Vermittlung, inkl. USt.
Voll: Bei Vollbesteuerung, exkl. USt.
Käufer kaufen
alle Objekte ausgenommen Kraftfahrzeuge, Briefmarken, Münzen:
Versteigerung Diff Voll
für die ersten € 10.000, - 25% 18%
Für Beträge bzw. Realitysteile zwischen € 10.000,- und 300.000,- 22% 15%
Für den € 300.000,- übersteigendscheiben 15% 12%
Nachverkauf Diff Voll
für die ersten € 10.000,- 27% 20%
Für Beträge bzw. Arbeitssteile zwischen € 10.000,- und 300.000,- 24% 17%
Für den € 300.000,- übersteigendscheiben 17% 14%
Händel Diff Voll
Im Freiverkauf 38% 31%
Lagerzahlung bei
Überschreitung des Abholtermins fällig
Allgemein
pro pro Monat Monat, vom Meistbot 1%
Berechtigung Objekte, pro Wertem Monat,
vom Rufpreis bzw. Limit 1%
Großvolumige Rechte
Lautbehaftete
Rückständezinsen
vom Rückstand tageweise arbeiten, vierteljährlich angelastet, 6% pro Jahr für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozent¬gest gerundeten „European Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“. Zinssatz nachgelöste Schritte nach dem Endeächsten auf das Ende des Kalendervierteljahres nach Monatersten in Kraft.
Berechtigte
Versteigerung Diff Voll
Bis zu Meistbot von € 1.000, - 18,34% 22%
Für einen Betrag bzw. Betragsteile zwischen € 1.000, - und 10.000, - 12,5% 15%
Für den € 10.000, - übersteigenden Betrag 8% 9,6%
Mindestverkäufergebühr je Post allgemein 35, - 35, -
Mindestverkäufergebühr je Posten für Bücher, Briefmarken Münzen und
örtlich anfallende Versteigerungsabgaben werden von Artessa gedreht.
Zurückgezogener Zurückweisung
Wird je Posten vom Rufpreis eingehoben und wird die USt.
Solange die Posten nicht schaugestellt sind und noch kein
Versteigerverzeichnis geändert wurde
Vor der ersten Versteigerung 12%
Nach vergeblicher Ausbietung 2,4%
noch weniger € 2,-
hinter bis einen Tag vor Auktion 18%
Am Tag der Auktion 24%
Nach vergeblicher Ausbietung, solange die Posten nicht
schaugestellt sind und Noch kein
Versteigerverzeichnis erhalten wurde
bei
Zurückziehung, je Posten inkl. USt. 4%
Vorschusszinsen
vom Vorschuss wurden tageweise Rechte, vierteljährlich angelastet, 4% pro Jahr über das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten „Europäische Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“. Zinssatz nachgelöste Schritte nach dem Endeächsten auf das Ende des Kalendervierteljahres nach Monatersten in Kraft.
Sonstige Entscheidungs
Transport
Nach Nacher Vereinbarung
Bearbeitungsgebühr
Verlustanzeigen pro Verkaufs- BZW. Versteigerungsanmeldung € 15,-
Für Nachforschungen pro Versicherungser halber Stunde € 15,-
Für Abrechnungskosten € 15,-
Für Transportkosten € 15,- Für Transportkosten je Transportumfang € 30,-
Verpackungsspesen nach
Transportbeförderung auf eigene Sicherheit
vom Versicherungswert 1%
Versicherung nicht abgeschlossen abgeholter Posten
vom Versicherungswert lt. AGB 1%
Mitarbeiter bei der Beschaffung von Ausfuhrdokumenten
je Geschäftsfall € 50, -
Versicherungswert: 120% des Rufpreises