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Los
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For buyer’s premium and VAT please check particular lot.
Auktionsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher und telefonischer Art, oder als Live-Bieter werden folgende Bedingungen anerkannt:
Abs. 1 Die Versteigerung ist freiwillig und erfolgt in fremden Namen und für fremde Rechnung, soweit nicht eigene - besonders gekennzeichnete Ware - angeboten wird.
Abs. 2 Es wird in Euro gesteigert gegen Barzahlung, EC-Karte oder Überweisung innerhalb einer Woche.
Abs. 3 Der Ausruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limit. Es wird um ca. 10 % des jeweils letzten Gebotes gesteigert. Die Teilnahme ist nur mit einer Bieternummer möglich, die an der Kasse ausgegeben wird.
Abs. 4 Der Versteigerer hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern, Nummern zu vereinen, zu trennen und zurückzuziehen.
Abs. 5 Der Versteigerer hat das Recht, Zuschläge zu verweigern oder aufzuheben. Ein Anspruch des Bieters auf ein Anwartschaftsrecht bei einem bestimmten Los oder die Erteilung des Zuschlages besteht nicht.
Abs. 6 Die abgegebenen Gebote (schriftliche oder elektronische Vorgebote / Gebote) sind bindend und können nicht widerrufen werden. Der Bieter ist gemäß §145 BGB an den Antrag gebunden. In der Regel werden Untergebote nur in Höhe von maximal 10% des Limitpreises akzeptiert.
Abs. 7 Das Mitbieten per Telefon ist nur für Lose ab einem Limitpreis von 150 € möglich. Ferner akzeptiert der Telefonbieter den im Katalog angegebenen Limitpreis als Mindestgebot, welches bereits durch die Bestätigung des Gebotes und die Annahme als Telefonbieter durch unser Auktionshaus als bindendes Gebot gilt, auch wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufes nicht erreichbar war.
Abs. 8 Bei Losen mit einem niedrigeren Limitpreis muss zuvor mindestens 150 € bindend geboten werden, um als Telefonbieter berücksichtigt zu werden.
Abs. 9 Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Auktion besteht nicht!
Abs. 10 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des ersteigerten Objektes. Zugeschlagen wird dem höchsten Gebot, wenn nach dreimaligem Wiederholen kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann vor dem Zuschlag Sicherheiten und entsprechende Referenzen verlangen. Entstehen während der Auktion Streitfragen über den Zuschlag bzw. das höchste Gebot, wird das Versteigerungsobjekt noch einmal ausgerufen. Bei gleich schriftlichen Geboten entscheidet das niedrigere Eingangsdatum. Ausländischen Käufern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Umsatzsteuer nicht berechnet, wenn bei Auftragserteilung die ID-Nummer des Käufers genannt wurde. Käufern außerhalb der EG wird die Umsatzsteuer nur bei Versand durch uns nicht berechnet.
Abs. 12 Mit dem Zuschlag geht jegliche Sachgefahr, d.h. insbesondere die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und der Zerstörung auf den Käufer über. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, bestehend aus Zuschlagpreis und Aufgeld nebst Mehrwertsteuer sowie etwaigen Transport- und Versicherungskosten übertragen. Die Auslieferung erfolgt demzufolge erst nach vollständiger Zahlung von Kaufpreis und Transport sowie Versicherungskosten.
Abs. 13 Wird nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Versteigerer unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erneut zur Zahlung auffordern und wenn er dies schriftlich angekündigt hat, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig veräußern oder versteigern. Der Käufer haftet in diesen Fällen für jeglichen dem Versteigerer bzw. seinem Auftraggeber entstehenden Schaden. Auf etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot im Rahmen der erneuten Versteigerung wird er nicht zugelassen.
Abs. 14 Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Altersbedingte Mängel, Besitzvermerke, Exlibris, Stempel, Namenseintragungen usw. werden in der Regel nicht gesondert vermerkt. Mehrbändige Werke, insbesondere Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne katalogisiert. Auch wird bei Konvoluten ein Erhaltungszustand nicht angegeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenstände, auch für nicht erkennbare Mängel. Für Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung übernommen. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459 ff BGB.
Abs. 15 Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibung und Erhaltungszustand nicht beanstandet werden. Soweit Werke unvollständig sind, kann dies innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Sendung geprüft werden. Spätere diesbezügliche Rügen werden nicht berücksichtigt.
