Los

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Friedrich Behrendt (1863 Memel – 1946 Fürstenfeldbruck)Haffstrand bei Nidden.Öl

In 4. Ahrenshooper Winterauktion

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Ostseebad Ahrenshoop

Friedrich Behrendt (1863 Memel – 1946 Fürstenfeldbruck)
Haffstrand bei Nidden.
Öl auf Leinwand, auf Malplatte kaschiert. 1899. 402 x 537 mm. U. r. signiert, datiert. Provenienz: Privatsammlung Hannover.Das Werk wurde zehn Jahre im Ostpreußischen Landesmuseum Lüneburg ausgestellt.
gerahmt





Friedrich Behrendt (1863 Memel – 1946 Fürstenfeldbruck)
Haffstrand bei Nidden.
Öl auf Leinwand, auf Malplatte kaschiert. 1899. 402 x 537 mm. U. r. signiert, datiert. Provenienz: Privatsammlung Hannover.Das Werk wurde zehn Jahre im Ostpreußischen Landesmuseum Lüneburg ausgestellt.
gerahmt




4. Ahrenshooper Winterauktion

Auktionsdatum
Ort der Versteigerung
Strandhalle Ahrenshoop
Dorfstr. 16b
Ostseebad Ahrenshoop
18347
Germany

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Wichtige Informationen

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AGB

stand2020 | stand2020



Auktionsbedingungen

1.

Die im Katalog angegebenen Preise sind Schätzpreise. Sie geben dem Bieter einen Anhaltspunkt zum Verkehrswert der angebotenen Arbeiten und zu der Preisspanne, innerhalb derer der Zuschlag erwartet wird.


2.

Der Auktionator ist berechtigt, Katalogangaben durch Aushang am Ort der Versteigerung und unmittelbar vor der Versteigerung des betreffenden Kunstgegenstandes mündlich zu berichtigen oder zu ergänzen.


3.

Die Versteigerung des einzelnen Kunstgegenstandes beginnt mit dessen Aufruf durch den Auktionator. Der Aufruf der Lots orientiert sich am unteren Schätzpreis. Der Auktionator ist berechtigt, bei Aufruf von der im Katalog vorgesehenen Reihenfolge abzuweichen, Los-Nummern zu verbinden oder zu trennen oder eine Los-Nummer zurückzuziehen. Der Preis wird bei Aufruf vom Auktionator festgelegt, und zwar in Euro. Gesteigert wird um jeweils 10 % des vorangegangenen Gebots, sofern der Auktionator nicht etwas anderes bestimmt.


4.

Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Auktionator hat das Recht, ohne Begründung ein Gebot abzulehnen oder den Zuschlag zu verweigern. Wird ein Gebot abgelehnt oder der Zuschlag verweigert, bleibt das vorangegangene Gebot wirksam. Der Auktionator kann einen Zuschlag zurücknehmen und den Kunstgegenstand innerhalb der Auktion neu ausbieten, wenn ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot von ihm übersehen und dies von dem übersehenen Bieter unverzüglich beanstandet worden ist oder ein Bieter sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. Übt der Auktionator dieses Recht aus, wird ein bereits erteilter Zuschlag unwirksam.


5.

Der Auktionator kann bei Nichterreichen des Limits einen Zuschlag unter Vorbehalt erteilen. Ein Zuschlag unter Vorbehalt wird nur wirksam, wenn das Auktionshaus das Gebot innerhalb von drei Wochen nach dem Tag der Versteigerung schriftlich bestätigt. Sollte in der Zwischenzeit ein anderer Bieter mindestens das Limit bieten, erhält dieser ohne Rücksprache mit dem Bieter, der den Zuschlag unter Vorbehalt erhalten hat, den Zuschlag.


6.

Kaufinteressenten, die nicht persönlich anwesend sein können, haben die Möglichkeit, ein schriftliches Gebot abzugeben oder nach Voranmeldung telefonisch zu bieten. Per E-Mail abgegebene Gebote werden rechtlich wie schriftliche Gebote behandelt. Gehen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für denselben Kunstgegenstand ein, erhält das zuerst eingetroffene Gebot den Zuschlag, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Jedes schriftliche Gebot wird vom Versteigerer nur mit dem Betrag in Anspruch genommen, der erforderlich ist, um ein anderes abgegebenes Gebot zu überbieten. Schriftliche Gebote von weniger als 80 % des unteren Schätzpreises können nicht wahrgenommen werden.

Telefonische oder schriftliche Gebote müssen 24 Stunden vor der Auktion beim Versteigerer vorliegen, andernfalls ist eine Berücksichtigung nicht zuzusichern. Alle Gebote erfordern die Angabe der kompletten postalischen Anschrift des Bieters und die Telefonnummer, unter der er vor der Durchführung der Auktion erreichbar ist. Das Auktionshaus behält sich die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes vor.

Die telefonischen Gebote werden von einem während der Versteigerung im Saal anwesenden Mitarbeiter vom Auktionshaus entgegengenommen und unter Berücksichtigung der Weisungen des Bieters während der Versteigerung abgegeben. Das von dem Bieter genannte Gebot bezieht sich ausschließlich auf den Hammerpreis, umfasst also nicht Aufgeld, etwaige Umlagen und Umsatzsteuer, die hinzukommen. Das Gebot muss den Kunstgegenstand, auf den es sich bezieht, zweifelsfrei und möglichst unter Angabe der Los-Nummer, des Künstlers und des Titels, benennen. Bei telefonischen Geboten übernimmt der Versteigerer keine Gewährleistung für das Zustandekommen der Verbindung.

