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Abholung / Versand Wir bitten Sie, ersteigerte Objekte innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abzuholen oder unsere Versandabteilung mit der Transportabwicklung zu beauftragen. Als Versandauftrag gilt die Überweisung der anfallenden Versandkosten. Sollten Sie Möbel ersteigert haben, Ihre gekauften Objekte sperrig bzw. gar bruchgefährdet sein oder aufgrund des Warenwertes eine Höherversicherung vonnöten sein, sind wir Ihnen gerne behilflich ein geeignetes Transportunternehmen zu finden und zu beauftragen. Alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr sowie die Gefahr von Verlust und Schaden, trägt der Käufer.
Keine Aufschläge für Live-/Portalgebote für den Bieter.
Sensible Objekte
Auf militärischen Orden, Dokumenten, Ausweisen etc. aus der Zeit des III.Reiches sind oft deren Symbole abgebildet. Beachten Sie bitte § 86 StGB. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen. Kurz gesagt, wir versteigern diese Gegenstände nur zur staatsbürgerlichen und geschichtlichen Aufklärung. Propaganda ist nicht beabsichtigt, und wir distanzieren uns von jeglichen rechten, radikalen und verfassungsfeindlichen Gedankengut.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der persönlichen, schriftlichen oder digitalen Teilnahme an der Auktion und mit der Einlieferung
von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch
für den freihändigen Nachverkauf gelten:
1. Es handelt sich um eine freiwillige private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden
Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Für offene und versteckte
Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Dies gilt
insbesondere für gebrauchte Gegenstände. Die Gegenstände können altersbedingte Spuren, u.U.
Beschädigungen aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich
bestätigt werden müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw. Zusicherung von
Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über Ursprung,
Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände
stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Auktionshaus Antik Vegesack KG wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit haben.
4. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, die im
Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie
Katalognummern zu trennen, mehrere Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam
aufzurufen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten ab 10€, je nach Betrag auch höher ´, siehe Auflistung.
5. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer
berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. Bei Zweifeln über den Zuschlag kann
der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein
einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen oder den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will.
6. Bietaufträge können auch schriftlich erteilt werden. In diesem Fall hat der Bieter den
Versteigerungsgegenstand genauestens zu bezeichnen und seinen vollständigen Namen und
Adresse zu hinterlegen. Bietaufträge müssen schriftlich erteilt werden, wobei sich der Versteigerer bei nicht bekannten Auftraggebern vorbehält, eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten
Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere
Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht
sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und
fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Die abgegebenen
Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen
Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum erst bei
vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen
an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht
seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der
Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand freihändig verkaufen.
Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
9. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 26% des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des
Versteigerungsgutes.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
12. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vorgänge aus der Versteigerung ist Bremen.
Antik Vegesack Gmbh & Co. KG
Inh. Hero Wiemers
Reeder-Bischoff-Straße 33
Eingang Beilkenstraße
28757 Bremen
HRA29399HB
Tel: 0421 59 65 69 65
Mail: kontakt@antik-vegesack.de
Web: www.antik-vegesack.de
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Abholung / Versand Wir bitten Sie, ersteigerte Objekte innerhalb von vier Wochen nach der Auktion abzuholen oder unsere Versandabteilung mit der Transportabwicklung zu beauftragen. Als Versandauftrag gilt die Überweisung der anfallenden Versandkosten. Sollten Sie Möbel ersteigert haben, Ihre gekauften Objekte sperrig bzw. gar bruchgefährdet sein oder aufgrund des Warenwertes eine Höherversicherung vonnöten sein, sind wir Ihnen gerne behilflich ein geeignetes Transportunternehmen zu finden und zu beauftragen. Alle Kosten für Transport, Versicherung und Ausfuhr sowie die Gefahr von Verlust und Schaden, trägt der Käufer.
Keine Aufschläge für Live-/Portalgebote für den Bieter.
Sensible Objekte
Auf militärischen Orden, Dokumenten, Ausweisen etc. aus der Zeit des III.Reiches sind oft deren Symbole abgebildet. Beachten Sie bitte § 86 StGB. Mit dem Gebot verpflichtet sich der Bieter/Ersteigerer, die Auktionsexponate nur für die oben genannten Gründe zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des § 86a StGB zu benutzen. Der Versteigerer ist berechtigt, Auktionsexponate, die unter den § 86 und § 86a fallen oder fallen können, ohne Angabe von Gründen nicht zur Versteigerung zu bringen und einem Bieter den Zuschlag zu verweigern, wenn dieser keine Gewähr dafür bietet, dass die Auktionsexponate den in §86 Abs. 3 StGB genannten Zwecken dienen. Kurz gesagt, wir versteigern diese Gegenstände nur zur staatsbürgerlichen und geschichtlichen Aufklärung. Propaganda ist nicht beabsichtigt, und wir distanzieren uns von jeglichen rechten, radikalen und verfassungsfeindlichen Gedankengut.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit der persönlichen, schriftlichen oder digitalen Teilnahme an der Auktion und mit der Einlieferung
von Gegenständen zur Versteigerung werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt, die auch
für den freihändigen Nachverkauf gelten:
1. Es handelt sich um eine freiwillige private Versteigerung. Der Versteigerer führt sie im fremden
Namen und für fremde Rechnung durch, soweit nicht etwas anderes angegeben ist.
2. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor dem Auktionstag zu den
angegebenen Zeiten eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand
versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Für offene und versteckte
Mängel jeder Art kann nach dem Zuschlag keine Haftung übernommen werden. Dies gilt
insbesondere für gebrauchte Gegenstände. Die Gegenstände können altersbedingte Spuren, u.U.
Beschädigungen aufweisen. Beschreibungen im Katalog und mündliche Erklärungen, die schriftlich
bestätigt werden müssen, sowie Erläuterungen während der Auktion werden nach besten Wissen und Gewissen abgegeben. Sie stellen keine Garantien im Rechtssinne bzw. Zusicherung von
Eigenschaften gemäß §§ 434 ff. BGB dar. Dies gilt insbesondere für Angaben über Ursprung,
Zustand, Alter, Echtheit und Zuschreibung. Beschreibungen der zu versteigernden Gegenstände
stammen ausschließlich von dem jeweiligen Einlieferer.
3. Schadensersatzansprüche gegen die Auktionshaus Antik Vegesack KG wegen Rechts- und
Sachmängeln sowie aus sonstigen Rechtsgründen (inkl. Ersatz vergeblicher Aufwendungen) sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder ihre Ursache in der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit haben.
4. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er legt die Reihenfolge der
zur Versteigerung gelangenden Gegenstände fest. Der Versteigerer ist berechtigt, die im
Versteigerungskatalog aufgeführten Gegenstände außerhalb der Reihenfolge zu versteigern sowie
Katalognummern zu trennen, mehrere Gegenstände zusammenzufassen und diese gemeinsam
aufzurufen oder auszulassen. Der Aufruf erfolgt zu den im Katalog genannten Limit Preisen.
Gesteigert wird in der Regel in Schritten ab 10€, je nach Betrag auch höher ´, siehe Auflistung.
5. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene
verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer
berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. Bei Zweifeln über den Zuschlag kann
der Versteigerer nach freiem Ermessen den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters
wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein
einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand neu aufzurufen oder den Zuschlag dem nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will.
6. Bietaufträge können auch schriftlich erteilt werden. In diesem Fall hat der Bieter den
Versteigerungsgegenstand genauestens zu bezeichnen und seinen vollständigen Namen und
Adresse zu hinterlegen. Bietaufträge müssen schriftlich erteilt werden, wobei sich der Versteigerer bei nicht bekannten Auftraggebern vorbehält, eine Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Das höchste Gebot erhält nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag. Der Versteigerer kann sich den
Zuschlag vorbehalten, ihn ohne Angabe von Gründen verweigern und Gebote von unbekannten
Bietern zurückweisen, wenn nicht vor der Auktion Sicherheiten geleistet wurden. Geben mehrere
Personen das gleiche Höchstgebot ab, so entscheidet der Versteigerer nach eigenem Ermessen.
Zweifel über den Zuschlag sind sofort geltend zu machen. Kann eine Meinungsverschiedenheit nicht
sofort geschlichtet werden, kann der Versteigerer den Gegenstand neu anbieten. Schriftliche und
fernmündliche Gebote werden gewissenhaft, aber ohne Gewähr ausgeführt. Die abgegebenen
Summen gelten als Höchstlimit für einen eventuellen Zuschlag ohne Nebenkosten.
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Mit dem Zuschlag gehen
Besitz und Gefahr an der ersteigerten Sache unmittelbar auf den Käufer über; das Eigentum erst bei
vollständigem Zahlungseingang. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, bleibt der Bieter für 3 Wochen
an sein Angebot gebunden. Es erlischt, wenn er nicht innerhalb dieser Zeit schriftlich den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Nimmt der Käufer die Sache nicht zur festgesetzten Zeit ab oder geht
seine Zahlung nicht rechtzeitig ein, so erlöschen seine Rechte aus dem Zuschlag, und der
Versteigerer kann ohne Fristsetzung wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Unabhängig davon kann er den Gegenstand freihändig verkaufen.
Rechte des Einlieferers kann der Versteigerer nur in dessen Namen geltend machen. Jeder Bieter
kauft im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
9. Grundlage für die Bezahlung bildet der Zuschlagspreis. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagspreis und einem Aufgeld von 26% des Zuschlagsbetrages zzgl. der jeweils gültigen MwSt. auf das Aufgeld. Mit Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kaufgegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sofort fällig. Die Aushändigung erfolgt erst nach vollem Zahlungseingang. Wurde der Zuschlag aufgrund eines schriftlichen oder fernmündlichen Gebots erteilt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach der Auktion zu begleichen. Auslagerung und Versand gehen zu Lasten des Käufers.
10. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf des
Versteigerungsgutes.
11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter diese Bedingungen an.
12. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der
übrigen unberührt.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Vorgänge aus der Versteigerung ist Bremen.
Antik Vegesack Gmbh & Co. KG
Inh. Hero Wiemers
Reeder-Bischoff-Straße 33
Eingang Beilkenstraße
28757 Bremen
HRA29399HB
Tel: 0421 59 65 69 65
Mail: kontakt@antik-vegesack.de
Web: www.antik-vegesack.de