Abs. 16 Aufbewahrung und Versand des Versteigerungsgutes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Kosten für Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich berechnet. Die Warenausgabe unmittelbar nach der Auktion an Bieter oder an beauftragte Speditionen, erfolgt ohne Verpackungsmaterial, d. h. die Ware wird in der Regel unverpackt übergeben. Sollte der vom Auktionshaus angegebene Versandweg / Versandkosten dem Bieter nicht zusagen, muss er den Transport selber organisieren. Hierbei gilt zu beachten, dass der Bieter ab Gebotsabgabe für den Transport / Abholung der Ware selber verantwortlich ist und die durch das Auktionshaus berechneten Versandkosten nur ein unverbindliches Angebot darstellen! Gerahmte Grafiken bzw. Kunstwerke werden wegen des Transportrisikos ohne Glas und Rahmen versandt. Der Käufer trägt einen etwaigen Schaden, falls er dennoch den Versand mit Glas und Rahmen wünscht, sofern nicht der Versteigerer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mindestens grob fahrlässig handelten. Die Haftung des Versteigerers für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Aufgeld beträgt 25 % incl. MwSt. (Aufgeld = Vergütung für den Auktionator). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die übrigen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten möglichst nahe kommt.
Abs. 17 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst- Wissenschafts- Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
Abs. 18 Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von
21,01 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (gesamt 25%) erhoben. Da die MwSt. nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt. - Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich.
For our english speaking customers: The hammer price is a net price, to which a buyer´s premium of 21,01% is added. To the buyer´s premium a value added tax of 19% is added, resulting in a total buyer´s premium of 25%. The value added tax is payable on the buyer´s premium only and is non-refundable in case the goods are exported.
Abs. 19 Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf u. weitere Dienstleistungen
Abs. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Scheck- und Wechselklagen, ist Rheine.
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Auktionsbedingungen
Mit der Teilnahme an der Auktion persönlicher, schriftlicher und telefonischer Art, oder als Live-Bieter werden folgende Bedingungen anerkannt:
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Abs. 6 Die abgegebenen Gebote (schriftliche oder elektronische Vorgebote / Gebote) sind bindend und können nicht widerrufen werden. Der Bieter ist gemäß §145 BGB an den Antrag gebunden. In der Regel werden Untergebote nur in Höhe von maximal 10% des Limitpreises akzeptiert.
Abs. 7 Das Mitbieten per Telefon ist nur für Lose ab einem Limitpreis von 150 € möglich. Ferner akzeptiert der Telefonbieter den im Katalog angegebenen Limitpreis als Mindestgebot, welches bereits durch die Bestätigung des Gebotes und die Annahme als Telefonbieter durch unser Auktionshaus als bindendes Gebot gilt, auch wenn der Bieter zum Zeitpunkt des Anrufes nicht erreichbar war.
Abs. 8 Bei Losen mit einem niedrigeren Limitpreis muss zuvor mindestens 150 € bindend geboten werden, um als Telefonbieter berücksichtigt zu werden.
Abs. 9 Ein Rechtsanspruch auf das Zustandekommen einer telefonischen Verbindung während der Auktion besteht nicht!
Abs. 10 Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung des ersteigerten Objektes. Zugeschlagen wird dem höchsten Gebot, wenn nach dreimaligem Wiederholen kein Übergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann vor dem Zuschlag Sicherheiten und entsprechende Referenzen verlangen. Entstehen während der Auktion Streitfragen über den Zuschlag bzw. das höchste Gebot, wird das Versteigerungsobjekt noch einmal ausgerufen. Bei gleich schriftlichen Geboten entscheidet das niedrigere Eingangsdatum. Ausländischen Käufern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft wird die Umsatzsteuer nicht berechnet, wenn bei Auftragserteilung die ID-Nummer des Käufers genannt wurde. Käufern außerhalb der EG wird die Umsatzsteuer nur bei Versand durch uns nicht berechnet.
Abs. 12 Mit dem Zuschlag geht jegliche Sachgefahr, d.h. insbesondere die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und der Zerstörung auf den Käufer über. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, bestehend aus Zuschlagpreis und Aufgeld nebst Mehrwertsteuer sowie etwaigen Transport- und Versicherungskosten übertragen. Die Auslieferung erfolgt demzufolge erst nach vollständiger Zahlung von Kaufpreis und Transport sowie Versicherungskosten.