Online-Live-Gebote über das Internet sind nur zulässig, wenn der Bieter von den Ahrenshooper Kunstauktionen zum Bieten über das Internet unter Verwendung eines Benutzernamens und eines Passwortes zugelassen worden ist und die Versteigerungsbedingungen als verbindlich anerkennt. Die Zulassung erfolgt ausschließlich für die Person des Zugelassenen, ist also höchstpersönlich. Der Benutzer ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und sein Passwort Dritten nicht zugänglich zu machen. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet er gegenüber den Ahrenshooper Kunstauktionen für daraus entstandene Schäden. Gebote über das Internet sind nur rechtswirksam, wenn sie hinreichend bestimmt sind und durch Benutzernamen und Passwort zweifelsfrei dem Bieter zuzuordnen sind. Die über das Internet übertragenen Gebote werden elektronisch protokolliert. Die Richtigkeit der Protokolle wird vom Käufer anerkannt, dem jedoch der Nachweis ihrer Unrichtigkeit offensteht.


7.

Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises. Auf den Zuschlag ist ein Aufgeld von 25 % zu entrichten, in dem die Umsatzsteuer und eine Folgerechtsumlage ohne separaten Ausweis enthalten sind (Differenzbesteuerung). Sofern eine Abrechnung nach Regelbesteuerung gewünscht wird, ist ein Aufgeld von 17 % zu entrichten. Auf den Rechnungsendbetrag wird dann die derzeit gültige Umsatzsteuer von 16 % erhoben. Von der Umsatzsteuer befreit sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer, innerhalb der EU bei Nachweis einer USt-Identifikationsnummer. Die Abrechnung erfolgt in Euro.


8.

Will ein Bieter Gebote im Namen eines Dritten abgeben, hat er dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Versteigerung den Ahrenshooper Kunstauktionen unter Vorlage einer Vollmacht des Dritten anzuzeigen. Anderenfalls kommt bei Zuschlag der Vertrag mit ihm selbst zustande.


9.

Die Ausgabe der ersteigerten Lots an die Bieter erfolgt am Folgetag der Auktion, also am 31. Dezember 2020 in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr in der Strandhalle Ahrenshoop, Dorfstraße 16 b, 18347 Ostseebad Ahrenshoop. Bei der Übergabe ist der Kaufpreis mit ec-Karte, in bar oder mit Scheckzahlung zu leisten. Bis zur Einlösung gilt ein Eigentumsvorbehalt an dem ersteigerten Gut zugunsten des Versteigerers. Ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein. Das Auktionshaus ist berechtigt Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu belasten und vom Ersteigerer Schadenersatz zu verlangen. Nach 6 Wochen wird der duch Zuschlag zustande gekommene Vertrag mit dem Käufer annulliert. Der Schadensersatz umfasst insbesondere das den Ahrenshooper Kunstauktionen entgangene Entgelt (Einliefererkommission und Aufgeld), sowie angefallene Kosten für Katalogabbildungen und die bis zur Rückgabe oder bis zur erneuten Versteigerung des Kunstgegenstandes anfallenden Transport-, Lager- und Versicherungskosten.
Wird der Kunstgegenstand an einen Unterbieter verkauft oder in der nächsten oder übernächsten Auktion versteigert, haftet der Käufer außerdem für jeglichen Mindererlös.


10.

Der Versand ersteigerter Kunstwerke ist nach besonderer Absprache zu Lasten und Risiko des Käufers möglich. Dieses gilt vor allem für Telefon- und schriftliche Gebote. Die Auslieferung erfolgt nach Zahlung des Kaufpreises nebst Zuschlägen auf dem vom Erwerber gewünschten Transportweg. Der Kaufpreis ist unmittelbar nach Rechnungslegung fällig.


11.

Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Werke können vor der Auktion zu den angesetzten Zeiten besichtigt werden. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 459 BGB. Der Erhaltungszustand ist bestmöglich beschrieben. Bei den Größenangaben steht Höhe vor Breite. Bei der Druckgrafik bezieht sie sich auf die Abbildung, bei Plakaten und Arbeiten anderer Technik auf die Blattgröße. Wenn nicht anders angegeben, werden die Arbeiten ungerahmt zugeschlagen. Die in der Ausstellung gezeigten Rahmen können entsprechend gesonderter Preisliste vom Bieter erworben werden.


12.

In der Auktion nicht zugeschlagene Lots können am Folgetag in den Auktionsräumen und bis zu vier Wochen nach der Auktion im Nachverkauf erworben werden. Eine Nachverkaufsliste steht im Internet unter www.ahrenshoop-kunstauktion.de zur Verfügung. Lots, die das Limit nicht erreicht haben und nur unter Vorbehalt zugeschlagen wurden, können im Nachverkauf nachbeboten werden. Der Nachverkaufspreis ist jeweils der untere Schätzpreis, zuzüglich Aufgeld.


13.

Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Auktionsbedingungen. Gerichtsstand ist Stralsund.


Auktionator: Robert Dämmig

Auktionsfolge: Die Auktion wird mit einer Pause nach Lot 60 durchgeführt.

Vollständige AGBs