Abs. 13 Wird nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, kann der Versteigerer unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist erneut zur Zahlung auffordern und wenn er dies schriftlich angekündigt hat, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt anderweitig veräußern oder versteigern. Der Käufer haftet in diesen Fällen für jeglichen dem Versteigerer bzw. seinem Auftraggeber entstehenden Schaden. Auf etwaigen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot im Rahmen der erneuten Versteigerung wird er nicht zugelassen.
Abs. 14 Die Versteigerungsobjekte sind gebraucht. Altersbedingte Mängel, Besitzvermerke, Exlibris, Stempel, Namenseintragungen usw. werden in der Regel nicht gesondert vermerkt. Mehrbändige Werke, insbesondere Zeitschriften, Serienwerke, Gesamtausgaben und Konvolute sind nicht bis ins einzelne katalogisiert. Auch wird bei Konvoluten ein Erhaltungszustand nicht angegeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich. Sämtliche zur Versteigerung gelangten Gegenstände können vor der Versteigerung ausreichend besichtigt und geprüft werden. Beschreibungen im Katalog erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch übernimmt der Versteigerer keinerlei Gewähr für Katalogangaben, dies gilt insbesondere hinsichtlich Beschaffenheit, Vollständigkeit, Echtheit, Künstlernamen, Ort- u. Zeitbestimmung der Gegenstände, auch für nicht erkennbare Mängel. Für Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Geräten wird keine Haftung übernommen. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften gemäß §§459 ff BGB.
Abs. 15 Nach erfolgtem Zuschlag können Zuschreibung und Erhaltungszustand nicht beanstandet werden. Soweit Werke unvollständig sind, kann dies innerhalb von fünf Tagen nach Eingang der Sendung geprüft werden. Spätere diesbezügliche Rügen werden nicht berücksichtigt.
Abs. 16 Aufbewahrung und Versand des Versteigerungsgutes erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, Kosten für Porto, Versicherung und Verpackung werden zusätzlich berechnet. Die Warenausgabe unmittelbar nach der Auktion an Bieter oder an beauftragte Speditionen, erfolgt ohne Verpackungsmaterial, d. h. die Ware wird in der Regel unverpackt übergeben. Sollte der vom Auktionshaus angegebene Versandweg / Versandkosten dem Bieter nicht zusagen, muss er den Transport selber organisieren. Hierbei gilt zu beachten, dass der Bieter ab Gebotsabgabe für den Transport / Abholung der Ware selber verantwortlich ist und die durch das Auktionshaus berechneten Versandkosten nur ein unverbindliches Angebot darstellen! Gerahmte Grafiken bzw. Kunstwerke werden wegen des Transportrisikos ohne Glas und Rahmen versandt. Der Käufer trägt einen etwaigen Schaden, falls er dennoch den Versand mit Glas und Rahmen wünscht, sofern nicht der Versteigerer bzw. sein Erfüllungsgehilfe mindestens grob fahrlässig handelten. Die Haftung des Versteigerers für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Aufgeld beträgt 25 % incl. MwSt. (Aufgeld = Vergütung für den Auktionator). Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die übrigen nicht. In diesem Fall gilt eine Regelung, die der beabsichtigten möglichst nahe kommt.
Abs. 17 Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschließlich zur staatsbürgerlichen Aufklärung, zu Kunst- Wissenschafts- Forschungs- oder Lehrzwecken bezüglich historischer Vorgänge.
Abs. 18 Das zugeschlagene Gebot ist der Nettopreis. Auf diesen Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von
21,01 % plus der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % auf das Aufgeld (gesamt 25%) erhoben. Da die MwSt. nur auf die Versteigerer-Provision erhoben wird, ist eine MwSt. - Erstattung bei Ausfuhr ins Ausland nicht möglich.
For our english speaking customers: The hammer price is a net price, to which a buyer´s premium of 21,01% is added. To the buyer´s premium a value added tax of 19% is added, resulting in a total buyer´s premium of 25%. The value added tax is payable on the buyer´s premium only and is non-refundable in case the goods are exported.
Abs. 19 Vorstehende Bedingungen gelten sinngemäß auch für den freien Verkauf u. weitere Dienstleistungen
Abs. 20 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Scheck- und Wechselklagen, ist Rheine.
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